BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundesregierung plant eine Verschärfung der Haftungsregeln für E-Scooter, um Geschädigten den Zugang zu Schadenersatz zu erleichtern. Mit der steigenden Zahl von Unfällen, insbesondere bei Sharing-Anbietern, soll eine verschuldensunabhängige Halterhaftung eingeführt werden. Diese Neuerung könnte die Kostenkalkulation von Flottenbetreibern erheblich beeinflussen.

Die Bundesregierung in Deutschland plant eine bedeutende Änderung der Haftungsregeln für E-Scooter, um die Rechte von Unfallopfern zu stärken. Angesichts der steigenden Unfallzahlen mit Elektrokleinstfahrzeugen, die sich von 4.000 im Jahr 2021 auf fast 8.000 im Jahr 2024 verdoppelt haben, sieht sich die Regierung zum Handeln gezwungen. Besonders Sharing-Anbieter stehen im Fokus, da ihre Fahrzeuge häufiger in Unfälle verwickelt sind.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betont, dass es nicht hinnehmbar sei, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, nur weil der Fahrer eines E-Scooters nicht mehr auffindbar ist. Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass künftig eine verschuldensunabhängige Halterhaftung für E-Scooter gilt. Dies bedeutet, dass der Halter des Fahrzeugs, sei es ein Unternehmen oder eine Privatperson, für Schäden haftet, unabhängig davon, ob ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Derzeit sind E-Scooter von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen, was es Geschädigten erschwert, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Insbesondere bei Unfällen, die durch falsch abgestellte oder umgestürzte E-Scooter verursacht werden, ist die Beweislage oft schwierig. Mit der neuen Regelung soll auch vermutet werden, dass der Fahrer eines E-Scooters haftet, es sei denn, er kann sich entlasten.
Die geplante Gesetzesänderung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle von Sharing-Anbietern haben. Diese müssten die potenziellen Unfallkosten in ihre Kalkulationen einbeziehen, was möglicherweise zu höheren Mietpreisen für die Nutzer führen könnte. Dennoch wird erwartet, dass die neuen Regeln die Verkehrssicherheit erhöhen und den Geschädigten einen besseren Zugang zu Schadenersatz ermöglichen.
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