LONDON (IT BOLTWISE) – Nach Auswertung öffentlich zugänglicher Register gab es seit Ende 2024 mehr als 300 Lobby-Termine im Zusammenhang mit der geplanten EU-Inc-Rechtsform. Besonders aktiv waren Startup-, Notariats- und Gewerkschaftsakteure, die jeweils sehr unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Während Befürworter Tempo und eine digitale Gründung ohne Mindestkapital versprechen, warnen Notare vor Strohmann-Gründungen und steigenden Kosten. Gewerkschaften fürchten vor allem, dass Unternehmen Mitbestimmungsregeln in Ländern mit schwächeren Arbeitnehmerrechten umgehen könnten.

Die Debatte um eine neue europäische Rechtsform für Unternehmensgründungen gewinnt gerade deutlich an Schärfe: Für das geplante „28. Regime“ im Umfeld der EU Inc sind seit Ende 2024 laut der Auswertung zweier Datensammlungen in Summe über 300 Lobby-Meetings erfasst. Konkret wurden 275 Treffen mit Europaabgeordneten sowie mindestens 33 Termine auf Ebene der Kommission dokumentiert. Dass der Vorschlag nicht erst seit kurzem im Fokus steht, zeigt sich daran, dass sich ein Teil der Aktivitäten bereits vor der Veröffentlichung des Gesetzestextes abzeichnet – unter anderem im Zusammenhang mit einer frühen EU-Inc-Petition an mehrere Kabinette.
Technisch und regulatorisch zielt das Projekt auf ein einheitliches „Gründungs- und Rechtsform“-Modell für den Binnenmarkt. Im Kern geht es darum, Gründungen deutlich zu vereinfachen: Genannt werden eine Gründung für 100 Euro, ohne Konto, ohne Mindestkapital und ohne Notar. Für viele Startup-Teams ist genau dieses Paket mehr als nur ein Komfortversprechen. Es soll die Hürde senken, rechtliche Komplexität in sehr frühen Unternehmensphasen reduzieren und damit auch die Geschwindigkeit in Produkt- und Kapitalrunden erhöhen. Gleichzeitig ist das Modell politisch nicht unstrittig, weil sich darin die Frage verdichtet, wie viel Standardisierung auf EU-Ebene möglich ist, ohne nationale Schutzmechanismen auszuhöhlen.
Die Startup-nahen Positionen setzen daher stark auf Tempo und Formalreduzierung. In den Forderungen des deutschen Startup-Verbandes tauchen unter anderem der Ruf nach einer Verordnung statt einer Richtlinie sowie der Wunsch nach einer Rechtsform für alle Unternehmen auf, nicht nur für Startups. Außerdem werden sehr kurze Umsetzungszeiträume diskutiert: Gründung in „48 Stunden“ mit höchstens 100 Euro, ohne Mindestkapital und vollständig digital. Bei Fragen wie Anteilsklassen und Mitarbeiterbeteiligung geht es den Befürwortern zugleich um flexible Strukturen, etwa über unterschiedliche Anteilsklassen hinweg, und um steuerliche Entlastungen bei der Mitarbeiterbeteiligung. Beim Thema Mitbestimmung zeigt sich aber ein Kompromisswillen: Die Regeln sollen demnach weiterhin Sache der Mitgliedstaaten bleiben.
Genau dort setzt die Kritik der Notariate an – nicht aus Prinzip gegen eine europäische Harmonisierung, sondern gegen die Art der Entlastung. Die Bundesnotarkammer unterstützt laut Darstellung das Ziel einer einheitlichen Rechtsform, warnt aber vor Strohmann-Gründungen, vor Risiken bei Firmenübernahmen und vor neuen Eintrittspunkten für Geldwäsche. Aus ihrer Sicht würde eine EU Inc die Kosten für Gründer eher erhöhen, weil zusätzliche Prüf- und Nachbesserungsrunden entstünden. Zentral ist für die Notariatsseite außerdem die Frage, ob Identitäts- und Rechtmäßigkeitsprüfungen auf dem Weg zur Registereintragung wegfallen dürften. In der Argumentation aus den Fachbeiträgen wird betont, dass hoheitliche Identitätsprüfungen und vorbeugende Rechtmäßigkeitskontrollen eine Schutzfunktion erfüllen; wenn die Verordnung diese Vorabprüfung ausschließt, würden Registereinträge ihre Vertrauensfunktion verlieren.
Ergänzend spielt in der Debatte auch das mitteleuropäische Modell eine Rolle: Die österreichische Notariatskammer positioniert sich bereits vor dem EU-Vorschlag und beschreibt eine Gründung innerhalb von 24 Stunden über Notar: innen. Dabei wird das Notariat als zentrale Anlaufstelle skizziert, die Identitätsprüfung, Vertragsentwurf und die Prüfung vor der Registereintragung zusammenführt. Für die EU-Ebene wird daraus der Anspruch abgeleitet, dass ein ähnlicher „One-Stop“-Ansatz die Balance zwischen Geschwindigkeit und rechtlicher Absicherung halten könnte. Parallel wird auf EU-Dachebene über die jeweiligen nationalen Organisationen hinweg argumentiert, etwa über die Linie des Dachverbands CNUE, der die Positionen in mehreren Ländern ausdifferenziert.
Besonders konfliktträchtig ist wiederum das Arbeitsrecht. Gewerkschaften verknüpfen die EU Inc mit einer möglichen Schwächung von Arbeitnehmerrechten, weil sich Unternehmen dort gründen könnten, wo nationale Regeln weniger strikt sind, um Mitbestimmungsvorschriften zu umgehen. Die Sorge wird in den Beschreibungen der Veranstaltungstitel sichtbar: So wird unter anderem von einem „Trojanischen Pferd“ für Arbeitnehmerrechte und Steuerregeln gesprochen, und es wird eine Bedrohung für Mitbestimmung sowie Sozialpartnerschaft adressiert. Im Kern geht es dabei weniger um einzelne Verfahrensschritte, sondern um die Frage, ob die Mitgliedstaaten ausreichend schützen können, wenn die Gründung als solcher stark standardisiert und entkoppelt wird. Um diese Dynamik einzuordnen, schauen viele Beobachter auch auf die Verteilung der Lobbyaktivitäten: Im Parlament liegen die drei Lager relativ nahe beieinander, wobei Gewerkschaften besonders auf den Berichterstatter setzen und Notariate viele Kontakte über einzelne Abgeordnete abbilden.
Nun nähert sich die Entscheidung dem politischen Endspurt. Für den 8. Oktober ist laut Zeitplan eine Abstimmung im Rechtsausschuss des Parlaments über den Bericht von René Repasi vorgesehen; das Plenum könnte noch im selben Monat nachziehen, sofern der Ausschuss zustimmt. Auf dem Bericht liegen 1.418 Änderungsanträge, und als besonders umstritten gelten Mitbestimmung, Vorabprüfungen bei der Gründung sowie das Modell für Mitarbeiteraktienoptionen. Im Rat fehlt noch die allgemeine Ausrichtung: Die irische Ratspräsidentschaft habe bereits zwei Kompromisstexte vorgelegt, wobei der erste Entwurf unter anderem das Insolvenzkapitel und das zentrale Register gestrichen hat. Die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission sind für den Spätherbst geplant, eine politische Einigung wird bis Jahresende angestrebt; wenn die Regeln danach in Kraft treten, sollen sie zwölf Monate nach Inkrafttreten gelten. Für Unternehmen bedeutet das vor allem: Bereits jetzt lohnt es sich, Gründungsprozesse, Investor- und Governance-Modelle so zu planen, dass sie sowohl den gewünschten Digital- und Tempoeffekt als auch die erwarteten Nachbesserungen bei Prüfmechanismen und Mitbestimmung abfedern können.
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