HAMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Die kürzlich veröffentlichte Omnibus-Verordnung der Europäischen Kommission hat in der Immobilienbranche für Diskussionen gesorgt. Institutionelle Investoren und Asset-Manager fragen sich, wie sie auf die neuen Regelungen reagieren sollen, die vor allem den bürokratischen Aufwand reduzieren und bestehende Vorschriften besser abstimmen sollen.

Die Omnibus-Verordnung der Europäischen Kommission, die Ende Februar 2025 veröffentlicht wurde, hat bei vielen institutionellen Investoren und Asset-Managern in der Immobilienbranche Fragen aufgeworfen. Im Mittelpunkt steht die Unsicherheit darüber, ob bereits eingeleitete Maßnahmen zur Vorbereitung auf die ursprünglich erwarteten Berichtspflichten weitergeführt oder angepasst werden sollten. Hannah Dellemann, Leiterin der Nachhaltigkeit bei der IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH in Hamburg, betont, dass die Verordnung keine Kehrtwende in der ESG-Regulierung darstellt. Vielmehr zielt sie darauf ab, den bürokratischen Aufwand zu verringern und bestehende Regelungen besser aufeinander abzustimmen.

Die Verordnung wird teilweise als Reaktion auf den Rückzug mehrerer großer Banken und Asset Manager aus der ‘Net Zero Asset Managers Initiative’ in den USA gesehen. Dellemann weist jedoch darauf hin, dass dies nicht der Fall ist. Die Herausforderungen des Klimawandels und die Notwendigkeit eines sparsamen Umgangs mit natürlichen Ressourcen bleiben weiterhin aktuell. ESG-Aspekte gewinnen für Investoren zunehmend an Bedeutung, unabhängig von regulatorischen Vorgaben.

Das Omnibus-Paket sieht Anpassungen bei den regulatorischen Anforderungen vor, die sich aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU-Taxonomie und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ergeben. Besonders im Fokus stehen die Einschränkung des Anwendungsbereichs der CSRD und die zeitliche Streckung der Berichtspflichten. Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz unter 50 Millionen Euro sollen von der Berichtspflicht befreit werden.

Für viele Unternehmen, die bereits erhebliche Ressourcen in die Vorbereitung auf die Berichtspflichten investiert haben, stellt sich die Frage, ob diese Fortschritte aufgegeben werden sollten. Dellemann rät davon ab, da die erhobenen Daten auch wirtschaftliche Relevanz haben können. Der Wegfall des Zeitdrucks sollte genutzt werden, um die Qualität der Daten und Prozesse zu verbessern.

Die EU-Kommission plant, die Berichtspflicht für das Geschäftsjahr 2025 um zwei Jahre zu verschieben, sodass der erste Bericht im Jahr 2028 für das Geschäftsjahr 2027 veröffentlicht werden muss. Dies bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich besser auf die Anforderungen vorzubereiten und die Qualität der Berichterstattung zu erhöhen.

In Deutschland steht die Umsetzung der CSRD in nationales Recht noch aus, was für Unternehmen Unsicherheiten mit sich bringt. Dellemann betont, dass ESG für die INTREAL weiterhin von hoher Bedeutung ist und rät auch anderen Unternehmen, in diesem Bereich aktiv zu bleiben. Die Fähigkeit, qualitativ hochwertige ESG-Daten zu liefern, gewinnt an Bedeutung, da Geschäftspartner zunehmend danach fragen.

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Omnibus-Verordnung: Keine Kehrtwende in der ESG-Regulierung
Omnibus-Verordnung: Keine Kehrtwende in der ESG-Regulierung (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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