LONDON (IT BOLTWISE) – Die EU-Kommission hat die Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich entschlackt: Rund 80 Prozent der bislang betroffenen Unternehmen sollen aus der CSRD-Pflicht herausfallen. Gleichzeitig sinkt die Zahl der geforderten Datenpunkte für die European Sustainability Reporting Standards um 60 bis 70 Prozent. Parallel wächst der Druck von Banken und Investoren, die zunehmend eigene Nachhaltigkeits- und Emissionsdaten in Kreditprozesse integrieren. Damit verschiebt sich der Aufwand von der reinen Berichtspflicht hin zu belastbaren Datengrundlagen über Zeiträume und Lieferketten hinweg.

Die erwartete Entlastung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung fällt in diesem Jahr deutlich aus: Die EU-Kommission hat delegierte Verordnungen zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht und damit die operativen Anforderungen sichtbar reduziert. Laut Angaben im Kontext der CSRD-Reform betrifft das Zielbild rund 80 Prozent der bisher in der Pflicht stehenden Unternehmen. Auch bei den praktischen Kennzahlen ändert sich der Ton: Die Zahl der geforderten Datenpunkte soll um 60 bis 70 Prozent sinken, damit die Realwirtschaft spürbar entlastet wird. Für viele Organisationen heißt das weniger Aufwand in der Datensammlung und in der Erstellung komplexer Reporting-Pakete – zumindest auf der Ebene dessen, was formell unter die CSRD fällt.
Technisch betrachtet verlagert sich damit aber nicht automatisch der gesamte Aufwand weg von den Unternehmen, sondern eher vom formalen Bericht selbst hin zu der Frage, wie stabile Daten entstehen. Denn parallel zur Lockerung rückt der Finanzsektor als „zweite Datenquelle“ stärker in den Vordergrund: Banken preisen zunehmend Informationen zu indirekten Treibhausgasemissionen aus dem Scope 3 in ihre Kreditvergabeprozesse ein. Wenn Kundenanfragen zur Nachhaltigkeitsleistung bei Finanzhäusern an Schärfe gewinnen, reicht es oft nicht mehr aus, Daten nur für den Bericht zu erzeugen. Entscheidend wird, ob Unternehmen Emissionsdaten konsistent über Geschäftsbereiche hinweg nachweisen können, insbesondere dort, wo Lieferketten, Vorprodukte und Logistik ins Spiel kommen.
Regulatorisch bleibt der Blick daher breiter als nur auf die CSRD: Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurde laut Zeitplan auf 2028 verschoben, wodurch sich der Umsetzungsdruck zeitlich verschiebt. Gleichzeitig werden aber andere Bausteine schrittweise konkreter. In Deutschland wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) rückwirkend abgeschafft; für dieses Jahr dürfen Unternehmen zwischen alten und neuen ESRS-Strukturen wählen. Für die Zukunft setzt die Reform außerdem eine Obergrenze: Ab 2027 gilt ein „Value Chain Cap“ für die Berichterstattung über die Wertschöpfungskette. Das ist zwar eine inhaltliche Begrenzung, löst jedoch nicht das grundlegende Problem, dass Scope-3-nahes Reporting in der Praxis eng mit Beschaffung, Vertriebsdaten und der Abbildung von Aktivitäten verbunden bleibt.
Ein weiterer Hebel wirkt außerhalb der EU-Gesellschaften: EFRAG hat am 29. Juli den Entwurf für ESRS-40a vorgelegt, der die Berichterstattung für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten regeln soll. Der Entwurf schätzt rund 1.200 Konzerne mit mehr als 450 Millionen Euro Umsatz in der EU als betroffen ein, und er fokussiert die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft über die „Impact Materiality“. Im Entwurf soll dagegen auf die finanzielle Wesentlichkeit verzichtet werden. Praktisch relevant ist zudem der „Mixed Approach“, der es ermöglicht, sich bei nicht-klimabezogenen Themen auf Auswirkungen innerhalb der EU zu beschränken. Die Konsultation läuft bis zum 31. Oktober 2026, eine finale Verabschiedung ist für Januar 2027 vorgesehen; die Berichtspflicht soll ab dem Geschäftsjahr 2028 greifen.
Während die Nachhaltigkeitsarchitektur dadurch in Teilbereichen enger und in anderen breiter wird, tauchen in Unternehmen zugleich weitere ESG- und Energie-Regeln als Belastungsfaktoren auf. Zur Einordnung der sozialen Dimension: Neue Daten zeigen in Deutschland eine Stagnation bei der Geschlechterdiversität in den Chefetagen. Laut einer Studie der Initiative FidAR sank der Frauenanteil in den Vorständen der 183 wichtigsten börsennotierten Unternehmen auf 19,1 Prozent, nach 19,9 Prozent im Vorjahr; in den Aufsichtsräten verharrt die Quote bei 37 Prozent. Konzerne wie Adidas, SAP und Porsche SE unterschreiten derzeit die Zielmarke von 30 Prozent. Parallel gilt auch beim Thema Energie und CO2-Politik, dass „Unkenntnis“ schnell zu echten operativen Konsequenzen führen kann: Bei neuen EU-Importregeln wie dem CO2-Grenzausgleich (CBAM) kommt es stärker darauf an, ob Prozesse und Daten zur Meldepflicht vorhanden sind.
Auch die Energiepolitik verschiebt Kosten- und Steuerungslogiken. Das Bundeskabinett hat am 29. Juli eine umfassende EEG-Novelle und ein Netzanschlusspaket verabschiedet: Ab 2027 wird die feste Einspeisevergütung für neue kleine Dachsolaranlagen gestrichen und durch eine verpflichtende Direktvermarktung ersetzt. In Regionen mit Netzengpässen sollen Betreiber künftig mit entschädigungslosen Abregelungen von bis zu 20 Prozent ihrer Jahresstrommenge rechnen. Branchenverbände kritisieren dabei, dass Netzrisiken zunehmend auf Anlagenbetreiber überwälzt werden. Für Unternehmen bedeutet das: Wer Erzeugungs- oder Verbrauchsprofile plant, muss künftig nicht nur regulatorische Anforderungen, sondern auch Netzrestriktionen in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbeziehen. Für IT- und Datenverantwortliche folgt daraus wiederum eine klare Linie: Nachhaltigkeits- und Energiedaten müssen nicht nur „produziert“, sondern in Entscheidungsprozesse integriert werden.
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