BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Die EU-Kommission ermittelt gegen Booking.com wegen möglicher Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften. Im Verdacht stehen unter anderem nicht ausreichende Maßnahmen gegen Betrugsversuche wie gefälschte Unterkunftsangebote und Identitätsbetrug. Untersucht wird außerdem, wie die Plattform Reservierungs- und GÄstedaten an Unterkunftsbetreiber weitergibt und wie Nachrichtenfunktionen zur Missbrauchskette beitragen könnten. Zusätzlich nimmt Brüssel die Transparenz bezahlter Platzierungen in den Suchergebnissen sowie deren Kennzeichnung unter die Lupe.

Die EU-Kommission hat ein formelles Verfahren gegen Booking.com eingeleitet. Im Kern geht es um die Frage, ob das Online-Reiseportal die Anforderungen des Digital Services Act (DSA) erfüllt und ob Nutzerinnen und Nutzer damit ausreichend vor Betrugsversuchen geschützt werden. Der Schritt fällt in eine Phase, in der Verbraucherschützer und Behörden in der gesamten EU verstärkt über Internetbetrug berichten und Plattformbetreiber entsprechend härter in die Pflicht nehmen.
Nach Angaben aus Brüssel richtet sich der Fokus auf Betrugsmaschen wie gefälschte Unterkunftsangebote, Identitätsbetrug und weitere Varianten, bei denen Kriminelle die Reiseplanung als Einfallstor nutzen. Die EU will insbesondere prüfen, ob Booking.com mit niederländischem Firmensitz angemessen daran arbeitet, regelwidrige Angebote zu entfernen, nachdem Verdachtsfälle bekannt werden. Gleichzeitig geht es um Phishing-Versuche auf der Buchungsplattform: Dabei versuchen Angreifer oft über scheinbar legitime Nachrichten, an Passwörter oder Bankinformationen zu gelangen.
Auch die technischen und organisatorischen Abläufe stehen im Mittelpunkt. Die Ermittler schauen sich demnach an, wie die Plattform Reservierungs- und Gästedaten an Unterkunftsbetreiber überträgt und wie das Schreiben von Nachrichten innerhalb der Plattform funktioniert. Diese Kombination ist sicherheitsrelevant, weil sich über legitime Kommunikationskanäle besonders leicht Vertrauen missbrauchen lässt. Entsprechend soll untersucht werden, ob Booking.com hinreichende Schutzvorkehrungen implementiert hat, um den Missbrauch von Daten der Nutzerinnen und Nutzer zu verhindern.
Die EU-Kommission verweist zudem auf einen spürbaren Anstieg von Betrugsmeldungen: Im ersten Halbjahr 2026 seien 1.072 Meldungen eingegangen, die zu einem Schaden in Höhe von 82.000 Euro geführt hätten. Das entspreche einer Verzehnfachung im Vergleich zum Vorjahr. Ergänzend nimmt Brüssel die Rolle von Suchmechanismen unter die Lupe: Es geht um Transparenz bei bezahlter Werbung, also etwa darum, welche Suchergebnisse gegen Aufpreis weiter oben erscheinen und ob diese als Werbung erkennbar gekennzeichnet sind.
Für die Praxis bedeutet das auch, wie klar Plattformen Nutzenden signalisieren müssen, warum bestimmte Angebote prominenter sind. Booking.com soll nach der Untersuchung die Nutzerinnen und Nutzer in die Lage versetzen, Einstellungen zu Werbung nachvollziehbar zu ändern und zu verstehen, wie die Anpassungen funktionieren. Genau hier treffen sich technische Umsetzung und UX-Design: Eine Kennzeichnung kann formal vorhanden sein, aber in der Darstellung trotzdem übersehen werden. Branchenweit gilt daher, dass Sichtbarkeit, Lesbarkeit und die Abgrenzung zwischen organischen und bezahlten Ergebnissen entscheidend sind.
Rechtlich stützt sich das Verfahren auf den DSA, der seit Februar 2024 als “Regelwerk für digitale Dienste” gilt. Die EU-Kommission verweist dabei auf eine Reihe bereits gestarteter Verfahren, unter anderem gegen große Social-Media- und Plattformanbieter. Laut EU-Ansicht soll der DSA als scharfes Instrument gegen systematische Regelverstöße funktionieren; zugleich zeigt die Ermittlungspraxis, dass die Behörde häufig sowohl Sicherheitsaspekte als auch Transparenzanforderungen adressiert.
Booking.com erklärte, man arbeite uneingeschränkt mit der EU-Kommission zusammen und setze sich gemeinsam mit den zuständigen Behörden dafür ein, Online-Betrug zu bekämpfen sowie Reisende und Partner zu schützen. In dem Zusammenhang betonte die EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen: „Die Europäer sollten ihren Urlaub buchen können, ohne Angst vor Betrug haben zu müssen“. Entscheidend ist jedoch: Die Eröffnung des Verfahrens sagt noch nichts darüber aus, ob ein Verstoß tatsächlich vorliegt oder wie hoch ein mögliches Sanktionsrisiko ausfallen könnte.
Für Unternehmen und Entwickler ist die Botschaft über den konkreten Einzelfall hinaus klar. Plattformbetreiber müssen Betrugsmuster nicht nur erkennen, sondern auch nachweisbar in Prozesse übersetzen: von der Datenweitergabe an Partner bis zur Ausgestaltung von Nachrichtenflüssen, die Missbrauch ermöglichen können. Wer Werbeplatzierungen ausspielt, sollte zudem sicherstellen, dass Kennzeichnung und Einstellungslogik den Anforderungen an Transparenz und Nutzerkontrolle entsprechen. Wie konsequent die EU die Prüfpfade im Rahmen des DSA konkretisiert, wird sich an den nächsten Verfahrensschritten zeigen – und daran, welche technischen Belege Booking.com liefern kann.
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