LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundesregierung hat die 13-köpfige Pflegestrukturkommission berufen, die bis Ende Januar 2027 Vorschläge für die Pflegestrukturreform vorlegen soll. In der Branche wächst der Widerstand, weil nur eine Person aus der aktiven Pflegepraxis stammt und der Rest vor allem aus Forschung und Wissenschaft kommt. Bis zum geplanten Inkrafttreten zum 1. Juli 2027 soll das Gremium zudem finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung und die Verzahnung von Akutmedizin und Pflege bearbeiten. Unklar bleibt dabei, wie stark Einrichtungen und Dienste ihre Erfahrungen in konkrete Gesetzeshebel übersetzen können.

Die Pflegestrukturreform rückt näher, aber die Debatte um ihren Kurs entzündet sich bereits an der Zusammensetzung der neuen Pflegestrukturkommission. Am 14. Oktober 2026 hat die Bundesregierung das 13-köpfige Gremium eingesetzt, das Vorschläge zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung sowie zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen erarbeiten soll. Der Zeitdruck ist real: Die Kommission nimmt ihre Arbeit erst mit einer Woche Verspätung auf, und die Ergebnisse sind so terminiert, dass die Reform zum 1. Juli 2027 in Kraft treten kann. Für Verbände, die auf die Alltagstauglichkeit von Regelungen angewiesen sind, ist diese Konstellation ein Frühwarnsignal.
Im Zentrum der Kritik steht dabei weniger die inhaltliche Agenda als die Perspektive, aus der sie bearbeitet werden soll. Laut den vorliegenden Angaben verfügen von den 13 berufenen Mitgliedern nur eine Person über einen Hintergrund aus der aktiven Pflegepraxis; ergänzt wird diese Perspektive durch eine Pflegewissenschaftlerin aus dem Hochschulkontext. Berufs- und Trägerverbände warnen vor praxisfernen Beschlüssen, weil die reale Versorgungssituation in Stationen, Touren und Übergaben zwar jeden Tag Entscheidungen erzwingt, diese Zwänge in politischen Papieren aber oft erst verspätet ankommen. Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), bringt es dabei pointiert auf den Punkt: Pflege lasse sich nicht am „grünen Tisch“ organisieren und brauche eine spürbar stärkere Beteiligung von Einrichtungen und Diensten.
Technisch betrachtet ist die Kommission allerdings mit einem Arbeitsauftrag ausgestattet, der genau solche Übersetzungsarbeit zwischen Systemlogik und Versorgungsrealität verlangt. Prüfgegenstand ist unter anderem, ob Zuschüsse nach Paragraph 43c SGB XI zielgenauer auf Personen mit geringeren oder mittleren Einkommen fokussiert werden und Eigenanteile begrenzt werden können. Außerdem soll das Gremium verfassungskonforme Modelle für soziale Ausgleichsmechanismen untersuchen sowie eine engere Verzahnung von akutmedizinischer und pflegerischer Versorgung evaluieren. In der Praxis bedeutet das: Es geht um die Frage, wie Regeln zur Finanzierung und Zuständigkeit so gestaltet werden, dass sie die typischen Bruchstellen reduzieren, etwa wenn medizinische Akutpfade in pflegerische Nachsorge übergehen und Versorgungsbedarfe dabei anders ausgewiesen werden als es der gesetzliche Rahmen vorschreibt.
Hinzu kommt, dass die Kommission den PNOG-Entwurf flankieren soll; bis Ende Januar 2027 sollen die Vorschläge vorliegen, damit die Pflegestrukturreform planmäßig starten kann. Für viele Beteiligte ist diese Verzahnung entscheidend, denn sie legt fest, welche Weichen zuerst gedreht werden und welche Annahmen später nachjustiert werden können. Unter den Kostenträgern herrscht laut den Angaben ebenfalls Skepsis hinsichtlich der Umsetzbarkeit, insbesondere mit Blick auf den engen Zeitplan. Während AOK-Vorstandschefin Carola Reimann die wissenschaftliche Expertise begrüßt und rasche Entscheidungen wegen drohender Finanzierungsdefizite im Jahr 2027 einmahnt, äußert der DAK-Chef Andreas Storm Zweifel, ob die vorgesehenen Schritte bis Ende Januar tatsächlich erreichbar sind. Auch der GKV-Spitzenverband begrüßt den Arbeitsbeginn, und parallel warnen Vertreter anderer Systeme vor einem möglichen Finanzausgleich zwischen den Systemen.
Der Konflikt zwischen institutioneller Logik und Feldrealität zeigt sich auch in der Frage, wer „mitreden“ darf, wenn es um konkrete Versorgungsformen geht. Die Pflegewissenschaftlerin Martina Hasseler kündigt an, ihre pflegewissenschaftliche Perspektive in die Kommission einzubringen und die Lebensrealität von Pflegebedürftigen sowie Angehörigen in den Mittelpunkt zu rücken; zugleich verweist sie auf Diskrepanzen zwischen der gesetzlichen Definition von Pflegebedürftigkeit und dem tatsächlichen pflegefachlichen Versorgungsbedarf. Genau hier wird die praktische Brücke sichtbar: Wenn Unter-, Fehl- und Minderversorgung abgebaut werden sollen, reicht es nicht, Zielwerte zu formulieren. Dann muss auch die Prozesskette von Bedarfsermittlung über Leistungszugang bis zur tatsächlichen Versorgung im Alltag so beschrieben werden, dass sie von Einrichtungen umsetzbar ist und von Kostenträgern akzeptiert wird.
Dass diese Brücke derzeit politisch unter Spannung steht, liegt nach Ansicht mehrerer Beteiligter auch an der fehlenden Breite bei Schlüsselrollen. Sarah Lukuc vom Bundesverband Pflegemanagement fordert eine direkte Beteiligung von Praktikern und bemängelt zugleich die Auslassung von Pflegemanagement-Expertise. Der Deutsche Pflegerat erklärt zudem, im Vorfeld nicht einmal angefragt worden zu sein. Claudia Hauck, Vorsitzende des Bayerischen Landespflegerats, kritisiert, dass maßgebliche Bundesorganisationen der professionellen Pflege nicht vertreten seien und die Auswahlkriterien nicht nachvollziehbar wirkten. Auch die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) begrüßt zwar die Berufung von Michael Wetterich zufolge einer konkreten Person aus dem Kreis der aktiven Pflege, wünscht sich aber eine breitere Vertretung; als Stichwort fällt dabei unter anderem die Einbindung von Christine Vogler. Ergänzend fordern mehrere Stimmen Vorrang für die Versorgungsqualität und eine Stärkung der Profession, etwa durch Kompetenzerweiterungen im Kontext des Pflegekompetenzgesetzes (BEEP).
Damit ist die eigentliche Herausforderung der nächsten Monate klar: Die Kommission muss ihre Reformhebel so ausarbeiten, dass sie nicht nur finanzielle Stabilität adressieren, sondern auch die praktische Steuerbarkeit verbessern. Die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler mahnt dabei eine stärkere Berücksichtigung der häuslichen Pflege und den Abbau starrer Sektorengrenzen an. Im Ergebnis entscheidet sich bis Ende Januar 2027, ob die von der Branche geforderte Praxis-Perspektive gelingt oder ob die Reform am Ende vor allem als finanzpolitisches Konstrukt wahrgenommen wird. Für Einrichtungen, Dienste, Pflegemanagement und Profession ist entscheidend, wie sich die angestrebte Verzahnung von Akutmedizin und Pflege in konkrete Prozesse übersetzen lässt – und wie stark die Beteiligten während der Ausarbeitung tatsächlich Feedbackschleifen drehen können, bevor die Reform zum 1. Juli 2027 umgesetzt wird.
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