LONDON (IT BOLTWISE) – Mit der geplanten Teilkrankschreibung können Beschäftigte künftig gestuft arbeitsfähig sein – etwa zu 25, 50 oder 75 Prozent. Parallel soll die Attestpflicht bereits ab dem ersten Krankheitstag gelten, während die telefonische Krankschreibung entfällt. Ziel ist es, den Wiedereinstieg in den Betrieb stärker zu ermöglichen und Betroffene nicht vollständig vom Arbeitsmarkt zu trennen. Für Unternehmen erhöht sich damit der Druck auf Dokumentation, Kommunikation und ein belastbares Betriebliches Eingliederungsmanagement.

Die gesetzliche Krankenversicherung steht nach den vorliegenden Plänen vor einer spürbaren Änderung im Kernprozess der Arbeitsunfähigkeit. Statt wie bisher pauschal eine vollständige Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen, sollen Ärztinnen und Ärzte künftig eine gestufte Arbeitsfä higkeit ausstellen – praktisch als Teilkrankschreibung in klaren Anteilen wie 25, 50 oder 75 Prozent. Für Langzeiterkrankte bedeutet das eine andere Logik: Der medizinische Status wird nicht nur als „krank“ oder „arbeitsunfähig“ abgebildet, sondern als Zwischenstufe, die den Wiedereinstieg in den Betrieb erleichtern soll. Genau hier liegt der strategische Kern der Reform, denn Unternehmen müssen weniger mit Komplett-Ausfällen planen und dafür stärker mit passenden Arbeitsarrangements arbeiten.
Damit verschiebt sich auch die ärztliche Entscheidungs- und Bescheinigungsarbeit: Ärztliche Atteste sollen nicht nur Krankheitsgründe formal dokumentieren, sondern die verbleibende Leistungsfähigkeit im Arbeitskontext abbilden. Parallel wird die Nachweis-Logik verschärft. Während bislang eine Bescheinigung in der Regel erst ab dem vierten Krankheitstag erforderlich war, soll die Pflicht künftig bereits ab Tag eins gelten. Zusätzlich fällt die telefonische Krankschreibung weg; eine AU über die Videosprechstunde bleibt dagegen erlaubt. Für Arbeitgeber entsteht dadurch ein engerer Takt zwischen ärztlicher Einschätzung, interner Planung und der praktischen Umsetzung im Team – und genau in dieser Schnittstelle entscheidet sich, ob Teilkrankschreibung als Entlastung ankommt oder nur zusätzliche Abstimmungsarbeit erzeugt.
Wie groß der Handlungsdruck wird, zeigt auch der Blick auf die gesundheitlichen Ursachen. Für das erste Halbjahr 2026 wird ein durchschnittlicher Krankenstand von 9,6 Fehltagen pro Versichertem genannt, im Vergleich zum Vorjahr mit 9,9 Tagen. Zwar sinkt der Krankenstand leicht, aber die Zusammensetzung der Gründe ändert sich: Psychische Erkrankungen liegen mit 184 Fehltagen pro 100 Versicherten erstmals an der Spitze, mit einem Anstieg um neun Prozent. Atemwegserkrankungen gehen dagegen um 21 Prozent zurück. Diese Verlagerung ist für den betrieblichen Alltag relevant, weil psychische Erkrankungen häufig mit wechselnden Belastbarkeitsspitzen, Anpassungsbedarfen im Arbeitssetting und längeren Reintegrationszyklen einhergehen. Teilkrankschreibung kann hier zwar helfen, erfordert aber besonders saubere Abläufe im Betrieblichen Eingliederungsmanagement, damit aus einer medizinischen Zwischenstufe nicht ein organisatorisches Missverständnis wird.
Innerhalb der Koalition sind die verschärften Nachweispflichten zudem offenbar an Bedingungen geknüpft: Die Umsetzung soll nur im Paket mit einer Termingarantie bei Fachärztinnen und Fachärzten erfolgen, um die Versorgung sicherzustellen. Diese Kopplung ist ein wichtiger Detailpunkt, denn sie adressiert das Hauptargument der Kritiker: eine mögliche Mehrbelastung der Arztpraxen durch Nachweise ab Tag eins. Zusätzlich wird in Umfragen aus dem Juni 2026 ein Rechtfertigungsdruck sichtbar, wenn Beschäftigte trotz Krankheit arbeiten: Über 70 Prozent der Erwerbstätigen berichten demnach, dass bei einer Krankmeldung ein entsprechender Druck empfunden wird; viele geben an, trotz Krankheit gearbeitet zu haben. In der Praxis kann sich dieser Druck bei Teilkrankschreibungen sogar verstärken, wenn Beschäftigte befürchten, „nicht ernst genommen“ zu werden. Genau deshalb wird die betriebliche Kommunikation zur Stellschraube: HR, Führungskräfte und Betriebsräte müssen die medizinische Begründung für gestufte Arbeitsfähigkeit in belastbare, respektvolle Prozesse übersetzen.
Finanziell greift die Reform laut den Angaben tief in die Kostenstruktur der Versicherten ein. Bei Medikamenten sollen Zuzahlungen auf 7,50 bis 15 Euro steigen; beim Zahnersatz sinkt der Festzuschuss der Kassen auf 50 Prozent. Homöopathische Leistungen sollen aus dem Leistungskatalog gestrichen werden, zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 um 300 Euro monatlich steigen. Ab 2028 wird außerdem ein Zuschlag von 2,5 Prozent in der Familienversicherung für bestimmte mitversicherte Ehepartner genannt. Für Unternehmen ist das indirekt trotzdem relevant: Steigen finanzielle Eigenanteile, nehmen häufig auch Warte- und Entscheidungsverhalten zu – etwa bei der Wahl von Therapieoptionen oder beim Zeitpunkt medizinischer Konsultationen. In Sachsen wird zudem berichtet, dass kassenärztliche Vereinigungen bereits mit Honorarminderungen rechnen; falls sich das in der Fläche bestätigt, könnte das die verfügbare Kapazität in der ambulanten Versorgung zusätzlich beeinflussen.
Aus technologischer und organisatorischer Sicht kommt mit dem Gesundheits-Digitalisierungs-Gesetz (GeDIG) ebenfalls Bewegung in die Umsetzung: Es soll Cloud-Technologien in Krankenhäusern fördern und elektronische Überweisungen standardisieren. Die Bundesagentur für Arbeit setzt zudem verstärkt auf digitale Prozesse, während weitere Deregulierungen in angrenzenden Feldern genannt werden. Für Unternehmen bedeutet das nicht nur „Papier weniger“, sondern vor allem eine neue Erwartung an Datentransparenz und Prozessgeschwindigkeit: Wenn medizinische Nachweise schneller vorliegen sollen und Teilkrankschreibungen flexibler abbilden, dann braucht das Eingliederungsmanagement verlässliche Informationen und definierte Ansprechpartner, auch über Systemgrenzen hinweg. In der Konsequenz wird BEM weniger als einmaliger Formular-Block gedacht, sondern als fortlaufender Arbeitsmechanismus, der Gesundheitsschutz, Arbeitsplatzgestaltung und Rechtssicherheit praktisch zusammenführt.
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