LUXEMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Europäische Gerichtshof prüft derzeit die Vereinbarkeit der deutschen Trassenpreisbremse mit EU-Recht. Eine Entscheidung könnte weitreichende Folgen für regionale Verkehrsunternehmen und Bahnreisende haben. Die Trassenpreise im Nahverkehr könnten steigen, was sich auf die Ticketpreise auswirken würde. Die Deutsche Bahn-Tochter InfraGo hat gegen die aktuelle Regelung geklagt, da sie die Unabhängigkeit der Geschäftsführung beeinträchtigt sieht.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich aktuell mit der Frage, ob die deutschen Regelungen zu Trassenpreisen im Nahverkehr mit dem EU-Recht vereinbar sind. Diese Regelungen beinhalten eine sogenannte Trassenpreisbremse, die die jährliche Preissteigerung für die Nutzung der Schieneninfrastruktur begrenzt. Ziel dieser Bremse ist es, den Nahverkehr für Länder und öffentliche Auftraggeber planbar und bezahlbar zu halten. Die Entscheidung des EuGH könnte jedoch weitreichende Konsequenzen für regionale Verkehrsunternehmen und letztlich auch für die Fahrgäste haben.
Die Deutsche Bahn-Tochter InfraGo hat gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur geklagt, die die Trassenpreise für das Jahr 2025 festgelegt hat. InfraGo argumentiert, dass die gesetzliche Berechnungsmethode den Spielraum der Geschäftsführung einschränkt und somit gegen EU-Recht verstößt. Laut EU-Richtlinien müssen Infrastrukturbetreiber wie InfraGo in ihren Entscheidungen unabhängig bleiben, was durch die aktuelle Regelung nicht gewährleistet sei.
Trassenpreise sind Gebühren, die alle Unternehmen zahlen müssen, die die Infrastruktur der Deutschen Bahn nutzen. Diese Gebühren finanzieren den Betrieb, die Instandhaltung und Investitionen in das Schienennetz. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass die Trassenpreise im Nahverkehr nur begrenzt steigen dürfen, während der Fern- und Güterverkehr höhere Kosten tragen muss. Dies könnte sich jedoch ändern, wenn der EuGH die Regelung kippt.
Eine mögliche Erhöhung der Trassenpreise im Nahverkehr könnte sich direkt auf die Ticketpreise auswirken. InfraGo hat bereits eine Erhöhung der Trassenpreise um 23,5 Prozent für das Jahr 2026 beantragt. Sollte der EuGH die deutschen Regelungen für unvereinbar mit dem EU-Recht erklären, könnten die Kosten für regionale Verkehrsunternehmen erheblich steigen, was letztlich die Fahrgäste treffen würde. Die Entscheidung des EuGH wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur finanzielle, sondern auch politische und soziale Auswirkungen haben könnte.
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