LONDON (IT BOLTWISE) – Der Schweizer Ständerat unterstützt eine Lockerung der neuen Kapitalanforderungen für die UBS Group. Für ausländische Tochtergesellschaften soll UBS demnach 90 Prozent an hartem Kernkapital (CET1) vorhalten. Gleichzeitig scheiterte im Parlament ein strengerer Ansatz, der die ausländischen Töchter vollständig vom CET1-Kapital der Mutterbank hätte abziehen wollen. Die Gesetzesvorlage geht nun zur Abstimmung an den Nationalrat, während die UBS-Aktie im frühen Handel zunächst zulegte.

In der Schweiz zeichnet sich bei den Bankenregeln ein spürbarer Richtungswechsel ab: Der Ständerat hat einen Regierungsvorschlag zur Lockerung der neuen Kapitalanforderungen für die UBS Group mit Mehrheit gebilligt. Konkret geht es um die Frage, wie viel hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1, CET1) UBS für ihre ausländischen Tochtergesellschaften bereitstellen muss. Während der Oberhaus-Beschluss die Quote auf 90 Prozent reduziert, wurde eine deutlich strengere Alternative abgelehnt, bei der der Buchwert ausländischer Töchter vollständig vom CET1-Kapital der Mutterbank hätte abgezogen werden sollen. Diese Differenz ist mehr als ein Zahlenspiel, denn sie beeinflusst unmittelbar, wie viel Kapital im Konzern für risikogewichtete Positionen verfügbar bleibt.
Technisch betrachtet hängt die Wirkung solcher Regelanpassungen an der Kapitallogik zwischen Mutterbank und Tochter: Wenn ein Teil der Kapitalbasis für Auslandsaktivitäten effektiv „abgezogen“ oder anders zugeordnet werden muss, verengt das die Spielräume für andere Verpflichtungen, darunter die Ausweitung risikoäquivalenter Geschäfte oder der Aufbau von Pufferkapital. Mit der 90-Prozent-Variante nähert sich die Ausgestaltung offenbar einem Modell an, das ausländischen Einheiten weiterhin Kapital zuweist, aber weniger stark als in der 100-Prozent-Option in die CET1-Basis der Mutter „eingreift“. Die Bundesregierung hatte für die 100-Prozent-Lösung argumentiert; der Ständerat blieb jedoch bei der schwächeren Einschränkung. Für die Bank bedeutet das: Selbst wenn regulatorische Kapitalquoten formal weiter erfüllt werden müssen, kann die interne Allokation bei knapperem CET1-Zustrom weniger restriktiv ausfallen.
Marktseitig fiel die Reaktion zunächst positiv aus. Nach Bekanntgabe der Abstimmungsergebnisse lagen die UBS-Aktien im europäischen Handel am Mittwochmorgen um 1,0 Prozent im Plus, nachdem sie zuvor im Minus notiert hatten. Solche Bewegungen zeigen typischerweise, wie eng Investoren Kapitalregime und Gewinn-/Risikoprofile miteinander verknüpfen: Je nach Ausgestaltung können strengere Abzüge die erwartete Kapitalrendite und damit Bewertungsparameter belasten, während Lockerungen die Kapitalbindung reduzieren oder die Planbarkeit verbessern. Die Bank selbst äußerte sich nicht sofort zu allen Details des Parlamentsbeschlusses. In der Vergangenheit hatte CEO Sergio Ermotti den 100-Prozent-Ansatz als überzogen bezeichnet. Auch die 90-Prozent-Option wurde laut Konzernkommunikation als potenziell spürbar für die Wettbewerbsfähigkeit eingeschätzt, was darauf hindeutet, dass selbst die Lockerung aus Sicht der UBS noch nicht als „entwarnend“ gilt.
Der politische Prozess macht zugleich deutlich, wie verzahnt die Schweizer Gesetzgebung mit dem Ziel einer stabilen Bankenaufsicht ist. Die Schweiz hatte nach der Rettungsübernahme des früheren lokalen Wettbewerbers Credit Suisse durch die UBS im Jahr 2023 eine Überarbeitung der Bankenregeln gestartet. In einem solchen Umfeld stehen Gesetzgeber häufig vor einem Spannungsfeld: Einerseits sollen Anforderungen die Widerstandsfähigkeit systemrelevanter Institute erhöhen, andererseits darf die Regulierung nicht so stark in die Kapitalstruktur eingreifen, dass Wettbewerbsfähigkeit und Kreditvergabe übermäßig leiden. Der Ständerat hat nun einen Weg eingeschlagen, der die Anforderungen für ausländische Tochtergesellschaften reduziert, aber nicht vollständig auf eine besonders harte Abzugslogik verzichtet. Die Gesetzesvorlage geht als Nächstes an den Nationalrat, die große Kammer des Parlaments, wo die Abstimmung über die endgültige Richtung erfolgt.
Für Unternehmen und Banknutzer ist das Ergebnis vor allem deshalb relevant, weil Kapitalanforderungen in der Praxis oft indirekt in Angebotspreise, Risikopolitik und strategische Prioritäten übersetzen. Wenn Banken mehr CET1 für bestimmte Teile des Geschäfts „reservieren“ müssen, verschiebt sich das Verhältnis zwischen Eigenkapitalrendite und Risiko-Engagement. Lockerungen können daher Spielräume für Produktentwicklung, interne Finanzierung und die Ausgestaltung von Risikopuffern schaffen. Gleichzeitig bleibt die Aufsichtsperspektive: Auch bei gelockerten Quoten kann die übergeordnete Kapitalplanung weiterhin an regulatorische Zielgrößen gebunden sein. Für die UBS dürfte deshalb entscheidend sein, wie sich die 90-Prozent-Variante in der finalen Gesetzesfassung in die konkrete Berechnung der Kapitalquoten übersetzt und welche Übergangs- oder Implementierungsdetails festgelegt werden.
Ob die derzeitige Zwischenentscheidung im Nationalrat Bestand hat, bleibt offen. Der Ständerat hat zwar eine klare Richtung signalisiert, doch die finale Ausgestaltung entsteht erst mit der Entscheidung der großen Kammer und anschließendem Inkrafttreten. Sollte der Nationalrat die 90-Prozent-Option übernehmen, könnte das die regulatorische Kapitalbindung für ausländische Töchter gegenüber der ursprünglich vorgesehenen 100-Prozent-Abzugslogik messbar entschärfen. Für die Bankplanung bedeutet das dann weniger Unsicherheit bei der Kapitalallokation und potenziell mehr Flexibilität in der strategischen Steuerung. Unabhängig vom Ausgang wird das Thema aber noch lange im Fokus bleiben, weil es exemplarisch zeigt, wie stark politische Entscheidungen zur Bankenregulierung auf technische Kapitalkennziffern wie CET1 und damit auf das tägliche Risikomanagement wirken.
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