LONDON / LONDON (IT BOLTWISE) – X hat in London zwei eigene Nutzer verklagt und ihnen vorgeworfen, ein koordiniertes Netzwerk von Bitcoin-Accounts aufgebaut zu haben, um Fake-Engagement zu erzeugen. Laut Klage soll das System mit identischen oder nahezu identischen Posts und gegenseitigen Interaktionen Zahlungen aus dem nun ausgelaufenen Creator Revenue Sharing-Programm erschlichen haben. X beziffert die behaupteten Programmzahlungen auf mindestens 207.384 Euro und nennt zugleich Aufwände von mindestens 375.000 Euro für Ermittlungen und Abschaltungen. Unklar ist bislang, wie das Gericht die Vorwürfe bewertet, da die Behauptungen noch nicht gerichtlich geprüft wurden.

Die Klage von X in London zielt auf einen Mechanismus, der für Social-Plattformen seit Jahren ein strukturelles Problem darstellt: Wer die Messgrößen für Aufmerksamkeit manipuliert, kann auch dort Geld umleiten, wo eigentlich die Leistung echter Ersteller zählen soll. Im konkreten Fall geht es um das Creator Revenue Sharing-Programm, das nach den Angaben in den Prozessunterlagen inzwischen eingestellt ist. X wirft den beiden namentlich genannten Beklagten Vivek Kumar Sen und Zamyang Sherpa vor, zusammen mit weiteren „persons unknown“ ein koordiniertes Account-Cluster betrieben zu haben, um Engagement zu „manufacturen“ und so Payouts aus dem Programm zu ziehen.
Verfahrensseitig wurde die Klage am 17. September beim High Court of Justice eingereicht. Das ist insofern relevant, als solche zivilrechtlichen Auseinandersetzungen häufig auch darum gehen, welche Art von Interaktionsmustern noch als „Slop“ im Sinne von schlechterer Content-Qualität gilt – und ab wann sie als Täuschung oder vertragswidriges Verhalten zu bewerten sind. X argumentiert dabei nicht nur mit dem Geldtransfer aus einem begrenzten Creator-Topf, sondern auch mit der Wirkung auf die Plattform: Nach Darstellungen in der Klage soll das Vorgehen qualitativ minderwertigen Content in die Timeline drücken und echte Teilnahme aus Sicht der Marke weniger attraktiv machen.
Technisch beschreibt die Klage ein typisches Muster von Account-Kooperation, bei dem mehrere Handles nahezu synchron posten und sich gegenseitig hochziehen. X nennt sechs konkrete Accounts, die zwischen August 2023 und Februar dieses Jahres am Creator Revenue Sharing-Programm teilgenommen hätten, sowie weitere unterstützende Handles, die laut Klage vor allem „liked“, „replied“ und „reposted“ hätten. Auffällig ist dabei die behauptete Parallelität: X schreibt, dass die Posts identisch oder in sehr ähnlicher Form innerhalb von Minuten veröffentlicht wurden, in einem Fall sogar mit einem zeitlichen Abstand von 11 Sekunden. Dazu kommt eine Social-Schicht, die weniger wie Dialog wirkt, sondern wie eine künstliche Kulisse: kurze Antworten wie „Massive“, „Bullish“ oder „That’s massive“ sollten laut Klage vor allem die größeren Accounts verstärken und damit den Eindruck echter, menschlicher Kommunikation erzeugen.
Nicht minder zentral ist die Frage, wie X den Geldfluss zuordnet. Nach den Angaben in der Klage sollen Zahlungen aus dem Creator Revenue Sharing nicht vollständig auf Benutzernamen geflossen sein, die exakt zu den öffentlichen Gesichtern der Handles passten. X führt beispielhaft an, dass die größten Summen den Accounts @Vivek4real_, @saylordocs und @Bitcoin_Teddy zugeordnet seien, während für die Accounts @TrendingBitcoin, @Kalshibacktest und @PolyBackTest Sherpa als Empfänger genannt wird. Darüber hinaus nennt die Klage Zuordnungen auf Infrastrukturebene: Es wird unter anderem ein Stripe-Profil im Namen „Stefan Mann“ erwähnt, dessen Bankkonto und E-Mail-Verbindung mit Sen in Zusammenhang gebracht werden, sowie eine weitere Stripe-Konfiguration, die Sherpa-namentlich verknüpft sein soll. Auch Informationen zu Abrechnungslagen und Geräte- bzw. Session-Footprints tauchen auf: So beschreibt die Klage, dass einige Premium-Abonnements an Adressen in Delaware gebucht worden seien, während die Beklagten selbst in Preston, Lancashire verortet werden; außerdem behauptet X, dass Geräte, Software-Clients, Cookies, Device-Tokens und universelle eindeutige Bezeichner geteilt worden seien.
Für den Markt- und Plattformkontext ordnet X das Vorgehen in eine breitere Bereinigung gegen „recycled content“ und KI- bzw. Bot-ähnliche Verstärkerrollen ein. In den Prozessunterlagen wird zudem ein öffentliches Enforcement-Umfeld angesprochen: Bereits am selben Tag, an dem die betroffenen Accounts laut X am 18. August gesperrt wurden, hatte ein ehemaliger Produktverantwortlicher von X öffentlich behauptet, ein Betreiber habe über mehrere Profile hinweg mehr als 250.000 US-Dollar aus Revenue Sharing gezogen. Solche parallelen öffentlichen Hinweise sind für das Verständnis wichtig, ersetzen aber keine gerichtliche Prüfung; maßgeblich ist, dass die Vorwürfe gegen Sen und Sherpa noch nicht getestet wurden und nach Stand der Darstellung noch keine öffentliche Verteidigung eingereicht worden sei. Genau diese Spannung – zwischen Plattform-Claims, öffentlicher Durchsetzung und der tatsächlichen Beweisführung vor Gericht – entscheidet später darüber, ob die Vorwürfe als rechtsrelevante Täuschung bzw. Vertragsverletzung eingestuft werden.
Was X konkret vom Gericht verlangt, ist ebenfalls eine Mischung aus Rückabwicklung und Anspruchsbegründung. In der Klageschrift fordert X die Rückkehr der über das Creator Revenue Sharing gezahlten Beträge, daneben Schadensersatz unter anderem wegen angeblicher Täuschung, unrechtmäßiger Mittel, Verschwörung sowie Vertragsverletzung, außerdem „equitable compensation“, Restitution und Zinsen; hinzu kommen Kosten. Interessant ist dabei auch die Argumentationslogik im Schadensabschnitt: X versucht offenbar, den Fall über den reinen Geldbetrag hinaus zu „rahmen“ – nicht nur als Betrugsversuch in einem engen Sinn, sondern als Eingriff in die Bewertungssystematik einer Plattform, die eigentlich die Verbreitung origineller Inhalte belohnen sollte. Ob Copy-Paste-Posts und inszeniertes Fake-Engagement in rechtlicher Hinsicht als Betrug gelten, oder ob sie eher als besonders grobe Ausnutzung einer Content-Nische ohne strafrechtnahe Qualität zu bewerten sind, bleibt damit eine Frage, die das Gericht entscheiden muss.
Für Unternehmen und Entwickler lässt sich aus der Auseinandersetzung vor allem eine praktische Lehre ableiten: Die Wirksamkeit von Creator-Ökosystemen hängt nicht nur von Pay-out-Formeln ab, sondern von der Robustheit gegen Koordinationsmuster über mehrere Konten hinweg. Sobald Metriken wie „Engagement“ als direkte monetäre Treiber wirken, entstehen Anreizstrukturen für orchestrierte Interaktionen, bei denen Timing, Textkopie und gegenseitige Verstärkung messbar werden. Die Klage zeigt zugleich, dass Plattformen dafür zunehmend Beweisketten aufbauen wollen, die von Zahlungsprofilen bis zu technischen Identifikatoren reichen. Für die KI-gestützte Moderation und Betrugserkennung bedeutet das: Nicht jeder verdächtige Content-Cluster ist automatisch „Betrug“, aber die Kombination aus synchronisierten Interaktionsmustern und konsistenten Identitäts- bzw. Session-Indikatoren kann den Unterschied zwischen „nur unangenehm“ und „rechtlich relevant“ ausmachen.
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