LONDON (IT BOLTWISE) – Die US-Börsenaufsicht SEC hat am 13. August 2026 eine No-Action-Letter erteilt, die es Franklin Templeton erlaubt, Anteile eines tokenisierten Geldmarktfonds direkt zu halten. Konkret betrifft das den Fonds FOBXX, der unter dem Namen BENJI geführt wird. Die SEC passt damit die Verwahranforderungen aus der Rule 17f-2 an Blockchain-Register an und ersetzt den bisherigen Fokus auf physische Wertpapiere durch Bedingungen für digitale Nachweise. Damit rückt die Frage näher, wie tokenisierte Liquidität künftig als Cash-Management und zugleich als Sicherheiteninstrument eingesetzt werden kann.

Die Entscheidung der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil sie nicht bei einer generischen Digitalisierungsforderung stehen bleibt, sondern Verwahrungspflichten konkret in die Welt verteilter Register übersetzt. Laut Text zur Entscheidung vom 13. August 2026 darf der registrierte Investmentfonds von Franklin Templeton Anteile am eigenen tokenisierten Geldmarktfonds OnChain U.S. Government Money Fund (FOBXX), der unter dem Namen BENJI bekannt ist, auch unter dem Blickwinkel regulierter Kapitalmärkte direkt halten. Für die Praxis bedeutet das: Tokenisierte Anteile sind damit nicht nur „eine neue Form der Daten“, sondern können in die bestehenden Prozesse für Cash-Management und für Sicherheiten (Collateral) eingebettet werden.
Technisch und regulatorisch berührt die SEC damit einen zentralen Spannungsbogen im Investment Company Act von 1940. Die SEC nimmt Bezug auf Rule 17f-2, die traditionell die physische Verwahrung von Wertpapieren voraussetzt und damit schwer mit rein digital geführten Beständen zusammenfällt. Die No-Action-Letter schafft nun eine Brücke: Insgesamt 12 spezifische Bedingungen sollen die Blockchain-Registrierung als offizielle Nachweisstruktur legitimieren und die physische Verwahrung als Leitidee ablösen. Entscheidend ist dabei nicht, dass „Blockchains erlaubt“ sind, sondern dass sie im konkreten Verwahr- und Prüfkonzept als System der Kontrolle und Abstimmung nachweisbar funktionieren müssen.
Im beschriebenen Setup erfolgt die Verwahrung der Anteile über Wallets im Stellar-Netzwerk. Franklin Templeton Institutional Services (FTIS) übernimmt dabei die Rolle als Verwahrer und Transferstelle, während das Unternehmen die Kontrolle über die privaten Schlüssel behält und die offiziellen Aufzeichnungen führt. Diese Trennung ist für viele Unternehmen der praktische Kernpunkt: Sie müssen nachweisen können, wer im operativen Alltag die Autorisierung für Transaktionen kontrolliert, und wie gleichzeitig eine unabhängige Verifikation der Bestände stattfindet. Ergänzend nennt die Vereinbarung konkrete Sicherheits- und Governance-Mechanismen wie eine tägliche Abstimmung der Bestände, Aufsicht durch den Fondsvorstand sowie drei unabhängige Verifikationen pro Jahr.
Auch das regulatorische „Wie“ ist inhaltlich klar adressiert: In der Vereinbarung wird festgehalten, dass SEC-Mitarbeiter keine Durchsetzungsmaßnahmen gegen Fonds empfehlen werden, sofern FTIS unter diesen Bedingungen als Verwahrer genutzt wird. Damit wird eine konkrete Rechtssicherheit signalisiert, die in der Branche sonst oft nur schwer planbar ist, weil analoge Verwahrungslogiken digitaler werden, ohne dass die Aufsicht automatisch identische Kontrollen akzeptiert. Für institutionelle Entscheider ist das vor allem eine Planungs- und Risiko-Frage: Projekte zu tokenisierter Liquidität können mit weniger Grauzonen in die Implementierung gehen, müssen aber weiterhin harte Prüfpfade und Abstimmungsregeln befolgen.
Beim BENJI-Fonds selbst liefert der Text zusätzliche Substanz, weil er die Einsatzbreite tokenisierter Geldmarktstruktur zeigt. Nach den genannten aktuellen Daten vom 13. August 2026 verwaltet der Fonds rund 726 Millionen US-Dollar. Die Anlagepolitik ist dabei konservativ: Mindestens 99,5 % der Mittel entfallen auf US-Staatsanleihen, Bargeld und Rückkaufvereinbarungen (Repos). Bereits 2021 wurde BENJI als erster in den USA registrierter Investmentfonds auf einer öffentlichen Blockchain aufgelegt. Die technische Entwicklung ging seither über eine reine Start-Chain hinaus: Ursprünglich auf der Stellar-Blockchain gestartet, expandierte der Fonds auf insgesamt acht Blockchains, darunter Ethereum und Polygon.
Operativ nutzt die Infrastruktur laut Beschreibung Funktionen, die für Handels- und Bewertungsprozesse entscheidend sind. Dazu gehört eine ständige Berechnung des Nettoinventarwerts (NAV) sowie der Intraday-Handel der Anteile. Ergänzend wird eine sogenannte Admin-Override-Funktion genannt, mit der Franklin Templeton im Bedarfsfall steuernd in Blockchain-Transaktionen eingreifen kann. Aus Engineering-Sicht ist das ein Hinweis darauf, dass „Dezentralität“ im institutionellen Umfeld häufig als Kombination aus automatisierter Ausführung und kontrollierbaren Eingriffspunkten verstanden wird. Gerade bei Verwahrung und Buchführung ist das wichtig, weil Fehlerzustände und Sicherheitsereignisse in realen Betriebsabläufen nicht nur theoretisch, sondern als definierte Ausnahmefälle behandelt werden müssen.
Strategisch ordnen Branchenbeobachter die Entscheidung als bedeutenden Präzedenzfall ein, weil die No-Action-Letter eine rechtliche Brücke schlägt, um potenzielle Verstöße gegen strenge Verwahrungsregeln des Investment Company Act zu adressieren. Der Text stellt zudem eine rechtliche Logik heraus, die in Grundzügen auf einen Präzedenzfall aus dem Jahr 1992 zurückgeht, nun aber explizit auf Distributed-Ledger-Technologie angewendet wird. Für weitere Vermögensverwalter kann das heißen, dass tokenisierte Vermögenswerte stärker vom Pilotstadium in Richtung Standardisierung für Liquiditätsmanagement und Collateral-Use-Cases rücken. Gleichzeitig bleibt die Sicherheitsseite ein Muss: Wenn Bestände über Wallets, Ketten und Prüfprozesse laufen, wird Cyber-Resilienz zum Bestandteil der regulatorischen Betriebsfähigkeit, nicht zu einer optionalen IT-Übung.
Damit verändert sich für Unternehmen vor allem der Fahrplan: Es genügt nicht mehr, eine Tokenisierung „on top“ zu denken. Stattdessen müssen Verwahrung, Schlüsselkontrolle, Abstimmung, Vorstandssicht und Verifikationen als durchgängiges System entworfen werden. Wer diese Kette sauber dokumentiert und im Betrieb überprüfbar macht, gewinnt Spielraum für neue Geschäftsmodelle rund um tokenisierte Geldmarktliquidität und deren Verwendung als Sicherheiten. Die SEC-Entscheidung liefert dafür einen konkreten Referenzpunkt, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit, jedes Setup technisch und organisatorisch nach denselben Prinzipien auditierbar zu halten.
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