BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Die EU-Kommission wirft dem chinesischen Online-Shoppingportal Temu vor, Ermittlungen zu behindern. Konkret geht es darum, dass die Behörde bei Temus Eigentümerin PDD und deren Tochter WhaleCo Unterlagen und Geschäftsbücher nicht in der geforderten Form erhalten hat. Für den Fall eines festgestellten Rechtsverstoßes nennt die EU-Kommission mögliche Sanktionen von bis zu einem Prozent des Gesamtumsatzes. Parallel läuft eine weitere Prüfung, ob staatliche Gelder den europäischen Binnenmarkt verzerren.

EU-Kommission ermittelt gegen Temu: Vorwurf behindert Auskunftspflichten
EU-Kommission ermittelt gegen Temu: Vorwurf behindert Auskunftspflichten (Foto: IT BOLTWISE)
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Die EU-Kommission stellt Temu nicht nur wegen einzelner Produktvorwürfe unter Beobachtung, sondern nimmt nun auch den Ablauf der laufenden Prüfung selbst ins Visier. Im Kern geht es um die Frage, ob das chinesische Online-Shoppingportal seine Auskunftspflichten gegenüber der Brüsseler Behörde hinreichend erfüllt hat. Die Ermittler wollten im Rahmen eines Verfahrens Anfang Dezember 2025 Hinweisen nachgehen, die auf eine möglicherweise unrechtmäßige staatliche Unterstützung eines großen Online-Anbieters hindeuten. Dabei kündigte die Behörde an, Prüfungen bei Temus Eigentümerin PDD sowie bei der Tochtergesellschaft WhaleCo vorzunehmen.

Nach Angaben der Behörde sollen die betroffenen Unternehmen unter anderem bestimmte Geschäftsbücher und Unterlagen nicht so vorgelegt haben, wie es die Kommission angefordert hatte. Daraus leitet die Brüsseler Behörde ab, dass sie nicht alles prüfen konnte. Solche Verfahrensfragen sind in Kartell- und Beihilfeumfeldern mehr als Formalie: Wenn Dokumente nicht vollständig, nicht im verlangten Umfang oder nicht in der geforderten Form erscheinen, wird die Beweisaufnahme für die Behörde zeitaufwendiger und kann einzelne Schlussfolgerungen erschweren. Temu wird damit vor die Aufgabe gestellt, die Bedenken im Verfahren konkret zu adressieren und die fehlenden oder abweichend gelieferten Informationen nachzureichen.

Für Temu ist die aktuelle Lage damit zweigeteilt: Zum einen steht die Reaktion auf die von der Kommission geäußerten Bedenken im Raum, zum anderen läuft die inhaltliche Prüfung weiter, ob staatliche Gelder den europäischen Binnenmarkt verzerren könnten. Unabhängig von der Frage, ob einzelne Mitwirkungsschritte ohne Beanstandungen verliefen, untersucht die EU-Kommission weiter, ob das Geschäftsmodell durch öffentliche Unterstützung verzerrt wird. Temu wird in der EU nach Angaben der Behörde vom Konzern PDD über die Tochter WhaleCo betrieben. Diese Struktur ist für die Zuordnung von Verantwortlichkeiten und die Bewertung von Zahlungsflüssen entscheidend, weil Beihilfe- und Markteffekte nicht nur am Endprodukt, sondern entlang der Unternehmens- und Zahlungswege geprüft werden.

Als Sanktionsrahmen nennt die EU-Kommission für den Fall, dass sie am Ende einen Rechtsverstoß feststellt, Strafen von bis zu einem Prozent des Gesamtumsatzes. Damit wird die wirtschaftliche Dimension deutlich, selbst wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und zunächst die Prüfung der Faktenlage und der Mitwirkung im Vordergrund steht. Zusätzlich verweist die Kommission auf eine bereits ergangene Strafe: Im Mai verhängte sie gegen Temu eine Geldbuße in Höhe von 200 Millionen Euro wegen illegaler Produkte auf dem Online-Marktplatz. Damals hieß es, der Anbieter habe 130 Millionen Kunden in Europa, und in Deutschland zähle Temu zu den größten Onlinehändlern; diese Größenordnung macht klar, warum die Behörde Maßnahmen so konsequent verfolgt.

Technisch betrachtet betrifft das aktuelle Verfahren weniger den Code von Plattformen als den Daten- und Dokumentationsfluss, der für Prüfungen nötig ist: Rechnungs- und Buchungsunterlagen, interne Richtlinien, Lieferketten- und Zahlungsdokumente sowie die Frage, wie Informationen aus verschiedenen Tochtergesellschaften zusammenlaufen. Genau hier entsteht oft der praktische Engpass, wenn Anforderungen von der Ermittlungsseite und Bereitstellungen im Unternehmen nicht sauber zusammenpassen. Für Unternehmen bedeutet das: Eine verlässliche Compliance-Pipeline umfasst nicht nur Richtlinien, sondern auch die Fähigkeit, innerhalb kurzer Fristen nachvollziehbare Nachweise in der geforderten Granularität zu liefern.

Für den Markt heißt das wiederum, dass Temu in der EU nicht nur mit Blick auf Produktkonformität beobachtet wird, sondern auch mit Blick auf potenzielle Wettbewerbsverzerrungen. Neben dem wirtschaftlichen Druck wirkt die Verfahrensdynamik auch auf andere Anbieter: Wer in der Vergangenheit mit Mitwirkungsfragen oder Dokumentationslücken auffiel, riskiert, dass Behörden mehr Zeit in die Aufklärung der Datenlage investieren und das Verfahren entsprechend härter führen. Gleichzeitig bleibt offen, wie die Kommission die vorgelegten Informationen nach der Reaktion bewertet und ob sie am Ende zu der von ihr angedeuteten Rechtsauffassung gelangt.

In der nächsten Verfahrensphase dürfte vor allem entscheidend sein, ob Temu die kritisierten Unterlagen vollständig nachreicht und ob die Behörde die verbleibenden offenen Punkte – insbesondere im Hinblick auf staatliche Unterstützungsmechanismen – abschließend klären kann. Erst wenn die Kommission ihre Bewertung konsolidiert, stellt sich die Frage nach der Höhe möglicher Sanktionen. Bis dahin bleibt es bei einer deutlichen Eskalation gegenüber früheren Schritten: Die Prüfung umfasst sowohl den Marktzugang über den Binnenmarkt als auch die Geschwindigkeit und Vollständigkeit der behördlichen Aufklärung. Für europäische Unternehmen, Wettbewerber und Wirtschaftsprüfer ist das vor allem eines: Ein konkretes Beispiel dafür, wie stark sich Ermittlungsstrategie und Datenbereitstellung im digitalen Handelsumfeld gegenseitig beeinflussen.


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