Bundeskartellamt sieht bei 50+1 grundsätzlich keine Bedenken – aber Hinweise zur Rechtssicherheit
LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundeskartellamt hat nach Abschluss eines Verfahrens grundsätzlich keine kartellrechtlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deutschen FuĂźball. Die Behörde verweist jedoch auf Hinweise, wie die Regel auch kĂĽnftig rechtssicher angewendet werden soll. Im Kern verhindert 50+1, dass Investoren eine Stimmenmehrheit an Kapitalgesellschaften von Vereinen ĂĽbernehmen. FĂĽr die Bundesliga-Organisation bedeutet das: organisatorische […]


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