LONDON (IT BOLTWISE) – Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) will im Lohnschutz-Paket eine zentrale Begleitmaßnahme streichen: den erhöhten Kündigungsschutz für Personalvertretungen. Am 11. August 2026 soll die Streichung der Maßnahme 14 mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen worden sein. Parallel sprach sich die Kommission gegen eine geplante verschärfte Subunternehmerhaftung aus, während eine Regel zu Kautionen für ausländische Firmen bestehen bleiben soll. Damit steigt der Druck auf den Ständerat, der in der Herbstsession über die Empfehlung der Kommission entscheiden wird.

Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union stehen politisch und arbeitsrechtlich vor einem heiklen Detail: Im Rahmen des Lohnschutz-Pakets soll ausgerechnet der erweiterte Kündigungsschutz für Personalvertretungen fallen. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) hat dafür Mitte August 2026 eine Empfehlung im Vorberatungsprozess vorgelegt, und sie trifft damit auf sofortige Reaktionen aus dem linken und gewerkschaftlichen Lager. Inhaltlich geht es um eine konkrete Begleitmaßnahme, die bislang nicht nur Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, sondern auch Mitglieder von Personalvertretungen abgesichert hat. Damit rückt eine Frage in den Fokus, die in solchen Dossiers oft unterschätzt wird: Wie stark dürfen Schutzmechanismen für Mitbestimmung und Arbeitsbeziehungen ausgestaltet sein, wenn gleichzeitig wirtschaftliche Flexibilität und der Zugang zum EU-Binnenmarkt im politischen Raum verhandelt werden.
Der Beschlussweg ist dabei klar umrissen. Am 11. August 2026 beantragte die WAK-S, die Maßnahme 14 im Lohnschutzpaket zu annullieren. Laut Bericht soll dies mit einem Stimmenverhältnis von 8 zu 4 bei einer Enthaltung erfolgt sein. Während insgesamt 13 von 14 Begleitmaßnahmen in der Kommission als unumstritten gelten, wird gerade der Vorstoß zur Streichung des Kündigungsschutzes als Wendepunkt beschrieben. Ergänzend zur Aufhebung des Kündigungsschutzes äußerte sich die Kommission am selben Tag mit derselben Stimmenverteilung auch gegen eine geplante verschärfte Subunternehmerhaftung. Interessant ist zudem die Partialität der Empfehlung: Die Regelung, wonach ausländische Firmen bei Aufträgen in der Schweiz Kautionen hinterlegen müssen, soll nach dem Willen der WAK-S bestehen bleiben. Politisch liest sich das wie ein Versuch, die Kosten- und Risikoverteilung in der Auftragskette so zu balancieren, dass die Verhandlungsdynamik gegenüber der EU nicht vollständig auf der Strecke bleibt.
Für die Arbeitsmarktakteure wirkt die Entscheidung jedoch wie ein Signal mit Sprengkraft. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) bezeichnete den geplanten Kündigungsschutz als Minimallösung und warnte davor, dass das gesamte Verhandlungspaket ohne einen starken Lohnschutz in einer möglichen Volksabstimmung einen schweren Stand haben könnte. Auch die SP ordnet den Schritt deutlich ein: SP-Co-Präsident Cédric Wermuth wird so wiedergegeben, dass das Vorgehen der Kommission als Frontalangriff gegen das Abkommen der Bilateralen III verstanden werden könne. Unabhängig von der parteipolitischen Rahmung bleibt die Kernlogik dieselbe: Je schwächer der Kündigungsschutz für Personalvertretungen ausfällt, desto höher ist das Risiko, dass formale Mitbestimmungsrechte im Alltag durch Arbeitgeberhandeln faktisch ausgehöhlt werden. Genau diese Lücke wollen Gewerkschaften und linke Akteure offenbar verhindern.
Bemerkenswert ist gleichzeitig, dass die Kritik nicht nur aus einer politischen Ecke kommt. Innerhalb der politischen Mitte wurde ebenfalls Besorgnis geäußert; ein Ständerat der Mitte-Fraktion, Pirmin Bischof, warnte davor, der Schritt könne das gesamte Paket gefährden und die Verhandlungen zum Kippen bringen. Vertreter der Linken schließen sich dieser Einschätzung an und sehen das Dossier durch die Streichung der Maßnahme 14 substanziell bedroht. Demgegenüber steht die Position der FDP, die die Forderung der Kommission gestützt und die Kritik als haltlos bezeichnet haben soll. Dazu kommt, dass selbst der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) trotz grundsätzlicher Nähe zu wirtschaftsliberalen Positionen besorgt über die Streichung gewesen sein soll und ausdrücklich Gespräche signalisierte. Diese Mischung aus Unterstützung, Zurückhaltung und Gesprächsbereitschaft deutet darauf hin, dass es nicht nur um arbeitsrechtliche Symbolik geht, sondern um die Frage, wie verlässlich der politische Konsens im weiteren Verlauf noch wird.
Für Unternehmen ist das vor allem ein Timing-Thema und weniger ein juristisches Detail am Rand. Die Begleitmaßnahmen zum Lohnschutz gelten als zentrale Säule in den Verhandlungen mit der EU, weil sie einerseits das inländische Lohnniveau sichern sollen und andererseits den Zugang zum europäischen Binnenmarkt ermöglichen. Wenn nun ausgerechnet der verstärkte Kündigungsschutz für Personalvertretungen zur Streichung empfohlen wird, verschiebt sich der politische Druck auf den Ständerat. Dieser soll in der kommenden Herbstsession über die Streichung der Maßnahme 14 entscheiden. Sollte der Ständerat der Empfehlung folgen, könnte das die Allianz zur Unterstützung der Bilateralen III erheblich schwächen. Genau dort entsteht für Organisationen ein betrieblicher indirekter Effekt: Auch wenn es sich um eine parlamentarische Vorstufe handelt, beeinflusst die gesetzgeberische Unsicherheit die Planbarkeit von Arbeitsbeziehungen, Betriebsorganisation und HR-Prozessen.
Technisch lässt sich die Dynamik in solche Dossiers als Schnittstelle aus Politik, Arbeitsrecht und Compliance denken. Die Quelle verweist zwar auch auf Datenschutzanforderungen im Zusammenhang mit dem revidierten Datenschutzgesetz, und dieser Hinweis ist für Unternehmen insofern praktisch, als begleitende Gesetzes- und Reformpakete oft gleichzeitig laufen. In der Realität führt das dazu, dass Rechtsabteilungen nicht nur einzelne Paragrafen verfolgen, sondern die Auswirkungen auf Prozesse koordinieren müssen: Dokumentation, Rollen und Zuständigkeiten im Umgang mit Daten, aber ebenso die Ausgestaltung von Beteiligungsrechten und Eskalationswegen bei Kündigungs- oder Umstrukturierungsfällen. Je unklarer die arbeitsrechtliche Schutzarchitektur im Vorfeld wird, desto stärker werden interne Governance-Modelle auf Robustheit getrimmt. Die politische Debatte um Maßnahme 14 zeigt damit auch, wie eng Governance-Fragen mit rechtlichen Rahmenbedingungen verknüpft sind.
Welche Folge ein Kompromiss am Ende haben könnte, bleibt offen. Die Warnungen von SGB und SP sollen verdeutlichen, dass für die Arbeitnehmerschaft der Erhalt des Lohnschutzes eine Voraussetzung für die Zustimmung zum Abkommen ist. Gleichzeitig wird im Bericht eingeräumt, dass ein Kompromiss gefunden werden muss, der sowohl Flexibilität am Arbeitsmarkt wahrt als auch den Schutz für Personalvertreter sicherstellt. Genau diese doppelte Zielsetzung ist in der Praxis schwierig: Zu viel Flexibilität erhöht den Druck auf Schutzmechanismen, zu viel Schutz kann als Verhandlungshürde wahrgenommen werden. Für den weiteren Verlauf heißt das: Bis zur Entscheidung in der Herbstsession werden sich in der politischen Auseinandersetzung sehr wahrscheinlich weitere Abwägungen verdichten, und Unternehmen sollten die Entwicklung nicht nur als Schlagzeile, sondern als Einflussfaktor auf mittel- bis langfristige Rahmenbedingungen in Personal- und Compliance-Entscheidungen betrachten.
Hinzu kommt, dass der Bericht weitere Bestandteile des Pakets sichtbar macht, etwa die Ablehnung der verschärften Subunternehmerhaftung bei gleichzeitiger Beibehaltung einer Kautionsregel für ausländische Firmen. Diese Konstellation zeigt: Es geht nicht um ein pauschales „mehr oder weniger Regulierung“, sondern um die Auswahl konkreter Hebel. Für die parlamentarische Aushandlung bedeutet das, dass einzelne Stellschrauben später die politische Mehrheitsfähigkeit bestimmen können. Wenn in den kommenden Monaten versucht wird, einzelne Maßnahmen wieder zu bündeln oder zu entschärfen, wird vor allem entscheidend sein, wie belastbar die Schutzwirkung für Personalvertretungen in der endgültigen Fassung bleibt und ob die EU-kompatible Verhandlungslogik zugleich erhalten werden kann.
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