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Bundesarbeitsgericht: Umkleidezeiten müssen auch im Urlaub zählen

LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundesarbeitsgericht stärkt die Rechte von Beschäftigten im Rettungswesen: Tariflich vereinbarte Umkleidezeiten mĂĽssen auch dann auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden, wenn der Mitarbeiter wegen Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit nicht zum Einsatz erscheint. In der Grundsatzentscheidung geht es um die Verrechnung von Jahresarbeitszeitkonten, Entgeltfortzahlung und UrlaubsvergĂĽtung. FĂĽr Arbeitgeber und Betriebsräte bedeutet das, Pauschalen […]

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