SAN FRANCISCO / LONDON (IT BOLTWISE) – In einem bedeutenden Urteil hat ein US-Bundesrichter zugunsten von Meta entschieden, dass das Training von KI-Modellen auf urheberrechtlich geschützten Büchern unter die Fair-Use-Doktrin fällt.

In einem richtungsweisenden Urteil hat ein US-Bundesrichter entschieden, dass Meta beim Training seiner KI-Modelle auf urheberrechtlich geschützten Büchern im Rahmen der Fair-Use-Doktrin handelt. Diese Entscheidung fiel im Rahmen einer Klage von 13 Buchautoren, darunter Sarah Silverman, die Meta vorwarfen, ihre Werke ohne Erlaubnis genutzt zu haben. Richter Vince Chhabria entschied per Summary Judgment, dass die Nutzung der Bücher durch Meta als transformative Nutzung gilt und somit legal ist.
Diese Entscheidung folgt kurz nach einem ähnlichen Urteil zugunsten von Anthropic, einem weiteren Unternehmen, das sich in einem vergleichbaren Rechtsstreit befand. Beide Urteile werden als bedeutende Erfolge für die Technologiebranche gewertet, die seit Jahren in rechtlichen Auseinandersetzungen mit Medienunternehmen steht. Diese argumentieren, dass das Training von KI-Modellen auf urheberrechtlich geschützten Werken unter Fair Use fällt.
Richter Chhabria stellte jedoch klar, dass dieses Urteil nicht bedeutet, dass jegliches KI-Training auf urheberrechtlich geschützten Werken legal ist. Vielmehr hätten die Kläger in diesem Fall die falschen Argumente vorgebracht und es versäumt, ausreichende Beweise zu liefern. Er betonte, dass in Fällen mit besser entwickelten Beweisen über die Marktauswirkungen der Nutzung durch den Beklagten die Kläger oft gewinnen könnten.
Ein zentraler Punkt in der Entscheidung war, dass die Kläger nicht nachweisen konnten, dass Metas Nutzung ihrer Bücher den Markt für diese Werke geschädigt hat. Dies ist ein entscheidender Faktor bei der Beurteilung von Urheberrechtsverletzungen. Richter Chhabria merkte an, dass die Kläger keine bedeutenden Beweise für eine Marktverdünnung vorgelegt hätten.
Während Meta und Anthropic in ihren Fällen erfolgreich waren, gibt es noch zahlreiche andere laufende Klagen gegen Technologieunternehmen. So klagen beispielsweise die New York Times gegen OpenAI und Microsoft wegen der Nutzung von Nachrichtenartikeln, während Disney und Universal gegen Midjourney wegen der Nutzung von Filmen und TV-Shows vorgehen.
Richter Chhabria betonte, dass Fair-Use-Verteidigungen stark von den Details eines Falles abhängen und einige Branchen möglicherweise stärkere Argumente für Fair Use haben als andere. Er wies darauf hin, dass Märkte für bestimmte Werktypen, wie Nachrichtenartikel, möglicherweise anfälliger für indirekte Konkurrenz durch KI-Ausgaben sind.
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