BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Apple ändert nach EU-Druck die Regeln für den App-Store. Nutzer in der EU sollen künftig mehr Wahlfreiheit beim Herunterladen und Bezahlen von Apps erhalten. Entwickler bekommen zusätzliche Wege zum Vertrieb über eigene Webseiten oder Drittanbieter-Marktplätze. Gleichzeitig bleibt Apple mit gestaffelten Provisionen an Transaktionen über das eigene In-App-Zahlungssystem beteiligt.

Apple zieht nach den EU-Entscheidungen zum Digital Markets Act die Schrauben im App-Store an und adressiert dabei vor allem eine Frage, die für Käufer und Entwickler gleichermaßen spürbar ist: Wie viel Auswahl bleibt beim Download und beim Bezahlen außerhalb des Apple-Ökosystems? In den Mitteilungen des Unternehmens und der EU-Kommission heißt es, dass Nutzer in der EU künftig bei Apps mehr Entscheidungsspielraum bekommen sollen, insbesondere wenn Entwickler ihre Software nicht ausschließlich im firmeneigenen Marktplatz anbieten. Das ist weniger eine kosmetische Anpassung als eine Verschiebung der Marktlogik, weil Vertrieb und Zahlungsabwicklung damit stärker auseinanderfallen können.
Technisch und wirtschaftlich steht im Zentrum der Änderungen die Vermischung von App-Vertrieb und Zahlungsfluss. Bisher konnten iPhone-Apps zwar grundsätzlich nur aus dem Apple-Store heruntergeladen werden, und alle Zahlungen liefen über das hauseigene System, verbunden mit Gebühren für Apple. Die EU stellt dem mit Vorgaben zur Fairness in digitalen Märkten die Rahmenbedingungen. Konkret sollen Entwickler von Apps, die mit Apple kompatibel sind, künftig freier entscheiden, wie sie vertreiben und wie Nutzer dafür bezahlen. Die Software soll demnach auch einfacher über Internetseiten oder Online-Marktplätze von Drittanbietern abrufbar sein, wobei Entwickler Nutzer zusätzlich auf diese Alternativen hinweisen dürfen. Gleichzeitig behalten sie das Recht, Nutzern neben Apple-Transaktionen auch den Abschluss über Apples In-App-Zahlungssystem anzubieten.
Bei einem weiteren zentralen Punkt weicht Apple nur teilweise von der bisherigen Praxis ab: Die bisherige Gebühr für „Kerntechnologie“ wird ersetzt. Laut Unternehmensangaben war diese Abgabe für Entwickler bislang mit außergewöhnlicher Reichweite fällig und pro Installation nach einer Million Downloads erhoben. Nun sollen Entwickler stattdessen eine Provision von fünf Prozent auf digitale Transaktionen in Apps zahlen, die außerhalb von Apples Marktplatz vertrieben werden. Damit reduziert Apple die reine Abgabenlogik zwar nicht vollständig, verschiebt aber die Bemessung in Richtung von Transaktionen statt Reichweiten-Schwellen.
Der Wechsel wird außerdem durch ein komplexes Raster aus Provisionen und Bedingungen erkennbar. Entwickler können demnach weiterhin In-App-Käufe über Apple abwickeln und gleichzeitig alternative Bezahlsysteme anbieten. Allerdings müssen sie sich für zwölf Monate auf die angebotenen Optionen festlegen. Für Anbieter, die die Apple-Plattform für In-App-Käufe nutzen, nennt Apple einen Satz von 26 Prozent. In bestimmten Apple-Programmen sowie bei Abos, die sich nach einem Jahr automatisch verlängern, reduziert sich die Abgabe auf 15 Prozent. Wenn Apps im Apple-Store einen alternativen Zahlungsabwickler nutzen, fällt eine Provision von 20 Prozent an; nutzen Entwickler den Weg „vom App-Kontext ins Netz“ für den Kaufabschluss außerhalb der App, wird eine Provision von 15 Prozent fällig. Für Abos mit alternativen Zahlungsabwicklern sinkt der Satz auf 10 Prozent.
Aus Sicht der Marktdynamik ist damit klar, warum Wettbewerber den App-Store lange kritisierten. Rivalen wie der Musikstreaming-Anbieter Spotify argumentierten, Apple habe Regeln und Gebühren geschaffen, die es für Entwickler unattraktiv machen würden, Apps über andere Stores zu vertreiben oder über alternative Zahlungsabwickler abzurechnen. Diese Kostenlogik ist für Nutzer nicht nur theoretisch, weil sie über Preismodelle, Abonnementkonditionen oder im schlechtesten Fall über technische Umwege in den gesamten Kaufprozess zurückschlagen kann. Gleichzeitig wollte Apple dem Thema lange mit dem Verweis auf Sicherheit der Nutzer begegnen; nach den europäische Digitalgesetzen bestand aber offenbar kein ausreichender Spielraum, um den Status quo zu erhalten.
Die EU-Kommission begleitet die Umsetzung der neuen Bedingungen und kündigte an, die reale Ausgestaltung genau zu beobachten. Hintergrund ist die bestehende Rolle Apples als „Gatekeeper“ nach den EU-Regeln: Das Unternehmen kontrolliert demnach ein wichtiges Zugangstor zu Verbraucherinnen und Verbrauchern. Im April 2025 hatte die Brüsseler Behörde wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act bereits eine Strafe von 500 Millionen Euro verhängt. Genau in solchen Konstellationen sollen die DMA-Vorgaben verhindern, dass Plattformbetreiber ihre Marktmacht so ausbauen, dass sich Wettbewerb langfristig festschreibt.
Für Entwickler und Unternehmen bedeutet das eine neue Abwägung zwischen Produkt- und Plattformstrategie. Wer alternative Vertriebskanäle nutzt, kann künftig auch direktere Nutzerwege abbilden, etwa über Links, die in der App auf externe Kaufmöglichkeiten führen. Gleichzeitig bleibt Apple als Plattformakteur über Provisionen und die Regeln für Abos sowie die Bindefrist von zwölf Monaten weiterhin stark in der Wertschöpfungskette. Neben dem Wettbewerbsgesichtspunkt nennt Apple auch Kinderschutz-Details: Angebote für Kinder im App-Store sollen demnach keine Links zu Webseiten erhalten, auf denen Transaktionen durchgeführt werden können. Unterm Strich verschiebt die EU damit die Verhandlungsmacht ein Stück weit weg von „Alles über den Store“, hin zu einem flexibleren, aber weiterhin regulierten Modell mit klaren Preis- und Abgabenmechaniken.
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