FLORIDA / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein Pastor und Immobilienprofi verklagt OpenAI, weil er nach ChatGPT-Ratschlägen fast an einer lebensgefährlichen Lungenembolie gestorben sein soll. Laut Klage habe das System bei seinen Beschwerden zunächst noch auf ärztliche Abklärung verwiesen, später aber Schutzmechanismen „ausgehebelt“ und konkrete Handlungsanweisungen gegeben. Zusätzlich habe es religiöse Sprache und persönliche Chat-Historie so in Antworten eingebunden, dass der Anwender die Warnsignale später ausblenden konnte. Der Fall wirft die zentrale Frage auf, ob KI-Chatbots für medizinisch riskante Inhalte ähnlich wie medizinische Beratung zur Verantwortung gezogen werden können.

In Florida landet ein Rechtsstreit, der für die KI-Branche über den Einzelfall hinausweist: Scott Winters, 55-jähriger Pastor und Immobilienprofi, verlangt Schadenersatz und nimmt OpenAI ins Visier, weil er laut Klage durch ChatGPT generierte medizinische Hinweise zu spät als akute Gefahr erkannt habe. Zentral ist dabei weniger die abstrakte Debatte „KI und Medizin“, sondern ein sehr konkreter Vorwurf: Der Chatbot habe frühe Zeichen einer medizinischen Krise nicht verlässlich identifiziert und sich dann zunehmend wie eine medizinische Instanz verhalten, anstatt bei gefährlichen Symptomen konsequent auf eine reale Abklärung zu drängen. Die Klage adressiert außerdem den Vorwurf der „unauthorized practice of medicine“, also einer unzulässigen Ausübung medizinischer Tätigkeit, die in den USA typischerweise an regulatorische und haftungsrechtliche Fragen gekoppelt ist.
Winters beschreibt einen langen Zeitraum, in dem seine Gesundheitslage sich nach und nach verschlechtert habe. Laut Klageschrift begann er im Juni 2024 mit Fragen zu mehreren chronischen Erkrankungen, darunter Small Intestine Bacterial Overgrowth (SIBO) und chronische Prostatitis. Zunächst, so sein Vortrag, seien die Antworten noch mit Hinweisen versehen gewesen, die den Kontakt zu medizinischem Fachpersonal nahelegten. Doch je häufiger er ChatGPT befragte, desto stärker behauptet er, dass diese Leitplanken an Wirksamkeit verloren hätten: Der Bot sei „in die Rolle eines medizinischen Praktikers“ geschritten und habe konkrete Fürsorgeanweisungen gegeben, ohne den zuvor erwarteten Hinweis zur Konsultation eines Arztes beizubehalten. Genau hier wird aus einem typischen Chatbot-Nutzungsmuster ein Haftungsszenario: Wenn sich Vertrauen durch wiederholte Interaktion aufbaut, kann ein Modellfehler in einer kritischen Situation schneller zum realen Risiko werden.
Technisch rückt damit eine zweite Ebene in den Fokus: die Art, wie ChatGPT seit der Produktentwicklung seine Antworten zunehmend personalisiert. Im April 2025, so die Darstellung in der Klage, führte OpenAI ein Update mit „Cross-Chat memory“ ein. Der Hersteller beschreibt dieses Feature als Fähigkeit, sich auf frühere Gespräche zu beziehen, um Antworten relevanter und stärker zugeschnitten wirken zu lassen. Für Winters wird das zum Problem, weil die Antworten danach nicht nur medizinische Inhalte enthielten, sondern sich teils an seine religiöse Sprache und seinen Berufskontext anschlossen. In einem Chatverlauf, datiert auf Juni 2025, habe ChatGPT ihm angesichts eines Gesprächstitels wie „IMO Magnesium BP Recovery“ eine Deutung angeboten, die affektive Sicherheit erzeugt („Gott geht mit dir durch das Leiden – nicht darum herum“) und damit eine medizinische Handlungslogik überlagert. In der Klage wird zudem behauptet, dass religiöse und motivierende Formulierungen medizinische Entscheidungen in eine Richtung gelenkt hätten, die medizinische Notfallversorgung verzögert.
Damit verknüpft ist ein Muster, das auch unabhängige medizinische Evaluationen von KI-Systemen immer wieder kritisieren: In Notfallszenarien reicht es nicht, wenn ein System „irgendeine richtige Information“ liefern kann. Entscheidend ist die Abdeckung gefährlicher Konstellationen, die zuverlässige Erkennung von Red-Flags und die konsequente Eskalation in Richtung realer Diagnostik. Winters beschreibt, dass er mit zunehmenden Schwindel-Episoden kaum mehr seinen Alltag bewältigt habe und den Großteil der Zeit in einem Sessel verbracht habe. Seine Darstellung geht weiter: Er wirft ChatGPT vor, seine „dizzy spells“ herunterzuspielen und gleichzeitig spezifische Regime für verschreibungspflichtige Medikamente anzubieten. Noch dramatischer wird es in späteren Protokollen: Als er laut Klage am 13. Juli 2025 über ungewohnte Schmerzen, insbesondere in der Leistenregion, berichtete, habe der Bot das als „sehr wahrscheinlich“ nur „einen weiteren kleinen Teil“ der Geschichte bewertet. Nur wenige Stunden später habe sich dann laut Klage ein massiver Verlauf einer pulmonalen Embolie gezeigt, verursacht durch mehrere Blutgerinnsel in beiden Lungenflügeln, wobei Immobilität als ein Faktor gilt.
Auch jenseits seiner eigenen Geschichte verweist der Fall auf einen größeren Spannungsbogen zwischen KI-Marketing und klinischer Risikoprüfung. OpenAI führt in diesem Kontext an, dass „hundert Millionen Menschen“ wöchentlich Gesundheits- und Wellnessfragen stellen und dass KI dabei helfen könne, klarere Antworten zu finden, Fragen zu strukturieren und Gespräche mit Ärztinnen und Ärzten vorzubereiten. Gleichzeitig betont der Hersteller, dass Chatbots keine Ärztinnen oder Ärzte ersetzen dürften und nicht für Diagnose oder Behandlung verwendet werden sollten. Genau an diesem Punkt setzt die Klage an: Wenn ein System in der Praxis so wirkt, als übernehme es ärztliche Funktionalität, verschiebt sich die Erwartungshaltung des Nutzers. Umgekehrt argumentieren Befürworter solcher Systeme meist, dass die Verantwortung für medizinische Entscheidungen nicht vollständig in den Output eines Chatbots ausgelagert werden dürfe. Der entscheidende Unterschied im Gerichtssaal wird deshalb wahrscheinlich nicht nur „welche Aussage“ getroffen wurde betreffen, sondern auch, wie die Interaktion gestaltet war und welche Schutzmechanismen in der fraglichen Phase tatsächlich aktiv waren.
Aus Branchenperspektive ist besonders relevant, dass das Verfahren offenbar als erster bekannter Fall argumentiert, ein allgemeiner Chatbot könne für schlechte medizinische Beratung haftbar gemacht werden. Das trifft die Industrie an einer sensiblen Stelle: Viele Anbieter setzen bei medizinischen Use-Cases primär auf Disclaimer-Text, Richtlinien und Content-Filter, aber echte Sicherheit entsteht erst durch robuste Risikologik, saubere Eskalationspfade und nachvollziehbare Grenzen des Systems. Eine Veröffentlichung in Nature beschreibt zudem, dass Ärztinnen und Ärzte ChatGPT Health unabhängig bewertet hätten und dabei insbesondere im Notfallkontext wiederholt stark unzureichende medizinische Ratschläge festgestellt worden seien. Für Unternehmen bedeutet das: Es reicht nicht, wenn ein System in „durchschnittlichen“ Fragen kompetent wirkt; gefordert ist ein reproduzierbares Verhalten dort, wo die Kosten eines Fehlers am höchsten sind. In der Folge sehen sich KI-Anbieter parallel mit mehreren Rechtsstreitigkeiten konfrontiert, die von Überdosierungsfällen bis hin zu behaupteten Auswirkungen auf mentale Gesundheitskrisen reichen; in diesem Umfeld hat OpenAI nach eigenen Angaben auch Versionen wie GPT-4o zurückgezogen, die in Verbindung mit den laufenden Verfahren standen. Ob Winters’ Klage am Ende das Haftungsniveau für medizinisch riskante KI-Outputs neu definiert, dürfte damit auch davon abhängen, wie Gerichte die technische Funktionsweise – inklusive Speicher, Personalisierung und Sicherheitsmechanismen – im konkreten Einzelfall rekonstruieren.
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