BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Robert Van Nest, ein Top-Prozessanwalt aus dem Silicon-Valley-Umfeld, steht offenbar für eine mögliche Klage der US-Bundesstaaten gegen den 110-Milliarden-Dollar-Deal von Paramount zur Übernahme von Warner Bros. Discovery im Gespräch. Der Schritt würde das Verfahren auf eine harte kartellrechtliche Bühne stellen: Van Nest würde dann auf die Antitrust-Teams um Jeffrey Kessler und Makan Delrahim treffen. Während die Staaten in den nächsten Wochen ihre Marktdefinitionen und Vorwürfe finalisieren, laufen parallel auch Prüfungen auf EU- und UK-Ebene. Für Medienkonzerne und Plattformbetreiber bedeutet das: Die nächste Regulierungsrunde entscheidet möglicherweise mit, wie schnell der Zusammenschluss vollzogen wird.

Qualcomm-Staranwalt Robert Van Nest prüft Staaten-Klage gegen Paramount/Warner-Bros.-Deal
Qualcomm-Staranwalt Robert Van Nest prüft Staaten-Klage gegen Paramount/Warner-Bros.-Deal (Foto: IT BOLTWISE)
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Die wichtigste Weichenstellung im Streit um den Groß-Deal zwischen Paramount und Warner Bros. Discovery scheint weniger im Verhandlungssaal als vor Gericht zu liegen. Nach Informationen aus der Branche prüft Robert Van Nest, ein in Kartell- und Technologiestreitigkeiten besonders sichtbarer Trial-Lawyer aus dem Umfeld großer US-Tech-Konzerne, eine Rolle in einer möglichen Klage von Kalifornien und weiteren Bundesstaaten. Ziel wäre, die Transaktion zu blockieren, bevor sie vollzogen wird. Das Timing ist politisch und juristisch anspruchsvoll: Eine Koalition aus Staaten will den Schritt voraussichtlich innerhalb von etwa einem Monat einreichen, während parallel Regulierungsbehörden in Europa und dem Vereinigten Königreich Prüfpfade aktivieren.

Technisch-juristisch bemerkenswert ist dabei nicht, welche Argumente „neu“ sind, sondern wie präzise die Marktdefinition und die Wirkungsanalyse aufgebaut werden. In bisherigen Entwürfen der Staaten steht vor allem die Frage im Raum, wie sich die Angebots- und Verhandlungsmacht in mehreren Bereichen verschieben könnte: klassische theatralische Distribution, Streaming sowie Nachrichteninhalte. Genau solche Mehr-Segment-Betrachtungen erinnern an kartellrechtliche Prüfungen bei Plattformkonzentrationen, bei denen nicht nur Preise, sondern auch Zugang zu Rechten, Abonnentenmigration und Werbeinventar als Wettbewerbsparameter gelten. Entscheidend dürfte sein, ob die Staaten bereits jetzt eine stabile Hypothese zur „substantially lessening competition“ formulieren.

Auf der Wettbewerbsseite wird der Konflikt zusätzlich dadurch angeheizt, dass die Transaktion potenziell mehrere bestehende Geschäftsmodelle aneinander koppelt: Content-Produktion, Bündelung von Rechten, Distributionskanäle und Monetarisierung über unterschiedliche Zielgruppen. In Aussagen gegenüber der Öffentlichkeit betonte Paramount, man bleibe konstruktiv im Austausch mit Regulierern, einschließlich der State Attorneys General, und sehe „keinen“ kartellrechtlichen Anlass. Zudem wird der Zusammenschluss als „pro-kompetitiv“ gerahmt, weil er einen Wettbewerber mit größerer Skalierung, Flexibilität und Ressourcen schaffen soll. Diese Argumentationslinie ist typisch: Unternehmen versuchen meist, Effizienzgewinne, Investitionsspielräume und Innovationsanreize als Gegenpol zu möglichen Abschottungseffekten in den Vordergrund zu rücken.

Die Gegenposition kommt aus dem Bundesstaaten-Lager und wirkt bereits auf die konkrete Streitarchitektur: Van Nest würde voraussichtlich auf das Antitrust-Team treffen, das von Jeffrey Kessler und Makan Delrahim geprägt wird. Delrahim ist bekannt dafür, dass er Kartellverfahren stark über klassische Antitrust-Prinzipien führen will und dabei auch die verfassungs- und verfahrensrechtliche Einbettung betont. Für die Staaten stellt Van Nest zudem eine Verbindung zu Fällen her, in denen Gerichte besonders genau hinschauen mussten, ob ein Unternehmen tatsächlich marktbeherrschende Macht missbraucht. Gerade dieses „prozessuale Handwerk“ kann darüber entscheiden, ob ein Gericht die Klage inhaltlich zulässt oder ob sie an formalen Hürden scheitert.

Für die Marktdynamik ist zudem relevant, dass der Regulierungsrahmen nicht auf die USA beschränkt bleibt. Laut Berichten hat das Vereinigte Königreich eine Untersuchung zum Deal eröffnet und zunächst einen Termin gesetzt, bis wann über den Start einer „phase 2“-Prüfung entschieden wird. Eine „Phase 2“ ist in der Praxis oft der Moment, in dem aus einer schnellen Vorprüfung eine tiefergehende ökonomische Analyse wird: Was ist der relevante Markt, welche Substitutionsketten existieren, und wie würden Preise, Qualität oder Zugriffsmöglichkeiten der Verbraucher und Geschäftskunden beeinflusst? In den USA können neben den Staaten zusätzlich das Justizministerium und die Federal Communications Commission als weitere „Obstacles“ auftreten, während auch die Europäische Union den Prozess begleiten kann.

Van Nests Profil liefert dabei ein wichtiges Indiz dafür, wie konsequent die Klagestrategie gestaltet werden könnte. Er gilt als Partner bei Keker, Van Nest & Peters und war unter anderem als federführender Anwalt in einem vielbeachteten Software-Streit tätig, in dem es um die Frage ging, ob Software-Kopien als fair use einzuordnen sind. In weiteren Konstellationen arbeitete er an Verfahren mit Bezug zu geistigen Eigentumsrechten und patentbasierten Konflikten, darunter auch Mandate, bei denen kartellrechtliche Vorwürfe gegen ein dominantes Player-Setup im Raum standen. Gerade solche Erfahrungen sind für Medien-M&A-Fälle nützlich, weil dort selten nur „ein“ Argument zählt, sondern die Verzahnung aus Faktenlage, Beweisführung und ökonomischer Plausibilität.

Hinzu kommt, dass die kalifornische Politik die kartellrechtliche Durchsetzung zuletzt stärker unterstützt hat. Berichten zufolge hat der Bundesstaat im laufenden Jahr zusätzliche Mittel in die Hand genommen, um Kartellklagen intensiver führen zu können. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung – zumindest nach Wahrnehmung vieler Beobachter – in bestimmten Bereichen weniger aggressiv vorgeht. Für Unternehmen heißt das: selbst wenn die öffentliche Erwartung zeitweise von einer „geschäftsfreundlichen“ Phase geprägt ist, kann lokal oder bundesstaatlich eine gegenläufige Dynamik entstehen, die den Zeithorizont von Deals verschiebt. Gleichzeitig zeigt die Personalie Van Nest, dass die Staaten nicht nur auf politische Schlagkraft setzen, sondern auf erstklassige Prozessressourcen.

Für die kommenden Wochen lässt sich daraus ein klarer Ausblick ableiten. Erstens wird die Klage voraussichtlich an Präzision gewinnen, sobald die Staaten ihre Marktparameter und die Verbindung zu konkreten Auswirkungen auf Distribution und Inhalte finalisieren. Zweitens könnten die Verfahrenspfade parallel laufen, sodass selbst bei Verzögerungen im US-Prozess EU- oder UK-Entscheidungen als Zeitdruck wirken. Drittens steht für die Branche die Frage im Raum, wie andere Medien- und Streaming-Player ihre Positionen justieren, um unter ähnlichen Prüfmaßstäben nicht selbst ins Visier zu geraten. Vergleichbar ist das Vorgehen in der Vergangenheit bei großen Plattformzusammenschlüssen, bei denen Gerichte Effizienzargumente nur dann akzeptierten, wenn sie nachweislich auch zu mehr Wahlmöglichkeiten führen. Unternehmen sollten daher sowohl ihre Compliance-Story als auch Daten- und Beweislage zur Wettbewerbswirkung frühzeitig belastbar machen.


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