MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Deka, eine Tochtergesellschaft der deutschen Sparkassen, hat kürzlich eine Zahlung von 500 Millionen Euro an das Finanzamt geleistet. Diese Zahlung steht im Zusammenhang mit umstrittenen Cum-Cum-Geschäften, die zwischen 2013 und 2018 durchgeführt wurden. Obwohl die Deka die Forderungen als unberechtigt ansieht, hat sie die Summe beglichen, um mögliche Säumnisfolgen zu vermeiden.
Die Deka, bekannt als Fondstochter der deutschen Sparkassen, hat eine bemerkenswerte Zahlung von 500 Millionen Euro an das Finanzamt geleistet. Diese Zahlung resultiert aus nicht anerkannten Steueranrechnungen im Rahmen von Cum-Cum-Geschäften, die in den Jahren 2013 bis 2018 durchgeführt wurden. Trotz der Zahlung hat die Deka Einspruch eingelegt und betont, dass sie die Forderungen weiterhin für unberechtigt hält. Diese Entscheidung zeigt das hohe Risiko und den öffentlichen Druck, dem das Institut ausgesetzt ist.
Im Gegensatz zu den bekannteren Cum-Ex-Geschäften, die in den letzten Jahren für Schlagzeilen sorgten, standen Cum-Cum-Transaktionen lange Zeit im Schatten. Diese Geschäfte zielen darauf ab, Kapitalertragsteuern mehrfach anrechnen zu lassen, obwohl sie nur einmal gezahlt wurden. Der Bundesfinanzhof hat diese Praxis bereits 2015 als unzulässig eingestuft, doch erst Jahre später begannen die Finanzbehörden, systematisch Rückforderungen zu stellen.
Die Deka ist nicht das einzige Institut, das von diesen Rückforderungen betroffen ist, aber mit ihrer Zahlung ist sie das prominenteste. Laut dem Mannheimer Steuerexperten Christoph Spengel belaufen sich die geschätzten Steuerausfälle durch Cum-Cum-Transaktionen auf rund 28,5 Milliarden Euro, eine Summe, die das Ausmaß von Cum-Ex deutlich übertrifft. Dennoch hat Cum-Cum bisher weniger juristische Aufmerksamkeit erhalten.
Die Finanzaufsicht Bafin berichtet, dass 54 Institute zugegeben haben, an Cum-Cum-Geschäften beteiligt gewesen zu sein. Die Rückforderungen summieren sich auf mindestens 4,6 Milliarden Euro, von denen bisher nur ein Bruchteil zurückgeflossen ist. Als Tochter der öffentlich-rechtlichen Sparkassen steht die Deka nun unter besonderem Druck, da Cum-Cum kein Nischenproblem war, sondern Teil der breiten Bankpraxis in Deutschland.
Die Aufarbeitung dieser Geschäfte gestaltet sich als langwierig und lückenhaft. Erst im März 2025 wurde die erste Anklage in einem Cum-Cum-Verfahren in Deutschland zugelassen. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte bereits 2022 Geschäftsräume der Deka durchsucht. Die Bürgerbewegung Finanzwende kritisiert, dass die Ermittlungen stocken und wichtige Fristen verjähren könnten.
Die Deka betont, dass sie die Steuerforderungen weiterhin für unberechtigt hält, hat jedoch gezahlt, um Säumnisfolgen zu vermeiden. Diese Strategie soll Rechtssicherheit schaffen und den Imageschaden begrenzen. Doch juristisch ist der Fall nicht abgeschlossen, und reputativ bleibt die Herausforderung bestehen.
Der Skandal um Cum-Cum zeigt, dass Steuervermeidung auf Kosten der Allgemeinheit keine Marginalie ist, sondern ein Angriff auf das Prinzip von Fairness. Die Sparkassen-Gruppe, die mit Werten wie Verantwortung und Gemeinwohl wirbt, sieht sich nun mit einem Problem konfrontiert, das in der eigenen Familie liegt.
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