FRANKFURT / LONDON (IT BOLTWISE) – Rekordhohe Dieselpreise treiben das mittelständisch geprägte Transportgewerbe in die Kostenklemme, wie Spediteure in einem offenen Brief an Kanzler Friedrich Merz schreiben. Der Spritaufschlag habe sich seit der jüngsten Eskalation im Nahen Osten binnen kurzer Zeit deutlich beschleunigt. Für einen typischen Lkw mit 10.000 km Fahrleistung lägen Mehrkosten von 1.800 Euro im Monat auf dem Tisch. Der BGL lehnt eine temporäre Mehrwertsteuersenkung auf Kraftstoffe ab und fordert stattdessen eine Entlastung bei Energiesteuer, CO2-Belastung und eine Art Gewerbediesel nach EU-Vorbild.

Die Dieselpreise treffen im Transportgewerbe nicht erst bei der Kalkulation von Angeboten, sondern praktisch sofort auf die Liquidität: Wer Lkw tagtäglich einsetzt, spürt Preissprünge an der Tankstelle oft noch bevor eine Vertragsanpassung verhandelt ist. Genau diesen Zeitversatz macht der Spediteurverband BGL in einem offenen Brief an Kanzler Friedrich Merz geltend. Im Schreiben wird argumentiert, dass der Kostenanstieg im mittelständisch geprägten Transportgewerbe inzwischen dramatisch zugespitzt habe und nicht mehr „einfach so“ über geringere Marge oder Effizienzprogramme aufgefangen werden könne.
Als konkrete Rechengrundlage nennen die Verbandsangaben einen Anstieg des Dieselpreises seit der jüngsten Eskalation im Nahen Osten um netto rund 60 Cent je Liter. Bei einer monatlichen Fahrleistung von 10.000 km ergibt sich daraus laut BGL eine Mehrbelastung von 1.800 Euro pro Lkw. Das ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht deshalb so relevant, weil Spediteure häufig nach Durchsatz und Tourenplanung arbeiten und Preissignale nicht beliebig in die nächste Preisperiode verschieben können. Über alle Fahrzeuge hinweg addiert sich der Effekt: Für eine Flotte von 50 Lkw würden die genannten Mehrkosten laut Schreiben in Summe mehr als eine Million Euro pro Jahr erreichen.
Der Kern der Botschaft richtet sich aber nicht nur gegen die Höhe der Kraftstoffkosten, sondern gegen die Frage, wie stark sie weitergegeben werden können. Der BGL-Vorstandssprecher Dirk Engelhardt beschreibt, dass die Kostensteigerungen von vielen Betrieben kaum noch allein getragen werden könnten. Er verweist zudem darauf, dass sich die höheren Aufwendungen oft nicht oder nur teilweise an Auftraggeber weitergeben ließen. Damit geraten Lieferketten- und Transportverantwortliche in einen klassischen Zielkonflikt: Auf der einen Seite stehen vertraglich vereinbarte Preise und vereinbarte Leistungsumfänge, auf der anderen Seite verändern sich variable Kosten wie Energie im laufenden Betrieb sehr schnell. Das schwächt laut Verband die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, weil ein Teil der zusätzlichen Kosten letztlich in der Transportbranche hängen bleibt.
Besonders deutlich wird der Streitpunkt bei der vorgeschlagenen Entlastung: Der BGL wendet sich gegen den Vorschlag von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, die Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe vorübergehend zu senken. Die Begründung ist technisch-buchhalterisch: Unternehmen, die die Mehrwertsteuer vom Finanzamt absetzen dürfen, hätten durch eine solche Maßnahme keine unmittelbare Entlastung, weil die Vorsteuerverrechnung den Effekt neutralisiert. Für die Unternehmenspraxis bedeutet das, dass eine pauschale Veränderung am Steuersatz nicht zwingend dort ankommt, wo der Engpass entsteht – nämlich in der Kasse und im laufenden Kostenblock für Betriebe mit bestimmten steuerlichen Strukturen. Genau an dieser Stelle argumentiert der Verband gegen „Symbolpolitik“, die für einen Teil der Wertschöpfungskette wirken könnte, aber bei anderen Akteuren praktisch verpufft.
Stattdessen fordert der BGL, eine doppelte CO2-Belastung des deutschen Transportgewerbes zu entschärfen. Genannt werden der nationale Emissionshandel sowie der CO2-Zuschlag auf die Lkw-Maut. Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar: Wenn CO2-Kosten über mehrere Mechanismen gleichzeitig auf denselben Kraftstoffverbrauch beziehungsweise dieselbe Verkehrsleistung wirken, entsteht für die Unternehmen eine zusätzliche Preislast, die nicht automatisch durch einzelne Stellschrauben kompensierbar ist. Für die Entscheidungslogik in Unternehmen heißt das: Während sich im Betrieb zwar Effizienz und Routenoptimierung verbessern lassen, bleiben regulatorisch bedingte Aufschläge kurzfristig bestehen. Der Verband will deshalb nicht nur eine direkte Entlastung am Steuersatz, sondern an den CO2-bezogenen Kostenkomponenten ansetzen, die direkt auf die Fahrleistung durchschlagen.
Darüber hinaus geht es dem Verband um die Einführung eines Gewerbediesels. Als Vorbild werden andere EU-Mitgliedstaaten genannt – konkret Frankreich, Spanien und Italien. Dort wird der Angaben zufolge die Energiesteuer für gewerblich genutzten Diesel auf das EU-Mindestmaß reduziert. In der Praxis wäre eine solche Maßnahme für Spediteure vor allem deshalb interessant, weil sie strukturell anders wirkt als eine zeitlich begrenzte Steuersenkung: Sie zielt auf die Kostenbasis im Betrieb und kann damit in die Kalkulation von Touren, Vertragsfristen und Investitionsentscheidungen einfließen. Historisch zeigt sich zudem, dass Energiesteuern und Abgabenmodelle in Europa immer wieder so ausgestaltet wurden, dass bestimmte Nutzungszwecke steuerlich begünstigt werden – etwa im Landwirtschafts- oder Gewerbekontext. Der BGL knüpft genau an dieses Muster an und versucht, den unternehmerischen Spielraum kurzfristig zu vergrößern, statt ihn nur durch eine einmalige Ad-hoc-Entlastung zu flicken.
Der politische Druck kommt parallel aus einer zweiten Richtung: Auch der Deutsche Bauernverband fordert staatliche Hilfe. Präsident Joachim Rukwied sagt, man brauche dringend eine Senkung der Energiesteuer oder der CO2-Steuer beim Diesel. Der Zusammenhang mit dem laufenden Diskurs wirkt hier wie ein zusätzlicher Verstärker, weil dieselben Kostenblöcke sowohl in der Landwirtschaft als auch im Transportgewerbe auflaufen. Gleichzeitig betont der Bauernverband, dass ein Vorschlag für eine Mehrwertsteuersenkung auf Kraftstoffe die Wirtschaft nicht entlaste, weil Betriebe mit Regelbesteuerung die Mehrwertsteuer als durchlaufenden Posten behandeln. Damit treffen zwei Interessengruppen denselben Punkt: Nicht die Steuerart auf dem Beleg allein ist entscheidend, sondern ob die Maßnahme im konkreten Abrechnungs- und Vorsteuerregime eines Unternehmens wirklich ankommt. Für die Politik bedeutet das im Umkehrschluss: Wer Entlastung verspricht, muss sie so gestalten, dass sie gerade dort wirkt, wo Unternehmen sie nicht selbst durchreichen können.
Für Unternehmen stellt sich damit die Frage, wie sie die kommenden Wochen überbrücken, selbst wenn eine politische Entscheidung dauert. Die genannten Rechenbeispiele – etwa 60 Cent netto pro Liter, 1.800 Euro Mehrkosten pro Monat und Lkw bei 10.000 km – zeigen, wie schnell sich ein Kostenblock kumuliert. In diesem Umfeld gewinnen kurzfristige Steuerungsinstrumente an Bedeutung, etwa die Überprüfung von Fahrprofilen, die Neuordnung von Touren auf energieeffizientere Fahrspuren und die konsequentere Trennung von Fix- und variablen Kosten in Vertragswerken. Gleichzeitig steigt der politische Nutzen für Maßnahmen, die nicht erst in einem späteren Abrechnungszeitraum wirksam werden. Wenn die CO2-bezogenen Aufschläge und die Energiesteuerkomponenten kurzfristig justiert würden, könnten Spediteure dadurch eher Planungssicherheit gewinnen, statt ihre Preisangebote dauerhaft unter Energiepreisrisiko zu stellen. Welche Variante am Ende umgesetzt wird, dürfte daher weniger eine Frage des „richtigen Bauchgefühls“ sein als der Wirklogik im Steuer- und Abgabensystem – und genau darauf zielt der BGL in seinem Brief an Merz.
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