LUXEMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Abgasskandal um Volkswagen zieht weiterhin seine Kreise und sorgt für juristische Auseinandersetzungen auf höchster Ebene.

Volkswagen verliert erneut im Abgasstreit vor dem EuGH
Volkswagen verliert erneut im Abgasstreit vor dem EuGH (Foto: IT BOLTWISE)
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Volkswagen sich nicht auf einen sogenannten Verbotsirrtum berufen kann, um sich von der Haftung für unzulässige Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen zu befreien. Diese Entscheidung ist ein weiterer Rückschlag für den Wolfsburger Automobilhersteller, der sich seit Jahren mit Schadenersatzklagen von Diesel-Käufern konfrontiert sieht.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob Volkswagen die unzulässigen Abschalteinrichtungen bewusst eingesetzt hat oder ob ein Irrtum über deren Zulässigkeit vorlag. Der EuGH stellte klar, dass eine Typgenehmigung durch nationale Behörden nicht automatisch die Rechtmäßigkeit solcher Einrichtungen bestätigt. Dies bedeutet, dass Volkswagen für die eingebauten Systeme haftbar gemacht werden kann, unabhängig davon, ob diese während der Herstellung oder nachträglich eingebaut wurden.

Die Abschalteinrichtungen, die ab einer Außentemperatur von zehn Grad die Abgasrückführung verringern und somit die Stickoxidemissionen erhöhen, stehen im Mittelpunkt der Klagen. Zwei Käufer von VW-Dieselfahrzeugen hatten vor dem Landgericht Ravensburg Entschädigung gefordert, da ihre Fahrzeuge mit diesen unzulässigen Systemen ausgestattet waren.

Volkswagen hatte argumentiert, dass die Abschalteinrichtungen im Falle einer Nachfrage durch das Kraftfahrtbundesamt genehmigt worden wären. Der EuGH widersprach dieser Argumentation und betonte, dass die Haftung des Herstellers nicht durch eine solche Genehmigung aufgehoben werden kann.

In Bezug auf die Höhe des Schadenersatzes hat der EuGH die Empfehlung des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt, wonach eine pauschale Entschädigung zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises angesetzt werden kann. Diese Regelung soll eine angemessene Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden sicherstellen, ohne dass in jedem Fall ein Sachverständiger hinzugezogen werden muss.

Volkswagen selbst bewertet die Auswirkungen des Urteils als gering. Das Unternehmen geht davon aus, dass nur noch wenige Diesel-Klagen vor deutschen Gerichten anhängig sind und die Umsetzung der EuGH-Vorgaben durch den BGH noch nicht absehbar ist. Dennoch zeigt das Urteil, dass die rechtlichen Herausforderungen für Volkswagen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal noch nicht beendet sind.

Bereits 2023 hatte der EuGH die Hürden für Schadenersatzklagen von betroffenen Auto-Käufern gesenkt, was den Druck auf Volkswagen weiter erhöht. Die Entscheidung des höchsten EU-Gerichts könnte auch Signalwirkung für andere Automobilhersteller haben, die sich in ähnlichen Situationen befinden.


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