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OLG München stärkt Rechte faktischer GmbH-Geschäftsführer auf Rechenschaft

MÜNCHEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Oberlandesgericht München verpflichtet faktische GmbH-Geschäftsführer zur umfassenden Rechenschaft. Im Kern geht es um Auskunftsansprüche nach § 666 BGB sowie Herausgabeansprüche nach § 667 BGB, wenn jemand ohne wirksame Organstellung die Geschäfte führt. Bei Verzögerungen greift zudem die Verzugshaftung nach §§ 280 und 286 BGB. Damit verschiebt sich das […]

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