LONDON (IT BOLTWISE) – Axel Scheffler, Mitschöpfer des Grüffelo, prüft rechtliche Schritte gegen KI-Systeme, die ihm zufolge Figuren sehr ähnlich nachbilden. Er will sich dabei nach eigenen Angaben mit anderen Künstlern zusammenschließen und dafür juristischen Rat einholen. Parallel laufen bereits Verfahren gegen KI-Anbieter wegen Urheberrechtsvorwürfen in Kinderbüchern. Besonders umstritten ist, ob KI beim Training und Generieren Inhalte gezielt speichert oder stattdessen nur Muster bildet.

Axel Scheffler trifft Künstliche Intelligenz (KI) derzeit nicht nur als technologische Randnotiz, sondern als konkretes Problem für die Urheberrechte seiner Bildideen. Der 68-Jährige hat öffentlich beschrieben, wie leicht sich mit Sprachmodellen Bilder erzeugen lassen, die dem Grüffelo auffällig nahekommen. Gerade Kinderfiguren leben von wiedererkennbaren visuellen Merkmalen – Zähne, Proportionen und typische Details wie die grüne Warze auf der Nasenspitze. Wenn ein Bildgenerator daraus schnell ähnliche Ergebnisse produziert, wird der Unterschied zwischen Inspiration und Nachbildung schnell zur juristischen Frage.
Scheffler sagt, er überlege bereits weitere Schritte und kann sich sogar eine gemeinsame Linie mit anderen Kreativen vorstellen. „Am liebsten würde ich mich mit anderen Künstlern zusammentun und gemeinsam vor Gericht ziehen“, wird er mit den Worten zitiert. Parallel dazu sucht er nach Darstellung der vorliegenden Informationen rechtlichen Rat und prüft mit seinen Verlagen, ob diese eine Klage unterstützen würden. Sein weiterer Kommentar macht deutlich, warum es ihm dabei nicht nur um abstrakte Ideen geht: „Ich bin entsetzt, das ist ganz eindeutig meine Figur; nur die Hintergründe sehen ganz anders aus, als ich sie zeichne.“
Die Debatte ist im Kern nicht neu, gewinnt aber durch die Beteiligung großer Kinderbuchverlage an Schärfe. In Europa hatte ein Verlag bereits als einer der ersten die KI-Entwicklung von OpenAI zum Thema Urheberrecht gemacht und dabei auf KI-generierte Bilder verwiesen. Konkret geht es um Bilder zum „kleinen Drachen Kokosnuss“; gemeinsam klagen laut den Angaben dazu auch der Autor und Zeichner Ingo Siegner. In der Argumentation, die OpenAI der Darstellung zufolge vorgebracht hat, spielt dabei eine zentrale technische Unterscheidung eine Rolle: Das Unternehmen verweist darauf, ein Sprachmodell speichere Inhalte nicht wie eine Datenbank „eins zu eins“. Stattdessen werde es so trainiert, dass es Muster und Zusammenhänge erkennt, um daraus neue Inhalte zu generieren.
Ob diese technische Erklärung in einem Gerichtssaal überzeugt, hängt jedoch an der Frage, was am Ende als „Wiedergabe“ oder „abgeleitete Umsetzung“ verstanden wird. KI-Systeme arbeiten mit Trainingsdaten, lernen statistische Strukturen und können dabei dennoch Motive so treffen, dass sie beim Publikum eine starke Wiedererkennbarkeit auslösen. Für Rechteinhaber wird deshalb entscheidend, wie sich die erzeugten Bilder im Vergleich zur konkreten Vorlage verhalten: Treten spezifische Gestaltungsdetails in ähnlicher Form auf, oder handelt es sich eher um generische Adaptionen? Im Kinderbuchkontext verschärft sich das, weil sich Geschichten nicht nur über Text, sondern auch über Bildsprache erzählen – und weil Fakes hier besonders schnell als „neues Produkt“ wirken können.
Während Scheffler sich laut seinen Aussagen mit der nächsten Phase beschäftigt, laufen in Deutschland weitere Verfahren. Der Hamburger Carlsen Verlag zieht gemeinsam mit Marc-Uwe Kling und der Illustratorin Astrid Henn vor Gericht; dort geht es um KI-generierte Darstellungen rund um das „NEINhorn“. Die Begründung setzt ebenfalls bei der Bildkomponente an: Sandra Harzer-Kux, Verlegerin bei Carlsen, wird mit den Worten zitiert: „Weil in der Kinder- und Jugendliteratur nicht nur mit Texten, sondern auch mit Bildern erzählt wird, ist sie besonders anfällig für KI-Fakes.“ Genau diese Kombination aus emotionaler Bindung, hoher Wiedererkennung und schneller Vervielfältigung macht den Streit für alle Beteiligten zu einem Testfall.
Für Unternehmen und Entwickler im KI-Umfeld bedeutet das vor allem: Urheberrechtliche Risiken werden weniger als theoretisches Thema behandelt, sondern schlagen sich konkret in Rechtsstreiten nieder. Technisch lassen sich zwar unterschiedliche Trainings- und Generierungsansätze beschreiben, doch juristisch zählt häufig, wie stark die Ergebnisse dem geschützten Werk tatsächlich ähneln und welche Eingaben oder Trainingszusammenhänge das System beeinflusst haben könnten. KI-Anbieter stehen damit nicht nur vor der Aufgabe, Modellqualität und Kreativität zu erhöhen, sondern auch vor der Frage, wie Prozesse wie Datenherkunft, Nachweismechanismen und Nutzungsbedingungen gestaltet werden können, ohne die Entwicklung von KI-gestützten Werkzeugen pauschal zu blockieren.
Für Autoren, Illustratoren und Verlage ist die Ausgangslage dennoch klar: Bildrechte sind im Kinderbereich besonders wertvoll, weil Charaktere wie der Grüffelo oder das „NEINhorn“ langfristig Markenwirkung erzeugen. Die derzeitigen Verfahren zeigen, dass sich Schutz- und Durchsetzungsstrategien entlang realer Beispiele aus der Praxis konkretisieren. Gleichzeitig entsteht Druck auf die Branche, die Grenzen zwischen allgemeiner Mustererkennung und werkgetreuer Nachbildung greifbar zu machen – nicht als rein technische Debatte, sondern als messbarer Unterschied, der sich im gerichtlichen Verfahren zeigen lässt.
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