OAKLAND, CALIFORNIA / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Whistleblower Arturo Bèjar sagt im Prozess gegen Meta aus und stellt die Firmenkultur als Treiber für Vernachlässigung von Jugendschutz dar. Laut seinen Aussagen sei es für Teams faktisch schwer gewesen, Funktionen zu liefern, die das Wohlbefinden von Minderjährigen wirksam adressieren. Im Zentrum stehen Mechaniken wie unendliches Scrollen, „Like“-Zähler und Autoplay-Elemente, die aus Sicht der Kläger die Verweildauer erhöhen. Meta weist die Vorwürfe zurück und bestreitet, Nutzer bewusst in riskante Routinen zu manövrieren.

Im US-Bundesgerichtsverfahren in Oakland steht nicht der Inhalt von Social-Media-Posts im Mittelpunkt, sondern die Gestaltung der Plattformfunktionen. Arturo Bèjar, ein ehemaliger Meta-Ingenieur, der später als Whistleblower auftrat, beschreibt die Entwicklung bei Facebook und Instagram als von Kennzahlen getrieben: Statt Sicherheit und Wohlbefinden hätten interne Prioritäten auf Nutzerzahlen und Verweildauer gesetzt. Für die Aufsicht und die Praxis ist diese Differenz entscheidend, weil sie den Streit von „was“ Nutzer sehen hin zu „wie“ die Plattform sie durch Interaktionsmechaniken bindet verlagert.
Die Kläger – ein Verbund von US-Bundesstaaten, der laut Berichten von Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey angeführt wird – stützen sich auf Verbraucherschutz- und Kinderdatenschutzrechte. In ihren Vorwürfen heißt es, Meta habe Facebook und Instagram so konzipiert, dass insbesondere junge Nutzer möglichst lange auf der Seite bleiben, unter anderem durch unendliches Scrollen und die Interaktionstools rund um das „Like“. Zusätzlich werfen die Staaten Meta vor, der Öffentlichkeit das Ausmaß der Risiken nicht ausreichend offengelegt zu haben. Meta bestreitet die Vorwürfe; in der Prozessdarstellung wird der Fokus daher auch darauf liegen, wie eng die Kette von Produktentscheidungen, gemessenen Effekten und monetarisierungsrelevanten Resultaten tatsächlich ist.
Bèjar, der nach eigenen Angaben acht Jahre mit Sicherheitsaufgaben bei Meta betraut war, beschreibt in seiner Zeugenaussage eine Art strukturellen Zielkonflikt: Er habe mehrere interne Studien gesehen, die Risiken für Minderjährige im Umgang mit schädlichem Inhalt sowie negative emotionale Folgen thematisieren. Diese Studien hätten Befragungen umfasst, in denen Nutzer, auch Jugendliche, ihre Erfahrungen und Gefühle im Zusammenhang mit problematischem Content auf den Plattformen schildern. Gleichzeitig schildert er, dass Änderungen an Features im Tagesgeschäft nicht effektiv umgesetzt werden konnten, weil an vielen Stellen Produkt- und Policy-Entscheidungen letztlich Nutzungsintensität und Umsatz begünstigten. Wenn er Sicherheitsmaßnahmen als „nicht wirklich priorisiert“ charakterisiert, verweist das technisch auf eine typische Engineering-Praxis: selbst wenn Risiken messbar sind, bestimmen OKRs, Incentives und Freigabeprozesse darüber, welche Gegenmaßnahmen priorisiert und wie schnell ausgerollt werden.
Besonders praktisch wird es bei den konkreten Interaktionsmechaniken, die Bèjar als inhärent problematisch beschreibt. Er nennt Video-Autoplay, „Like“-Zähler und unendliches Scrollen als Beispiele für Elemente, die Teenager typischerweise länger in Schleifen bringen können, in denen die Plattform Inhalte als Nächstes „nahtlos“ bereitstellt. Auch die von Meta eingeführten Sicherheitsfunktionen bewertet er skeptisch: So sei ein „quiet mode“ bei Instagram, der Benachrichtigungen dämpfen kann, nicht stark genug verankert, weil er eine optionale Einstellung bleibt und damit nicht automatisch bei allen Nutzern wirkt. Sein Vergleich mit einem Luftsack, der bei jeder Fahrt jedes Mal erst aktiviert werden müsse, zielt dabei weniger auf die reine Existenz einer Funktion als auf Default-Strategien und Verhaltenspsychologie: Aus technischer Sicht entscheidet das Standardverhalten über die effektive Wirksamkeit, weil es die tatsächliche Nutzung stärker prägt als die reine Verfügbarkeit.
Die Historie der Rolle Bèjars ist dabei relevant für das Vertrauen in die Zeugenaussage, ohne dass sie den technischen Kern ersetzt. Er habe zuvor zwischen 2009 und 2015 bei Facebook unter anderem im Bereich Cybermobbing gearbeitet und sei später von 2019 bis 2021 als Berater zurückgekehrt, um am Wellbeing-Team von Instagram mitzuwirken. Laut seiner Darstellung habe auch die Beobachtung, wie seine Tochter als Teenager auf Instagram behandelt wurde, seine Rückkehr mitbeeinflusst. Im Senatskontext habe er bereits zuvor vorgetragen, dass Meta Content an Minderjährige so aussteuern könne, dass schädliche Muster wie Mobbing, Substanzmissbrauch, Essstörungen oder Selbstverletzung verstärkt werden könnten. In diesem Prozess wird sich diese Vorgeschichte jedoch vor allem daran messen lassen müssen, ob sie die konkrete Behauptung der Kläger stützt, wonach nicht nur Inhalte, sondern die Features als „Hook“ wirken und sich zudem für die Werbeökonomie auszahlen.
Meta kontert im Verfahren mit der üblichen Linie, die Komplexität der Sicherheitsarbeit zu betonen: Der Anwalt der Beklagten fragte Bèjar unter anderem nach der Qualität der Teams und danach, ob er Sicherheitsrisiken tatsächlich „gelöst“ habe. Bèjar entgegneten dabei sinngemäß, dass er hochqualifizierte Kolleginnen und Kollegen geschätzt habe, jedoch keines der Risiken im Sinne eines vollständigen Abschlusses als gelöst bezeichnen könne. Dieses Detail ist juristisch und technisch zugleich: Es zeigt, wie sich in solchen Fällen die Frage nach „Verbesserungen“ von der nach „Beherrschbarkeit“ trennt. Wenn ein Risiko über Jahre fortbesteht, ist das nicht automatisch ein Beweis für Fahrlässigkeit – aber es kann die Plausibilität unterstreichen, dass Produktentscheidungen die Sicherheitswirkung systematisch verfehlen.
Der Prozess in der U.S. District Court für den Northern District of California soll etwa sechs Wochen dauern. Für Unternehmen ist das mehr als ein Einzelfall, weil die Streitlogik auf viele Anbieter übertragbar ist, die mit KI-gestützter Personalisierung, Engagement-Optimierung und Werbemonetarisierung arbeiten. Selbst ohne dass in diesem Verfahren technische Details zu konkreten KI-Modellen öffentlich im Vordergrund stehen, berührt die Argumentation Kernfragen der KI-Entwicklung in der Produktpraxis: Welche Ziele werden in Training, Ranking und Experimenten priorisiert, und wie wird gemessen, ob „Sicherheit“ nur als Nebenbedingung behandelt wird? Parallel wirkt auch die Unterstützung durch die Chan Zuckerberg Initiative als Hinweis darauf, dass das Umfeld um Meta den Prozess aufmerksam begleitet – unabhängig davon, wie die einzelnen rechtlichen Fragen letztlich ausgehen.
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