DUBLIN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Meta steht erneut im Fokus der Datenschutzdebatte, nachdem das Unternehmen angekündigt hat, ab dem 27. Mai 2025 Nutzerdaten aus der EU für das Training seiner KI-Modelle zu verwenden, ohne eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer einzuholen.
Meta, das Unternehmen hinter Facebook und Instagram, plant, ab dem 27. Mai 2025 Nutzerdaten von EU-Bürgern für das Training seiner KI-Modelle zu verwenden, ohne eine explizite Zustimmung der Nutzer einzuholen. Diese Entscheidung hat die österreichische Datenschutzorganisation noyb dazu veranlasst, eine Unterlassungserklärung an Metas irische Zentrale zu senden und mit einer Sammelklage zu drohen.
Die Kontroverse um Metas Vorgehen dreht sich um die Nutzung eines sogenannten ‘berechtigten Interesses’, um auf die Daten zuzugreifen, anstatt eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einzuholen. Noyb argumentiert, dass dies gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt, die in der EU gilt. Die Organisation betont, dass selbst wenn nur 10 % der Nutzer zustimmen würden, dies ausreichen würde, um die Vielfalt der Sprachen und kulturellen Referenzen in der Region abzudecken.
Meta behauptet, dass das Sammeln dieser Daten notwendig sei, um die Vielfalt der Sprachen und kulturellen Kontexte in der EU zu erfassen. Kritiker, darunter Max Schrems von noyb, halten diese Argumentation für unhaltbar und verweisen darauf, dass andere KI-Anbieter ohne den Zugriff auf soziale Netzwerke auskommen und dennoch leistungsfähige Modelle entwickeln.
Die Diskussion um Metas Vorgehen ist nicht neu. Bereits im August 2023 hatte das Unternehmen zugestimmt, die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von Nutzerdaten für zielgerichtete Werbung von einem ‘berechtigten Interesse’ auf eine zustimmungsbasierte Grundlage zu ändern. Diese Entscheidung folgte auf ein Urteil des belgischen Berufungsgerichts, das das Transparenz- und Einwilligungs-Framework, das von großen Unternehmen wie Google und Microsoft verwendet wird, als illegal einstufte.
Die aktuelle Situation zeigt, dass Meta bereit ist, erhebliche rechtliche Risiken einzugehen, um seine KI-Modelle zu trainieren. Die Datenschutzbehörden in der EU haben sich bisher weitgehend zurückgehalten, was die Frage der KI-Trainings ohne Einwilligung betrifft. Dies könnte sich jedoch ändern, wenn noyb seine Drohung wahrmacht und rechtliche Schritte einleitet.
In einer Stellungnahme gegenüber Reuters wies Meta die Vorwürfe von noyb zurück und erklärte, dass die Nutzer in der EU eine klare Möglichkeit hätten, der Verarbeitung ihrer Daten für das KI-Training zu widersprechen. Dennoch bleibt die Frage offen, ob diese Maßnahmen ausreichen, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden.
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