LONDON (IT BOLTWISE) – dm verkauft seit Dezember 2025 rezeptfreie Medikamente über eine Versandapotheke und bewirbt dafür gleichzeitig Drogerieartikel. In Karlsruhe prüft das Landgericht nun, ob die Vermischung auf der Website rechtlich zulässig ist. Der Streit dreht sich um die Apothekenpflicht apothekenpflichtiger Arzneimittel und um den Eindruck, Kunden bestellten „bei dm“. Das Urteil soll am 9. Dezember verkündet werden.

Der Rechtsstreit um dm-med trifft einen wunden Punkt moderner Handelsmodelle: Was im stationären Geschäft durch klare Ladenlogik funktioniert, steht im Online-Betrieb schnell unter dem Verdacht, Grenzen zwischen Rollen zu verwischen. Seit Dezember 2025 bietet dm rezeptfreie Medikamente über ein Tochterunternehmen an. Gleichzeitig läuft eine Kampagne, die Drogerieartikel und Arzneimittel eng zusammenrückt, mit dem Anspruch „alles zusammen – einfach bestellt“. Damit wird nicht nur ein neues Sortiment verkauft, sondern auch eine Erwartung an die Einkaufsabwicklung erzeugt: Für viele Kunden verschwimmt die Frage, wo Beratung und Verantwortlichkeit beginnen.
Im Zentrum steht die rechtliche Leitplanke des Arzneimittelrechts: Apothekenpflichtige Medikamente dürfen nur durch Apotheken abgegeben werden. In Deutschland ist das nicht bloß eine formale Hürde, sondern im System verankert, weil Apotheken verpflichtet sind, Kundinnen und Kunden über Risiken und Folgen der Anwendung aufzuklären, etwa bei Missbrauch oder falscher Dosierung. In einer Drogerie fehlt dafür typischerweise das passende Fachpersonal. Genau an dieser Stelle setzen die Vorwürfe an: Nach Angaben der Wettbewerbszentrale entsteht durch die gemeinsame Darstellung auf der dm-Website der Eindruck, die „Apothekenecke“ sei Teil des Drogeriemarktes und damit bagatellisierend. Sollte das Gericht diese Wirkung bestätigen, läge ein Verstoß nicht im Versand an sich, sondern in der Vermischung der Angebotslogik.
Dass Online-Apotheken seit Jahren zulässig sind, ist dabei der Hintergrund, der das Verfahren so komplex macht. Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2003 ist der Versand von Arzneimitteln durch Online-Apotheken erlaubt, allerdings nur mit klaren Regeln: Es müssen zugelassene Online-Apotheken handeln. dm hat deshalb zunächst eine Versandapotheke in Tschechien etabliert, also ein eigenständiges Unternehmen mit entsprechender Apothekenzulassung. Der Streit dreht sich folglich weniger um die Versandapotheke als um die Nutzerführung auf der Homepage: Welche Klickstrecke erleben Kunden, wie getrennt sind Inhalte tatsächlich, und entsteht am Ende ein einheitlicher „dm“-Einkaufskontext für Arzneimittel?
In Karlsruhe haben die Richter genau diese Praxis anhand der konkreten Website-Struktur nachvollzogen. Zwar erscheint bei Arzneimitteln der Hinweis, dass es sich um Produkte im Bereich eines Partners handelt und Rechnungen getrennt abgewickelt werden. Gleichzeitig müssen Nutzer für Drogerieprodukte und Medikamente offenbar nicht zwingend völlig unterschiedliche Kaufpfade durchlaufen, weil zentrale Aktionen wie das Zahlen offenbar nur einmalig zu erfolgen brauchen. In der Verhandlung wurde zudem angesprochen, dass Preisaktionen oder Rabatte zeitgleich und in einem gemeinsamen Werbekontext auftauchen können. Damit bleibt die Kernfrage: Genügt eine abstrakte Trennung durch Etiketten und Rechnungslogik, oder braucht es eine klare, nutzerseitig erkennbare Trennung, die den Eindruck eines „Alles aus einer Hand“-Drogeriegeschäfts für Arzneimittel verhindert?
Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Trennung zwischen dm und dm-med nicht ausreichend ist, richtet sich der Fokus auf einen zweiten rechtlichen Punkt, der im Verfahren bereits deutlich verhandelt wurde. Nach dem Apothekengesetz ist eine „Zuführung“ von Kunden an eine bestimmte Apotheke unzulässig. Der Zweck dahinter ist, dass etwa Ärztinnen und Ärzte keine Deals ausnutzen, um Patientinnen und Patienten gezielt zu einer bestimmten Apotheke zu leiten. Aus Sicht der Wettbewerbszentrale soll dm diesen Mechanismus dennoch in Gang setzen, weil Kunden auf der Plattform im Ergebnis nur Arzneimittel von dm-med erhalten und nicht die Auswahl anderer Versandapotheken. Das Unternehmen argumentiert demgegenüber, es gebe eine klare Trennung und der Kunde müsse für den Medikamentenbereich mehr Klickschritte absolvieren.
Parallel dazu geht es um eine Marktfrage, die über den konkreten Streitfall hinausweist: Drogeriemärkte verfügen über Markenbekanntheit und Kundenvertrauen, während Versandapotheken in ihrer Wahrnehmung häufig als spezialisiertes Versorgungssystem erscheinen. In der Verhandlung wurde daher auch die Schutzrichtung diskutiert: Die Vertreter von dm verwiesen darauf, dass für Kundinnen und Kunden kein relevanter Nachteil gegenüber anderen Versandapotheken entstehe und informierte Verbraucher jederzeit alternativen Anbietern folgen könnten. Das Gericht muss nun abwägen, ob die konkrete Gestaltung tatsächlich Gesundheitsinteressen berührt – oder ob die Regel nur dann greift, wenn der Online-Auftritt die Rolle „Apotheke“ faktisch in die Rolle „Drogerie“ einbettet. Die Handelskammer des Landgerichts am 9. Dezember entscheidet über die Fortführung des Verfahrens durch die Urteilsverkündung; anschließend ist mit weiteren Instanzen zu rechnen, wie der Vorsitzende Richter den Rechtsstreit bereits eingeordnet hat.
💳 Amazon-Kreditkarte mit 2.000 Euro Limit bestellen!
🔥 Heutige Hot Deals bei Amazon: Bis zu 80% Rabatte!
🎉 Amazon Haul-Store für absolute Schnäppchenjäger!
- ★ 23-stufiges KI-Go-Training – Für Spieler mit Grundkenntnissen der Regeln – Entwickelt als intelligenter Trainingspartner passt sich die KI Spielern von 18K bis 9D an. Ideal für alle, die die Grundregeln bereits beherrschen und ihr Spiel verbessern möchten.
- IHR EMOTIONALER AI-BEGLEITER: Eiliko ist mehr als nur ein Anhänger, es ist ein charismatischer KI-Freund. Mit einem dynamischen LED-Bildschirm, der eine Vielzahl von animierten Gesichtern und Ausdrucksformen anzeigt, reagiert er auf Ihre Interaktionen mit einzigartiger Persönlichkeit und Charme.
- 【MEHR LEBEN FÜR DEINEN SCHREIBTISCH】 Lerne Eilik kennen – deinen kleinen Roboter-Freund mit Persönlichkeit. Mit liebevollen Animationen, ausdrucksstarken Reaktionen und spielerischen Interaktionen bringt Eilik mehr Freude in deinen Alltag. Ob auf dem Schreibtisch, im Büro oder am Nachttisch – Eilik wird schnell zu einem vertrauten Begleiter für besondere Momente.
- 【XL-Größe für gedeihende Pflanzen】Geben Sie Ihren Pflanzen den Raum, den sie verdienen! Unser verbessertes, großes 13,7 cm großes Design bietet Platz für Pflanzen mit einem Durchmesser von bis zu 8,9 cm und damit deutlich mehr Platz für Wurzelwachstum und Pflanzengesundheit im Vergleich zu kleineren, veralteten Modellen. Die Produktabmessungen betragen 13,6 x 13,6 x 13,2 cm und das Gerät wiegt nur 355 g.
- V28 Update - JETZT MIT NEUEN FUNKTIONEN! Als Reaktion auf das Ladeproblem von Loona haben wir das automatische Aufladen 2.0 verbessert. Diese Optimierung hilft Loona, die Ladewege in verschiedenen Szenarien zu erkennen und anzupassen, um die Erfolgsquote beim automatischen Aufladen zu erhöhen. Mobile Hotspots können sich mit Loona verbinden und überwinden WLAN-Einschränkungen, sodass Sie jederzeit und überall mit Loona interagieren können.
- Die besten Bücher rund um KI & Robotik!

- Die besten KI-News kostenlos per eMail erhalten!
- Zur Startseite von IT BOLTWISE® für aktuelle KI-News!
- IT BOLTWISE® kostenlos auf Patreon unterstützen!
- Aktuelle KI-Jobs auf StepStone finden und bewerben!
- Künstliche Intelligenz: Dem Menschen überlegen – wie KI uns rettet und bedroht | Der Neurowissenschaftler, Psychiater und SPIEGEL-Bestsellerautor von »Digitale Demenz«
Du hast einen wertvollen Beitrag oder Kommentar zum Artikel "dm vor Gericht: Drogerie und Versandapotheke rechtlich getrennt?" für unsere Leser?


#Sophos
Es werden alle Kommentare moderiert!
Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen.
Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte.
Du willst nichts verpassen?
Du möchtest über ähnliche News und Beiträge wie "dm vor Gericht: Drogerie und Versandapotheke rechtlich getrennt?" informiert werden? Neben der E-Mail-Benachrichtigung habt ihr auch die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den RSS-Hauptfeed oder IT BOLTWISE® bei Google News wie auch bei Bing News abonnieren.
Nutze die Google-Suchmaschine für eine weitere Themenrecherche: »dm vor Gericht: Drogerie und Versandapotheke rechtlich getrennt?« bei Google Deutschland suchen, bei Bing oder Google News!