LONDON (IT BOLTWISE) – Der Ständerat in Bern hat strengere Eigenkapitalregeln für die UBS beschlossen. Künftig sollen Auslandstöchter zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegt werden. Damit wird das „Too big to fail“-Dispositiv nach Ansicht vieler Beobachter weiter verschärft. Die UBS rechnet derweil mit erheblichem Zusatzbedarf an CET1 in Milliardenhöhe.

Der Ständerat hat am Mittwoch eine zentrale Weichenstellung für die Schweizer Bankregulierung getroffen: Die UBS soll ihre Beteiligungen im Ausland künftig zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen. Mit 29 zu 16 Stimmen entschied die kleine Kammer dabei zugunsten eines Minderheitsantrags, der in den Tagen zuvor sowohl von der Bank als auch von mehreren großen Wirtschaftsverbänden öffentlich kritisiert worden war. Der politische Kernpunkt ist dabei nicht nur die Höhe der Kapitalpuffer, sondern die Zielrichtung: Das „Too big to fail“-Dispositiv soll durch höhere verlustabsorbierende Kapitalquoten deutlich schärfer wirken.
Technisch betrachtet verschiebt die 90-Prozent-Vorgabe die Kapitalqualität in Richtung der härtesten Risikotragfähigkeit. CET1 ist das „eigentliche“ Kernkapital, während AT1-Anleihen (Additional Tier 1) als zusätzliches, aber gegenüber CET1 nachrangiges Instrument gelten. Genau diese Hierarchie spielt auch bei den Alternativen eine Rolle: Der Bundesratsvorschlag sah eine vollständige Unterlegung mit hartem Eigenkapital vor, die Ständeratskommission hatte hingegen einen Kompromiss mit 50 Prozent CET1 und 50 Prozent AT1-Anleihen angedacht. In der Dynamik des parlamentarischen Prozesses landete man bei einer weiteren Zwischenstufe, bevor die Mehrheit nun den Schritt hin zu 90 Prozent CET1 vollzog.
Die UBS stellt den politischen Beschluss in Frage und argumentiert, die 90-Prozent-Unterlegung sei kein tragfähiger Kompromiss. Laut Mitteilung der Bank würde eine solche Ausgestaltung ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigen. Besonders spürbar wird die regulatorische Verschärfung für die Kapitalplanung: Sollte der Ständeratsentscheid am Ende des laufenden parlamentarischen Verfahrens bestätigt werden, müsse die UBS zusätzlich rund 16 Milliarden US-Dollar an hartem Kernkapital vorhalten. Das käme nicht „aus dem Nichts“, sondern würde zu bestehenden Anpassungserfordernissen hinzukommen: Zusätzlich zu den angekündigten Verordnungsänderungen, die der Bank zufolge weitere 2 Milliarden CET1 erfordern, sowie zu den Kapitalfolgen aus der Übernahme der Credit Suisse, die bereits als rund 15 Milliarden US-Dollar zusätzliches CET1 beziffert werden.
Rechnet man diese Effekte zusammen, ergibt sich nach UBS-Angaben eine Größenordnung von etwa 33 Milliarden US-Dollar an zusätzlichem hartem Kernkapital im Zusammenhang mit der Credit-Suisse-Übernahme. Gleichzeitig deutet die Bank aber auch Entlastungen an: Anfang des Jahres angekündigte Änderungen auf Verordnungsstufe auf konsolidierter Konzernebene sollen demnach eine Reduktion von 4 Milliarden CET1 ermöglichen. Daraus leitet die UBS jährliche Gesamtkosten von rund 2,5 Milliarden ab. Dass der Ständeratsentscheid für die Bank dennoch nicht als Ausgleich taugt, begründet sie außerdem mit dem fehlenden Fokus auf die „eigentlichen Ursachen“ des CS-Zusammenbruchs sowie mit der aus ihrer Sicht unzureichenden Berücksichtigung der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung, an der Wirtschaftsvertreter, relevante Arbeitnehmerverbände und die meisten Kantone teilgenommen hätten.
Marktseitig wirkt der Entscheid auf mehrere Ebenen gleichzeitig. Zum einen signalisiert er eine politische Bereitschaft, die Kapitalanforderungen für systemrelevante Institute in Richtung besserer Verlustabsorptionsfähigkeit zu verschieben, statt stärker auf nachrangige Instrumente zu setzen. Zum anderen zwingt er Großbanken in der Eigenkapitalsteuerung zu schnelleren Planungszyklen: Wenn sich die Kombination aus CET1- und AT1-Anteilen ändert, verändern sich nicht nur Quoten, sondern auch Fragen nach Kapitalbeschaffung, Kapitalallokation und Risikogewichtung in der internationalen Aufstellung. Auch der Zeitpunkt spielt eine Rolle, weil die UBS parallel eine Integration nach der Credit-Suisse-Übernahme steuert und damit ohnehin mit Lasten und Kosten in der Konsolidierung konfrontiert ist.
Für den weiteren Ablauf ist nun der Nationalrat entscheidend. Der Ständerat hatte am Morgen bereits strengere Eigenmittelregeln für systemrelevante Grossbanken beschlossen, sodass der Beschluss als nächster Schritt in die zweite Kammer geht. In den aktuellen politischen Varianten ist zudem sichtbar, wie stark die Stellschrauben wirken: Die ursprünglich gewünschte vollumfängliche Unterlegung mit hartem Eigenkapital traf ebenso auf Gegenwind wie die Kompromisslogik, die CET1 und AT1-Anteile austarieren wollte. Bis zur finalen Entscheidung bleibt daher offen, ob die 90-Prozent-Vorgabe Bestand hat oder im parlamentarischen Verfahren wieder abgeschwächt wird.
Unabhängig vom Ausgang wird die Debatte aber in der Praxis weiter nachwirken. Banken, die global tätig sind, müssen regulatorische Anforderungen in Konzern- und Subsidiärstrukturen übersetzen, wobei „Auslandstöchter“ als Anknüpfungspunkt konkrete Bilanz- und Kapitalplanungen auslösen. Genau deshalb ist die aktuelle Entscheidung mehr als ein Detail im Gesetzgebungsverfahren: Sie beeinflusst, wie schnell Institute ihre Kapitalstruktur anpassen können, welche Instrumente sie bevorzugen und wie sie die Balance zwischen Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Kosten gestalten. Die UBS kündigt für den laufenden Prozess an, Fakten und Analysen beizusteuern und sich für eine Regulierung einzusetzen, die „zielgerichtet, verhältnismäßig und international abgestimmt“ ist.
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