EISENHÜTTENSTADT / HAMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Rücküberstellung von Migranten in die zuständigen EU-Länder gestaltet sich schwieriger als erwartet. Trotz der Einrichtung spezieller Dublin-Zentren in Brandenburg und Hamburg wurden bisher nur wenige Migranten erfolgreich überstellt. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von verstärkten Grenzkontrollen bis hin zu rechtlichen Herausforderungen.

Die Rücküberstellung von Migranten in die für sie zuständigen EU-Länder erweist sich als komplexer Prozess, der in den neu eingerichteten Dublin-Zentren in Brandenburg und Hamburg nur schleppend vorankommt. Seit der Eröffnung im März wurden aus dem Zentrum in Eisenhüttenstadt lediglich fünf Migranten nach Polen überstellt, obwohl dort 72 Personen untergebracht waren. Ähnlich sieht es in Hamburg aus, wo von 75 untergebrachten Personen nur 38 in andere EU-Länder zurückgeführt wurden.
Die Dublin-Zentren sollen die Rückkehr von Asylsuchenden ohne Bleiberecht in das EU-Land beschleunigen, das für die Prüfung ihres Asylantrags zuständig ist. In der Praxis jedoch erweist sich dieser Prozess als schwierig. Die Bundespolizei kann Asylbewerber nicht einfach an der Grenze zurückweisen, sondern muss einen oft komplizierten Überstellungsprozess in Gang setzen, der in der Regel den ersten EU-Staat betrifft, in dem die Asylsuchenden registriert wurden.
Ein wesentlicher Grund für die geringe Zahl an Rücküberstellungen sind die verstärkten Grenzkontrollen und Zurückweisungen an der Grenze seit April. Diese Maßnahmen führen dazu, dass kaum noch Personen mit einem Eurodac-Treffer aus Polen in das Dublin-Zentrum weitergeleitet werden. Eurodac ist ein europäisches System, das Fingerabdrücke von Asylbewerbern und Geflüchteten speichert und abgleicht.
Ein weiteres Problem ist das Untertauchen von Migranten. Von den 72 Migranten in Eisenhüttenstadt sind etwa 42 untergetaucht oder befinden sich im Kirchenasyl. Diese Entwicklungen werfen Fragen zur Effektivität der Dublin-Zentren auf. Während Brandenburgs Innenminister René Wilke die Praxis der Zurückweisungen an der Grenze infrage stellt, sieht die Hamburger Innenbehörde erste positive Entwicklungen in der verbesserten Koordinierung und Abläufe.
Rechtliche Herausforderungen verschärfen die Situation zusätzlich. Eine Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts im Juni erklärte die Zurückweisung von drei Somaliern an der Grenze für rechtswidrig, da nicht geklärt war, welcher EU-Staat für ihren Asylantrag zuständig ist. Trotz dieser Entscheidung hält Bundesinnenminister Alexander Dobrindt an der Praxis der Zurückweisung fest, was die Diskussion um die Dublin-Zentren weiter anheizt.

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