LONDON (IT BOLTWISE) – Eine neue Studie untersucht, wie sich kriminalitätsbezogene Risikofaktoren bei psychiatrischen Patientinnen und Patienten unterscheiden. Dabei zeigt sich: Auch nach einem Urteil „nicht schuldhaft“ nach dem Maßstab der Schuldfähigkeit bleibt das Profil nicht einfach „klinisch“ oder „rein psychisch“. Stattdessen ähneln Teile der Betroffenen dem Risiko anderer Straftäter, während bei sozialen Faktoren eher vergleichbare Unterstützungsmuster auftreten. Besonders auffällig ist, dass die berichtete aktuelle psychische Belastung in der Gruppe mit „nicht schuldfähig“ am niedrigsten ausfällt.

Wer sich mit forensischer Psychiatrie beschäftigt, stößt schnell auf eine scheinbar intuitive Annahme: Wenn Handlungen juristisch dem Zustand einer psychischen Erkrankung zugerechnet werden, dann müssten die typischen „kriminogenen“ Faktoren aus dem breiten Spektrum strafrelevanter Ursachen deutlich schwächer ausgeprägt sein. Genau diese Erwartung prüft eine Untersuchung, die im Fachjournal Law and Human Behavior veröffentlicht wurde. Das Ergebnis fällt überraschend differenziert aus. Die Autorinnen und Autoren zeigen, dass das Risiko nicht nur vom klinischen Symptomprofil abhängt, sondern auch stark von Einstellungen, sozialen Netzwerken und anderen Faktoren, die in der Kriminologie seit Langem als besonders erklärungskräftig gelten.
Technisch betrachtet knüpft die Studie an den Kern der Debatte zwischen „klinischer“ und „kriminologischer“ Erklärungslinie an. In der Vergangenheit setzten viele Interventionsprogramme vor allem an psychischen Symptomen an, also daran, Halluzinationen, Wahn oder akute Belastungszustände zu behandeln, um Wiederholungsdelikte zu reduzieren. Die Arbeit rückt jedoch den Mechanismus in den Vordergrund, dass Psychopathologie allein nicht automatisch zu Straftaten führt. Stattdessen berichten Kriminologie und Psychologie immer wieder, dass nicht-klinische Risikofaktoren häufig besser vorhersagen, ob jemand in den Strafjustizapparat gerät. Das betrifft insbesondere ein Bündel sogenannter zentralkriminogener Risikofaktoren, darunter eine Historie antisozialen Verhaltens, antisoziale Persönlichkeitseigenschaften, antisoziale Freundschaften, Substanzmissbrauch, familiäre oder partnerschaftliche Probleme, Schwierigkeiten in Schule oder Arbeit, ein Mangel an positiven Freizeitaktivitäten sowie kriminelle Einstellungen.
Um diese Grundannahme auch in einem „Graubereich“ zu testen, vergleichen die Forschenden drei Gruppen psychiatrischer Patientinnen und Patienten. Grundlage sind Daten von insgesamt 349 Teilnehmenden, die aufgeteilt wurden: 74 Personen mit psychiatrischem Hintergrund und früheren Verurteilungen wegen Vergehen oder Verbrechen; 68 Personen mit psychiatrischer Diagnose, aber ohne dokumentierte kriminelle Vorgeschichte; und schließlich 207 forensische Patientinnen und Patienten aus dem stationären System eines US-Bundesstaats, die wegen „nicht schuldfähig“ im Zusammenhang mit einer Straftat für eine verpflichtende Behandlung in Einrichtungen untergebracht wurden. Die Rekrutierung ist dabei räumlich und institutionell unterschiedlich: Ein Teil der Stichprobe stammt aus einer kurzfristigen, privaten Akut-Psychiatriestation in Texas, die forensische Gruppe aus dem kalifornischen System. Diese Konstellation ist wichtig, weil sie bereits die Rahmenbedingungen zeigt, unter denen Risikofaktoren und klinische Symptomlage gemessen werden.
Die Messlogik folgt einem klaren Design: Mit Selbstauskunft-Fragebögen wurden Einstellungen zur Kriminalität, die wahrgenommene soziale Unterstützung sowie das aktuelle Ausmaß psychischer Symptome erfasst. Eine Skala adressierte allgemeine kriminelle Tendenzen und Verhaltensprobleme, inklusive antisozialer Persönlichkeitseigenschaften. Eine weitere Abfrage zielt auf die Anzahl „krimineller Freunde“ sowie auf Zustimmung zu antisozialen Überzeugungen wie erlebte Ansprüche oder die Auffassung, Gewalt sei gerechtfertigt. Ergänzend wurde erhoben, wie viel Unterstützung die Teilnehmenden von Familie, Freunden und romantischen Partnern wahrnehmen. Schließlich maßen die Forschenden mit einem Inventar die Schwere der aktuellen Symptome der letzten Woche, unter anderem mit Hinweisen auf Angst, Depression und Paranoia. Anschließend nutzte das Team statistische Modelle, um aus dem Muster dieser Angaben abzuleiten, ob sich die Gruppen allein anhand der Fragebogenwerte zuverlässig voneinander unterscheiden lassen.
Bei der Einordnung der Resultate wird besonders deutlich, warum die Überschrift der Studie so gut passt: Die Gruppe mit psychischer Erkrankung und „typischer“ krimineller Vorgeschichte erzielte in nahezu allen Indikatoren die höchsten Werte für kriminelles Risiko. Diese Personen berichteten demnach die meisten kriminellen Kontakte und die stärksten antisozialen Einstellungen; gleichzeitig empfanden sie die niedrigste positive soziale Unterstützung durch Familie und Freunde. Die forensische Gruppe mit „nicht schuldfähig“ zeigte dagegen ein gemischtes Bild. Einerseits weist sie eine gewisse Nähe zur typischen Kriminalitätsgruppe auf, etwa indem sie in allgemeinen kriminellen Tendenzen über der Gruppe ohne juristische Vorgeschichte lag. Andererseits fehlte das deutlich ausgeprägte Muster antisozialer Einstellungen, das bei Personen mit klassischer krimineller Beteiligung am stärksten sichtbar wurde.
Noch stärker als die Unterschiede in den Einstellungen stechen die Resultate zur sozialen Dimension heraus. Die „nicht schuldfähig“-Patientinnen und -Patienten ähneln hier eher der Gruppe ohne kriminelle Vorgeschichte: Beide berichteten ein vergleichbares Maß an sozialer Unterstützung. Die Autorinnen und Autoren leiten daraus einen möglichen Interpretationsweg ab: Wenn eine Straftat juristisch als Folge einer psychischen Krise eingeordnet wird, bleiben Freundes- und Familiennetzwerke möglicherweise eher stützend. Das ist keine Garantie, aber es liefert eine plausible Erklärung, warum die soziale Stabilität in dieser Population anders verlaufen könnte als bei Menschen, deren Handlungen primär unter einem „standardmäßigen“ kriminellen Rahmen betrachtet werden. Zusätzlich kommt ein weiterer Punkt hinzu, der fast wie ein Gegenpol wirkt: Bei den „nicht schuldfähig“-Teilnehmenden war die berichtete Schwere der aktuellen psychischen Belastung am niedrigsten. Als mögliche Ursache nennen die Forschenden die unterschiedliche Versorgungssituation: In Texas handelte es sich um kurzzeitige Akutkrisen-Settings, während die forensische kalifornische Stichprobe vermutlich länger stabil behandelt wurde, wodurch Symptome in der laufenden Messwoche abgeklungen sein könnten.
Für die Praxis folgt daraus vor allem ein Umdenken in der Therapieplanung. Zwar bleibt die psychiatrische Behandlung zentral; die Daten legen aber nahe, dass Programme zusätzlich gezielt an den Faktoren ansetzen müssen, die in der Kriminologie als besonders „prognostisch“ gelten: also Einstellungen zu Gewalt und Gerechtigkeit, soziale Einflüsse im Umfeld, sowie die Wiederherstellung positiver, förderlicher Lebensbereiche. Genau dafür existieren in der Praxis bereits spezialisierte Rehabilitationsansätze, die psychische Behandlung und deliktspezifische Risikominderung zusammenführen. In der Konsequenz geht es um mehr als Symptomreduktion: Die Förderung alltagsnaher Fähigkeiten, die Stabilisierung sozialer Ressourcen und das systematische Bearbeiten von Risikokonstellationen könnten helfen, Rückfälle besser zu verhindern und die Wiedereingliederung vorzubereiten.
Gleichzeitig begrenzen die Studiendetails die Aussagekraft. Die Untersuchung ist querschnittlich, also eine Momentaufnahme; damit lässt sich nicht sauber rekonstruieren, ob antisoziale Einstellungen vor dem Auftreten der psychischen Symptome entstanden oder erst später durch die Lebensumstände mitgeprägt wurden. Auch Selbstauskünfte können Verzerrungen enthalten: Teilnehmende könnten antisoziale Einstellungen unter- oder psychische Beschwerden überbetont haben. Hinzu kommen Stichproben- und Kontextgrenzen: Die Texas-Teilnehmenden waren überwiegend männlich und weiß, und die Vergleichbarkeit von juristischen Kategorien kann zwischen Bundesstaaten variieren. Besonders relevant ist zudem, dass in der kalifornischen forensischen Stichprobe ein hoher Anteil von 85 % zusätzliche frühere Verurteilungen hatte. Dadurch verschwimmt die Grenze zwischen Populationen, die als „streng forensisch“ oder „streng kriminell“ eingeordnet werden. Weitere Forschungen müssten daher stärker nach der Vorgeschichte stratifizieren, um herauszuarbeiten, wie stabil die gemischten Profile bei „nicht schuldfähig“-Urteilen über verschiedene Lebens- und Risikoverläufe hinweg wirklich sind.
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