OSTHESSEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Edeka will 202 tegut-Märkte samt 41 automatisierten teo-Standorten, einer Bäckerei und einem Logistikzentrum übernehmen. Das Bundeskartellamt hat dafür eine Abmahnung mit seiner vorläufigen wettbewerblichen Bewertung übermittelt. In 37 regionalen Markträumen sieht die Behörde nach Angaben aus dem Verfahren ein erhebliches Risiko für spürbar weniger Wettbewerb. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, und Edeka muss weitere Zugeständnisse nachschärfen.

Der geplante Milliarden-Deal im deutschen Lebensmitteleinzelhandel zwischen Edeka und tegut gerät in eine neue Phase der Prüfung: Das Bundeskartellamt hat den beteiligten Unternehmen am 27. Juli einen Entwurf seiner wettbewerblichen Bewertung übermittelt, intern als Abmahnung bezeichnet. Dabei handelt es sich ausdrücklich noch nicht um eine finale Entscheidung. Trotzdem fällt die vorläufige Einschätzung deutlich aus: In der derzeitigen Ausgestaltung sieht die Behörde erhebliche Gefahren für den Wettbewerb. Für Verbraucher ist das vor allem dort relevant, wo sie ihre Einkäufe typischerweise in der unmittelbaren Umgebung ihres Wohnorts erledigen.
Konkret plant Edeka die Übernahme von 202 tegut-Lebensmittelmärkten sowie aller 41 automatisierten teo-Verkaufsstellen. Zusätzlich umfasst das Vorhaben die Herzberger Bäckerei und ein Logistikzentrum. Das Zusammenschlussvorhaben wurde am 23. März angemeldet, nachdem das Bundeskartellamt bereits am 21. April ein Hauptprüfverfahren wegen möglicher Wettbewerbsprobleme eingeleitet hatte. Edeka hatte zudem am 20. Juli erstmals ein Zusagenangebot vorgelegt, womit sich die gesetzliche Prüffrist bis zum 23. September verlängerte. Solche Zusagen können etwa vorsehen, bestimmte Standorte auszunehmen oder an unabhängige Wettbewerber zu veräußern, doch nach bisheriger Bewertung reichen die Vorschläge nicht aus, um sämtliche Bedenken zu zerstreuen.
Im Kern dreht sich die Prüfung um die Frage, wie sich die Auswahl an Einkaufsmöglichkeiten nach einem Zusammenschluss in den jeweiligen Einzugsgebieten entwickeln würde. Das Bundeskartellamt betrachtet deshalb regionale Markträume und nicht nur die bundesweite Konzentration. Nach der vorläufigen Bewertung könnte der Wettbewerb in 37 regionalen Märkten erheblich nachlassen. Besonders kritisch sieht die Behörde Gebiete in Nord- und Osthessen, in Thüringen, in Nordbayern sowie in Baden-Württemberg. Gerade bei Lebensmitteln entscheidet sich die Attraktivität von Händlern häufig an Faktoren wie Reichweite, Frequenz und Laufkundschaft, wodurch ein Wegfall oder eine Reduktion von Wettbewerbern lokal stärker durchschlägt als auf gesamtwirtschaftlicher Ebene.
Auch mit Blick auf Hersteller und Lieferanten prüft das Bundeskartellamt die Folgen. Untersucht wurden dafür neun Produktgruppen, zudem wurden rund 150 Unternehmen befragt. Zwar verfügt Edeka laut der vorläufigen Einschätzung auf den Beschaffungsmärkten bereits über eine starke Position, insbesondere bei Herstellermarken mit einem Anteil von rund 30 Prozent. Zugleich beschreibt das Amt, dass ein potenzieller Zuwachs durch den Zusammenschluss auf Beschaffungsvolumen-Seite nach Einschätzung deutlich unter 0,5 Prozent liegen würde. Dieser eher geringe zusätzliche Umfang reicht der derzeitigen Bewertung zufolge nicht, um allein aufseiten der Lieferanten eine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs festzustellen. Entscheidend bleibt damit, wie sich Einkaufsmöglichkeiten der Verbraucher regional verändern.
Für die weitere Verfahrensentwicklung heißt das: Edeka und die übrigen Verfahrensbeteiligten können zu der Bewertung Stellung nehmen, und die Verhandlungen über mögliche weitere Zugeständnisse werden fortgesetzt. Das Bundeskartellamt will die abgegebenen Stellungnahmen und den Fortgang der Zusagenverhandlungen abwarten; spätestens bis zum Ende der verlängerten Prüffrist soll über die geplante Übernahme entschieden werden. Gleichzeitig lässt sich aus dem Verfahren ein breiterer Branchenblick ableiten: Untersuchungen bestätigen die starke Konzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel mit Edeka, REWE, der Schwarz-Gruppe (Lidl und Kaufland) sowie ALDI Nord und ALDI Süd, die zusammen inzwischen mehr als 90 Prozent der Umsätze erzielen. Diese Größe allein führt kartellrechtlich jedoch nicht automatisch zu einem Verbot; relevant ist, ob zwischen den großen Gruppen wirksamer Wettbewerb besteht und wie sich er im konkreten Gebiet verschiebt.
Für Unternehmen ist die Botschaft über den Einzelfall hinaus klar: Zusagen-Angebote werden im Kartellrecht nicht als bloßes „Paket schnürbar“ betrachtet, sondern daran gemessen, ob sie die wettbewerbliche Wirkung in den problematischen Regionen tatsächlich entschärfen. Wer Standorte abgibt, muss dafür sorgen, dass die Abgabe auch realistische Ausweichmöglichkeiten für Kunden eröffnet und nicht nur formell Wettbewerb auf dem Papier erhält. In der Praxis bedeutet das für die Verhandlungen mit potenziellen Erwerbern auch, dass regionale Netzabdeckung, Übergangszeiten und die Verfügbarkeit von Standorten stärker in den Fokus rücken. Und auch wenn in diesem konkreten Verfahren eine endgültige Entscheidung noch aussteht, ist die Richtung vorgegeben: Edeka muss zusätzliche, wirksame Maßnahmen liefern, wenn das Hauptprüfverfahren zu einem positiven Ergebnis führen soll.
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