LONDON (IT BOLTWISE) – Ein US-Gericht hat die meisten Anträge von George Matus und seiner neuen Firma Vector Defense abgewiesen. Red Cat Holdings darf damit zentralen Vorwürfen zu unrechtmäßiger Aneignung von Geschäftsgeheimnissen sowie weiteren zivilrechtlichen Ansprüchen weiter nachgehen. Der Richter ließ zudem Teile einer Klage wegen Verstoß gegen eine Nicht-Wettbewerbsregel bestehen, strich aber andere vertragliche Punkte. Unklar bleibt bis zum weiteren Verfahren, ob sich die behauptete Konkurrenzsituation und die konkrete Einflussnahme auf Mitarbeiter tatsächlich so zugetragen haben.

Für Red Cat Holdings beginnt der Rechtsstreit um seine Teal-Drones-Einheit in die nächste Runde – und zwar, weil ein US-Bundesrichter die Klage in weiten Teilen nicht schon früh abgewiesen hat. Im Kern geht es um die Frage, ob der ehemalige Chief Technology Officer und damalige CEO der Teal Drones, George Matus, beim Wechsel zu seiner neu gegründeten Firma Vector Defense Geschäftsgeheimnisse unberechtigt mitgenommen und zugleich eine Konkurrenzsituation vorbereitet hat. Der Richter ließ dabei ausdrücklich zu, dass das Gericht auf dieser Verfahrensstufe die vorgetragenen Tatsachen als plausibel annimmt – einschließlich der Behauptung, Vector Defense treibe tatsächlich einen Wettbewerb gegen Red Cat beziehungsweise gegen das Teal-Geschäft.
Die Entscheidung wirkt prozessual wie materiell: Als Red Cat letztes Jahr eine einstweilige Verfügung (preliminary injunction) beantragte, fehlte nach Ansicht des Gerichts die Überzeugung, dass dem Unternehmen ein irreparabler Schaden droht. In der aktuellen Konstellation ging es jedoch nicht um den schnellen Stopp von Handlungen, sondern darum, ob die Klage an dieser Stelle „ausreichend plausibel“ ist, um weiter verhandelt zu werden. Deshalb argumentierte der Richter, dass es erhebliche tatsächliche Streitpunkte gebe – insbesondere zur Frage, ob die Parteien tatsächlich miteinander konkurrieren. Zugleich befand er: Wenn die Klage plausibel behauptet, dass Vector gegen Red Cat/Teal konkurriert, dürfe das Gericht nicht allein aufgrund der Gegendarstellungen der Beklagten schon jetzt abweisen.
Auch beim Vertragsrecht machte der Richter differenzierte Abstriche. Er ließ einen Teil der Vertragsklage bestehen, soweit sie sich auf die Nicht-Wettbewerbs-(non-compete)-Klausel bezog. Die zusätzliche Geltendmachung eines Verstoßes gegen eine Nicht-Abwerbe-(non-solicitation)-Regel wurde dagegen in dieser Form abgewiesen, weil Red Cat in der Klageschrift keine belastbaren Details dazu geliefert hatte, warum etwa neun Drohneningenieure den Arbeitgeber gewechselt haben und dass dieser Abgang auf eine konkrete Einflussnahme von Matus zurückzuführen sei. Damit zeigt sich ein typisches Muster in frühen Verfahren: Selbst wenn das Ziel der Klage nachvollziehbar ist, müssen die behaupteten Tatsachen so konkret sein, dass sie als Grundlage für eine rechtliche Prüfung taugen.
Weiter bestand der Streit vor allem dort, wo Red Cat mehr als nur Vertragsverletzungen vermutet: Die Klage wegen angeblicher Treuepflichtverletzung (breach of fiduciary duty) überlebte ebenso wie die Forderung nach Anwendung des US-Computer-Fraud-and-Abuse-Act. Beim Utah-Computer-Abuse-and-Data-Recovery-Act dagegen setzte das Gericht die Schwelle höher: In diesem Punkt seien nicht genügend Tatsachen vorgetragen worden, um den Anspruch auf dieser Ebene hinreichend zu stützen. Ebenso wenig ließ der Richter das gesamte Angriffsszenario fallen: Die Vorwürfe zu unlauterer Einflussnahme auf bestehende Geschäftsbeziehungen (tortious interference) sowie die Behauptung betrügerischer Falschdarstellungen (fraudulent misrepresentation) wurden gegen Matus und Vector Defense nicht komplett gestrichen.
Für die Technologie- und Marktperspektive ist vor allem die Argumentationslinie zur Konkurrenzsituation relevant. Red Cat behauptet, Matus habe seine herausgehobenen Positionen innerhalb der Organisation genutzt, um noch während seines Einsatzes bei Teal und Red Cat Vector Defense aufzubauen – unterstützt von weiteren Mitgründern. Der Vorwurf verbindet dabei zwei Elemente: Einerseits soll der Wechsel in eine neue Firma auf Wissen gestützt sein, das Matus in seiner früheren Rolle übergreifend erworben hatte; andererseits soll die neue Produktlinie unmittelbar auf den Markt von Red Cat/Teal zielen. In der Klageschrift heißt es, Vector könne durch dieses Wissen „Trial and Error“ überspringen und verfüge bereits über einen ausbaufähigen Bauplan für Drohnenkonfigurationen.
Die Gegenposition von George Matus zielt dagegen auf den technischen Kern und auf die Abgrenzung der Produkte. Er argumentiert, die von Vector Defense hergestellten Drohnen würden nicht mit den Angeboten von Red Cat konkurrieren, insbesondere weil er sich nicht an der Entwicklung des „Hammer“-Drohnenmodells beteiligt gewesen sei. Diese Hammer-Drohne wird als kleines, für den einmaligen Einsatz vorgesehenes FPV-System beschrieben, das sich nach Darstellung von Matus deutlich von Red Cats „Black Widow“ unterscheiden soll. Neben dieser technischen Abgrenzung wirft Red Cat Matus auch eine Rolle bei einem möglichen Deal mit einem kroatischen Drohnenunternehmen vor: Nachdem Gespräche über den Verkauf von First-Person-View-Drohnen zunächst offenbar an Fahrt gewonnen hatten, soll das Geschäft gescheitert sein – und Red Cat sieht darin eine Motivation, dass die neue Firma stattdessen profitieren sollte.
Unabhängig davon, wie der Konflikt technisch und personell ausgestaltet ist, macht die Entscheidung für Unternehmen in der KI- und Robotik-nahem Lieferkettenlandschaft einen Punkt deutlich: In M&A- und Wechsel-Szenarien rund um hardwarenahe Entwicklungs-Know-how-Cluster reichen pauschale Behauptungen selten. Wer sich gegen Vorwürfe wie „Trade-Secret-Misappropriation“ oder missbräuchliche Einflussnahme verteidigen will, muss frühzeitig nicht nur die rechtliche Einordnung angreifen, sondern auch die Faktenlage zu Konkurrenzfähigkeit, Produktabgrenzung und konkrete Mitarbeiterbewegungen belastbar adressieren. Die Fortsetzung des Verfahrens bedeutet zugleich, dass Red Cat weiterhin Belege liefern muss und Matus weiterhin darlegen kann, dass es sich eher um legitimen Wissensabfluss ohne Geschäftsgeheimnis-Missbrauch handelt – ein Ergebnis, das das Gericht in dieser Phase ausdrücklich noch nicht endgültig vorweggenommen hat.
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