NECKARSULM / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Discounter Lidl hat sich nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verpflichtet, in seiner Werbung klare Preisangaben für alle Kunden zu machen.

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Der Discounter Lidl hat sich nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verpflichtet, in seiner Werbung klare Preisangaben für alle Kunden zu machen. Dies bedeutet, dass in allen gedruckten Werbeprospekten sowohl der Gesamtpreis als auch der Grundpreis für alle Verbraucher deutlich angegeben werden müssen. Diese Einigung wurde erzielt, nachdem es zu Unklarheiten bei der Preisgestaltung für Nutzer der firmeneigenen App gekommen war.

Der Streit entbrannte, als Lidl das Produkt „Metzgerfrisch Premium Lammlachse in Gewürzmarinade“ für 5,50 Euro bewarb, jedoch nur für Nutzer der Lidl-Plus-App. Für Kunden ohne App war der Preis unklar, da lediglich ein durchgestrichener Preis von 7 Euro angegeben war. Auch der gesetzlich vorgeschriebene Grundpreis wurde nur für den App-Preis angegeben, was zu Verwirrung bei den Verbrauchern führte.

Nachdem sich ein Kunde über diese Praxis beschwert hatte, mahnte die Verbraucherzentrale die Handelskette ab. Lidl weigerte sich jedoch, eine Unterlassungserklärung abzugeben, woraufhin die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Heilbronn einreichte. Noch vor der mündlichen Verhandlung einigten sich die Parteien außergerichtlich. Ähnliche Verfahren laufen derzeit auch gegen den Discounter Penny und die Supermarktkette Rewe.

Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht bei der Verbraucherzentrale, betonte die Wichtigkeit der Transparenz: „Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können, was ein Produkt kostet – egal, ob mit oder ohne App.“ Der durchgestrichene Preis sorge nur für Verwirrung und nicht für Klarheit. Mit solcher Werbung missachte der Discounter die Vorgaben der Preisangabenverordnung.

Eine Sprecherin von Lidl bestätigte den Vergleich, wollte sich jedoch nicht weiter zu dem Verfahren äußern. In der digitalen Welt gehen Kunden und Händler oft ein Tauschgeschäft ein: Kunden erhalten exklusive Vorteile, wenn sie sich registrieren, während Händler wertvolle Daten über das Kaufverhalten sammeln können. Diese Daten helfen den Unternehmen, besser auf individuelle Vorlieben einzugehen und gezielt Produkte zu bewerben.

Die Einigung mit der Verbraucherzentrale könnte Signalwirkung für die gesamte Branche haben. Es bleibt abzuwarten, wie andere Discounter und Supermärkte auf diese Entwicklung reagieren werden. Die klare Preisgestaltung könnte das Vertrauen der Verbraucher stärken und langfristig zu einer faireren Wettbewerbslandschaft führen.

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Lidl verpflichtet sich zu klaren Preisangaben für alle Kunden
Lidl verpflichtet sich zu klaren Preisangaben für alle Kunden (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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