MAINZ / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Google seinen Maildienst Gmail nicht mehr bevorzugen darf, wenn Nutzer ein Android-Smartphone einrichten. Diese Entscheidung basiert auf dem neuen EU-Digitalmarktrecht und stellt einen wichtigen Schritt zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs im digitalen Raum dar.

In einem bedeutenden Urteil hat das Landgericht Mainz Google untersagt, seinen Maildienst Gmail bei der Einrichtung von Android-Smartphones zu bevorzugen. Diese Entscheidung basiert auf dem neuen EU-Digitalmarktrecht, das darauf abzielt, den fairen Wettbewerb im digitalen Raum zu fördern und die Marktmacht großer Technologiekonzerne zu beschränken. Der deutsche Mailservice-Anbieter GMX/Web.de, unterstützt von seiner Muttergesellschaft 1&1, hatte gegen Google geklagt, da die bisherige Praxis des Unternehmens den Wettbewerb erheblich beeinträchtigte.
Das Gericht stellte fest, dass Google bei der Einrichtung eines Android-Geräts die Nutzung einer Gmail-Adresse bevorzugte, was es für Nutzer umständlich machte, alternative Maildienste wie GMX.de oder Web.de zu verwenden. Diese Praxis wurde als wettbewerbswidrig eingestuft, da sie die Konkurrenz unter Druck setzte und den Zugang zu alternativen Diensten erschwerte. Google hat bereits auf das Urteil reagiert und sein Verhalten geändert, indem es seit Mai 2025 auch die Einrichtung eines Kontos nur mit einer Handynummer ermöglicht. Allerdings wird dabei automatisch eine Gmail-Adresse erstellt, was dem Gericht weiterhin missfällt.
Obwohl das Urteil einen Teilerfolg für GMX/Web.de darstellt, wurden einige Teile der Klage abgewiesen, weshalb 1&1 drei Viertel der Verfahrenskosten tragen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Google bereits Rechtsmittel eingelegt hat. Der Fall könnte somit in die nächste Instanz gehen, was die endgültige Entscheidung weiter verzögern könnte. Dennoch wird das Urteil als wichtiger Schritt zur Förderung des Wettbewerbs im digitalen Raum angesehen.
Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Auswirkungen auf die Praktiken anderer großer Technologiekonzerne haben, die ähnliche Strategien zur Förderung ihrer eigenen Dienste verfolgen. Experten sehen darin einen Präzedenzfall, der die Art und Weise, wie digitale Dienste in der EU angeboten werden, nachhaltig verändern könnte. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und ob weitere Regulierungsmaßnahmen folgen werden, um den Wettbewerb im digitalen Raum zu stärken.


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