LONDON (IT BOLTWISE) – Die US-Börsenaufsicht SEC legt einen Entwurf für Ausnahmen beim Krypto-Fundraising vor. Startups könnten demnach über vier Jahre bis zu 5 Millionen US-Dollar einwerben, ohne sich vollständig registrieren zu müssen. Alternativ wären bis zu 75 Millionen US-Dollar pro 12 Monaten möglich, wenn regelmäßige Finanz- und Fortlaufend-Berichte vorliegen. Zusätzlich sieht der Entwurf einen Safe Harbor vor, mit dem sich ein Token unter Bedingungen vom Investment-Contract „entkoppeln“ lassen soll.

SEC plant Ausnahmen für Krypto-Fundraising: Safe Harbor und neue Meldepflichten
SEC plant Ausnahmen für Krypto-Fundraising: Safe Harbor und neue Meldepflichten (Foto: IT BOLTWISE)
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Mit der geplanten Initiative „Regulation Crypto Assets“ verschiebt die US-Börsenaufsicht SEC den Fokus vom kompletten Register-Set hin zu gezielteren Erleichterungen für bestimmte Krypto-Projekte. Im Kern geht es um zwei Startup-ähnliche Ausnahmewege: Eine erste Regel erlaubt Token-Offerings bis zu 5 Millionen US-Dollar innerhalb von vier Jahren, eine zweite würde Emittenten bis zu 75 Millionen US-Dollar pro 12 Monate ermöglichen. Entscheidend ist dabei weniger die reine Schwellenhöhe als die Kombination aus Reporting-Pflichten und weiterhin geltenden Marktregeln gegen Betrug und Manipulation.

Technisch und rechtlich ist die Safe-Harbor-Idee besonders relevant, weil sie an einer zentralen Streitfrage ansetzt: Ob ein Krypto-Asset als Teil eines „Investment contract“ betrachtet wird, über den Anlegerrechte und Erwartungen strukturiert werden. Der Entwurf enthält eine „delink“-Option, bei der ein Emittent einen Token unter SEC-Bedingungen von genau jenem Vertragsrahmen trennen können soll. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Token nachgelagert nicht mehr zwingend als Instrument eines Wertpapierangebots gelesen wird – zumindest soweit die SEC die praktischen Abgrenzungen im Rahmen des Safe Harbor prüfbar macht.

Für Unternehmen ist dabei wichtig, dass die SEC die Entlastung nicht als Freifahrtschein verkauft. Auch wenn vollständige Wertpapierregistrierung entfällt, bleiben laut Entwurf die bundesweiten Anti-Fraud- und Anti-Manipulation-Regeln erhalten. Das bedeutet in der Praxis: Wer den Ausnahmeweg nutzt, muss weiterhin nachweisbar sicherstellen, dass Marketing, Kommunikation, Token-Funktionsversprechen und operative Entscheidungen keine irreführenden Muster erzeugen. Gleichzeitig wird die regulatorische Last in Richtung Dokumentation, Offenlegung und laufende Berichterstattung verlagert – gerade bei der zweiten Ausnahme, die neben Finanzangaben auch fortlaufende Berichte verlangt.

Timing und Wechsel im Vorgehen spielen ebenfalls eine Rolle. Der Entwurf kommt wenige Tage nach einer abgesagten Sitzung im Kontext der „Regulation Crypto Assets“. Als Begründung wurde ein „unforeseen scheduling issue“ genannt; parallel berichtete eine Branchenzusammenfassung, dass SIFMA – ein Interessenverband für Broker-Dealer, Investmentbanken und Asset Manager – einen möglichen Rechtsstreit gegen die Reichweite der SEC diskutiert habe. Zusätzlich hieß es, das Weiße Haus habe die Verschiebung während der Verhandlungen um den „Clarity Act“ angestoßen. Genau in diesem Spannungsfeld wirkt der Abruptheitseindruck plausibel: Die SEC versucht, die Grauzone im Markt sofort handhabbarer zu machen, auch wenn die große Strukturgesetzgebung vermutlich nicht rechtzeitig durchkommt.

Der „Clarity Act“ ist dabei der Hintergrund, vor dem die Exemptions zeitlich einzuordnen sind. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde es die meisten Krypto-Aktivitäten in den USA formaler regeln. Zugleich hatte SEC-Chair Paul Atkins laut Berichtslage im Juli bereits signalisiert, die Kommission könnte bei Nichterreichen eigene Regeln setzen. In den aktuellen Vorschlägen taucht deshalb auch ein gradueller Anpassungsanspruch auf: SEC Commissioner Hester Peirce räumt ein, dass die vorgeschlagenen Ausnahmen nicht alle Arten von Krypto-Projekten abdecken. Sie fordert Feedback von der Branche, damit die Regeln mit den Marktentwicklungen weiterentwickelt werden können. In ihrem Begleittext formulierte sie: „The Commission wants to accommodate innovation on many fronts, and our rules need to be tailored to changing market developments and designed to protect investors and market integrity, “ und ergänzte: „This proposal is one step on a long road toward a clear, sensible, enforceable regulatory framework for crypto.“

Über die SEC hinaus zieht auch die US-Regulierung an anderen Stellen an. Das US-Finanzministerium hat Vorschriften im Rahmen des GENIUS Act in die Konsultation gegeben. Für Stablecoin-Emittenten sollen demnach ab Januar 2027 grundsätzlich Lizenzen erforderlich sein, und ab Juli 2028 sollen Plattformen beim Verkauf von Stablecoins eingeschränkt werden, wenn diese von nicht genehmigten Emittenten stammen. Für Marktteilnehmer heißt das: Selbst wenn der SEC-Entwurf beim Fundraising Erleichterungen liefert, verschiebt sich der Compliance-Schwerpunkt für Ökosysteme schnell in Richtung Zulassungen, Lizenzstatus und fortlaufender Überwachbarkeit der Token-Quelle. Besonders für Projekte, die sowohl eigene Token emittieren als auch Stablecoin-Nutzungen in Payment- oder Liquiditätsstrukturen integrieren, erhöht sich damit die Koordinationsaufgabe zwischen verschiedenen Behördenlogiken.

Unternehmensseitig ergibt sich daraus ein klarer Handlungsimpuls: Teams müssen frühzeitig prüfen, ob die eigenen Offering-Mechaniken, Kommunikationsstrategien und Governance-Strukturen tatsächlich zu einem „delink“-fähigen Modell passen. Der Unterschied zwischen einem Token, der eng mit Anlageerwartungen an einen Vertrag gebunden bleibt, und einem Token, bei dem sich diese Bindung nachweisbar lösen lässt, wird in der Praxis stark davon abhängen, wie Emittenten Einnahmeversprechen, Tokenomics, Rechteverteilung und die Rolle des Emittenten in der Vermarktung darstellen. Gleichzeitig sollten Legal-, Compliance- und Produktverantwortliche die neue Schwellenstruktur nicht isoliert betrachten, sondern als Signal: Die SEC verlagert die Gestaltung von Krypto-Projekten Stück für Stück in ein Raster aus überprüfbaren Offenlegungen und klaren Abgrenzungen. Wer das jetzt vorbereitet, kann spätere Anpassungen an finale Fassungen weniger riskant und weniger kostenintensiv gestalten.


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