BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundesregierung plant eine Verschärfung der Strafen für digitalen Voyeurismus, um die Privatsphäre der Bürger besser zu schützen. Ein neues Gesetz soll gezielte, heimliche Nacktaufnahmen an Orten wie Saunen und Badeseen unter Strafe stellen. Diese Initiative ist Teil einer umfassenderen Strategie gegen digitale Gewalt.

Die Bundesregierung hat angekündigt, die rechtlichen Maßnahmen gegen digitalen Voyeurismus zu verschärfen. Diese Entscheidung folgt auf eine Reihe von Vorfällen, bei denen Täter aufgrund von Gesetzeslücken straffrei blieben. Das geplante Gesetz zielt darauf ab, heimliche Nacktaufnahmen an Orten wie Saunen, Badeseen oder Spas zu unterbinden, wo Menschen eine berechtigte Erwartung von Privatsphäre haben.
Der bestehende Paragraf 184k StGB, der seit 2021 in Kraft ist, verbietet zwar Praktiken wie „Upskirting“ und „Downblousing“, schützt jedoch primär die durch Kleidung geschaffene „textile Barriere“. Diese Regelung greift nicht, wenn Personen in Situationen ohne Kleidung heimlich gefilmt werden. Die Allgegenwart von Smartphone-Kameras hat das Risiko solcher Aufnahmen erhöht, was die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung unterstreicht.
In der Diskussion stehen zwei Ansätze: die Erweiterung bestehender Paragrafen oder die Einführung eines neuen, eigenständigen Straftatbestandes für Voyeurismus. Ein neuer Paragraf könnte klar definieren, was als strafbare Handlung gilt, und somit für mehr Rechtssicherheit sorgen. Die Herausforderung besteht darin, die Formulierung so präzise zu gestalten, dass alltägliche Situationen nicht kriminalisiert werden.
Diese Initiative ist Teil einer größeren Strategie gegen digitale Gewalt, die auch ein geplantes „Gesetz gegen digitale Gewalt“ umfasst. Dieses soll Opfern von Hassrede und Beleidigungen im Netz die Rechtsdurchsetzung erleichtern. Kritiker bemängeln jedoch, dass bisherige Entwürfe die Verantwortung zu stark auf die Betroffenen abwälzen, anstatt die strafrechtliche Verfolgung zu stärken.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat angekündigt, bis zum Sommer einen konkreten Gesetzesvorschlag vorzulegen. Die breite Unterstützung mehrerer Bundesländer deutet auf einen politischen Konsens hin. Parallel dazu schreitet die Gesetzgebung in verwandten Bereichen voran, wie der Digital Services Act, der Plattformen zu stärkerem Vorgehen gegen illegale Inhalte verpflichtet, und die NIS-2-Richtlinie, die die Cybersicherheits-Anforderungen für Unternehmen erhöht.
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