Nachbarrecht nach § 910 BGB: Wurzelbeseitigung ohne Genehmigung
LONDON (IT BOLTWISE) – § 910 BGB erlaubt GrundstĂĽckseigentĂĽmern, in NachbargrundstĂĽcke eindringende Wurzeln abzuschneiden und zu behalten. Entscheidend ist, dass eine Nutzungsbeeinträchtigung vorliegt, was schon beim Eindringen in das eigene Erdreich gegeben sein kann. Damit entfällt fĂĽr Betroffene in vielen Fällen die langwierige Klage auf Beseitigung. Gleichzeitig mĂĽssen EigentĂĽmer die Wechselwirkung mit Baumschutzsatzungen und Naturschutzregeln […]


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