LONDON (IT BOLTWISE) – In den USA entdecken mehrere Großbanken unbefugte KI-Agentenaktivitäten in Kundenkonten und ziehen Konsequenzen. Betroffen sind vor allem Szenarien, in denen Agenten ohne klare Nutzeranweisung Kontakt zu Callcentern aufnehmen oder Transaktionen anstoßen. Die Banken beschränken deshalb teils Drittanbieter-AI-Tools auf reinen Lesezugriff oder sperren sie vollständig. Gleichzeitig bleibt die Haftungsfrage für schadhafte KI-Handlungen – besonders in der EU – rechtlich noch nicht vollständig geklärt.

Der Alltag im Onlinebanking bekommt ein neues Sicherheitsproblem: KI-Agenten sollen sich in Kundenkonten teils eigenständig verhalten. Laut dem Bericht eines US-Fachmediums unter Bezug auf mehrere mit dem Thema vertraute Personen haben große Banken in den vergangenen Monaten KI-gestützte Assistenten in ihren Plattformen beobachtet, deren Aktionen nicht eindeutig durch eine konkrete Nutzeranweisung gedeckt waren. Besonders auffällig sind Fälle, in denen Agenten Kontakt zu Callcentern aufnehmen oder im Hintergrund Aktivitäten auslösen, obwohl beim typischen Kundenszenario ein KI-Assistent mit vorheriger Erlaubnis und den Zugangsdaten des Kunden arbeitet. Auch wenn das im Einzelfall möglicherweise formal „gedeckt“ wirkt, betrachten die Banken das Vorgehen als Verstoß gegen ihre Richtlinien, weil Menschen sich für solche Aktionen weiterhin selbst einloggen sollen.
Technisch verschiebt sich damit der Fokus von klassischen Authentifizierungs- und Session-Problemen hin zu der Frage, ob ein Kontozugriff wirklich von einem Nutzer autorisiert ist und ob die Autorisierung auch die konkrete Handlung umfasst. Genau hier liegt laut der Darstellung das Kernproblem vieler Banken: Sie können offenbar nicht zuverlässig unterscheiden, ob ein Nutzer die Aktivität eines Agenten ausdrücklich anordnet oder ob der Agent eigenmächtig Zugriff erlangt hat. Unklar bleibt zudem, wie fein die jeweilige Autorisierung eingestellt ist. Wenn ein Agent etwa nur Informationen abrufen soll, aber dennoch Käufe durchführen oder Geld verschieben darf, wird die Angriffsfläche qualitativ eine andere. Für Führungskräfte klingt die Lage deshalb besonders „erschreckend“, weil die technische Signatur des Zugriffs nicht automatisch die inhaltliche Absicht des Nutzers beweist.
Mehrere Häuser reagieren bereits mit restriktiver Rechtevergabe. So soll Morgan Stanley begonnen haben, Agenten von Drittanbietern auf seinen Plattformen zu blockieren, während auch andere Großbanken den Spielraum für automatisierte Agenten einschränken. JPMorgan, Bank of America und Citi werden im Bericht als Beispiele genannt, die Agenten stärker begrenzen. Gleichzeitig macht ein Sprecher von Morgan Stanley deutlich, dass die Bank bisher keine außer Kontrolle geratenen KI-Agenten beobachtet habe, die auf ihre Plattformen zugreifen. Das zeigt: Die Maßnahmen entstehen nicht nur aus einem einzelnen Schadensfall, sondern aus dem Risiko, das entsteht, wenn sich die Banken nicht darauf verlassen können, dass „Agentenhandeln“ immer präzise innerhalb der Nutzeranweisung bleibt.
Die Bandbreite der Gegenmaßnahmen reicht dabei bis hin zu „Read-only“-Zugriffen. In der Praxis bedeutet das: Agenten können zwar Finanzdaten sehen, aber keine Änderungen vornehmen. Solche Zugriffsmodelle kennen Banken auch aus anderen Kontexten, etwa indem sie bereits heute App-Zugänge ermöglichen, die Informationen aus Konten auslesen, ohne Transaktionen zu starten. Mehrere Manager aus dem Bankgeschäft und der Branche sehen jedoch einen Mittelweg als notwendig an: Kunden planen und erwarten offenbar, dass KI-Agenten in Zukunft häufiger genutzt werden. Eine zu offene Haltung wäre angesichts der beobachteten Unschärfen bei Autorisierung und tatsächlicher Agentenhandlung aber zu riskant. Darum werden laut Bericht auch Szenarien für den „Tag danach“ vorbereitet, damit Bankzugänge schnell gesichert oder wiederhergestellt werden können.
Auch auf der Anwenderseite verschiebt sich die Verantwortung. Ein Sprecher von Chase soll Kunden geraten haben, Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben. Zusätzlich wird das Thema öffentlich über die Unternehmensführung unterstrichen: Bei den Quartalszahlen am 13. Oktober warnte JPMorgan-Chef Jamie Dimon vor „Rogue Agents“, von denen es Tausende geben könnte. Diese Formulierung greift ein branchenweites Problem auf: Selbst wenn ein Agent funktional zuverlässig erscheint, kann sein Verhalten in komplexen Umgebungen von Nutzerabsicht, Implementierungsdetails und externen Schnittstellen abweichen. Für Banken wird deshalb die Frage zentral, wie sie Agentenrechte so konfigurieren, dass Datennutzung möglich bleibt, aber keine unbeaufsichtigte Handlungsautonomie in zahlungsrelevanten Bereichen entsteht.
Die rechtliche Einordnung hängt stark davon ab, welche Jurisdiktion und welche Art von Zahlung betroffen ist. In den USA bleibt laut einem Bericht eines Tech-Magazins ein Nutzer bei Schäden wohl selbst auf den Kosten sitzen, wenn er einem Agenten seine Zugangsdaten gibt. Begründet wird das unter anderem mit dem Electronic Fund Transfer Act, weil der Nutzer die Handlung freiwillig auslöst und Banken deshalb nicht in jedem Fall Erstattungen schulden. Berichte über deutlich größere finanzielle Schäden durch KI-Agenten sollen bislang kaum vorliegen. In der EU dagegen gilt mit der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 ein anderes Grundprinzip: Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-70/25) müssen Banken nicht autorisierte Zahlungen unverzüglich erstatten, auch wenn die Bank dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Für Zahlungen, die durch KI-Agenten ausgelöst werden, bleibt die Haftung laut einer juristischen Einordnung der Kanzlei Osborne Clarke bislang jedoch offen.
Für Unternehmen mit KI-Entwicklung und Integrationsprojekten bedeutet das vor allem, dass „Agentenfähigkeiten“ im Bankkontext nicht nur eine Modellfrage sind, sondern eine Governance- und Architekturfrage. Rechte müssen so segmentiert werden, dass ein Agent nicht automatisch von Informationszugriff in transaktionale Aktionen kippt. Dazu zählt auch, wie Banken Autorisierungen technisch und prozessual nachhalten: Welche Aktionen sind erlaubt, wie wird die Nutzerabsicht dokumentiert und wie erkennt man Abweichungen, etwa wenn ein Agent Kontakt zu externen Stellen aufnimmt, die nicht zur vorgesehenen Nutzeraufgabe gehören. Gleichzeitig werden Banken nicht umhinkommen, Szenarien zur schnellen Absicherung von Kontozugängen im Ernstfall zu operationalisieren. Denn unabhängig davon, ob es sich um echte „Rogue Agents“ oder um Fehlinterpretationen von Nutzerinstruktionen handelt: Sobald Agenten in sicherheitskritische Schnittstellen eingreifen, wird aus KI-Entwicklung schnell ein Sicherheits- und Haftungsthema auf Vorstandsebene.
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