LONDON (IT BOLTWISE) – Die Abgabe der Steuererklärung steht bevor, und viele fragen sich, welche Ausgaben sie geltend machen können. Besonders bei der Anschaffung von Arbeitsmitteln wie Laptops gibt es oft Unsicherheiten, insbesondere wenn diese auch privat genutzt werden.
Die Steuererklärung ist für viele ein jährliches Ritual, das mit der Suche nach Belegen und Rechnungen beginnt. Besonders bei teuren Anschaffungen wie Laptops stellt sich die Frage, ob und wie diese von der Steuer abgesetzt werden können. Ein Leser von t-online fragte, ob er seinen Laptop, den er sowohl beruflich als auch privat nutzt, steuerlich geltend machen kann. Die Antwort ist nicht ganz einfach, hängt aber von der tatsächlichen Nutzung ab.
Grundsätzlich können Arbeitsmittel, die für die berufliche Tätigkeit angeschafft werden, von der Steuer abgesetzt werden. Dabei gilt eine Grenze: Kosten über 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer müssen normalerweise über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Doch für Computer, Zubehör und Software gibt es eine Sonderregelung: Diese können bereits im Anschaffungsjahr vollständig abgesetzt werden, da sie eine einjährige Nutzungsdauer haben.
Die Herausforderung besteht darin, die berufliche Nutzung nachzuweisen, insbesondere wenn der Laptop auch privat genutzt wird. Laut Steuerexperten Udo Reuß von Wiso Steuer ist es möglich, die gesamten Kosten als Werbungskosten anzusetzen, wenn der Laptop zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt wird. In anderen Fällen können nur die anteiligen Kosten für die berufliche Nutzung abgesetzt werden.
Um den beruflichen Nutzungsanteil glaubhaft zu machen, empfiehlt es sich, über einen Zeitraum von etwa drei Monaten ein Nutzerbuch zu führen. Alternativ kann eine Bescheinigung des Arbeitgebers helfen, die den beruflichen Einsatz des Laptops bestätigt. Besonders bei Bürojobs akzeptiert das Finanzamt oft einen geschätzten beruflichen Anteil von 50 Prozent.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Laptops ist ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, die Nutzung von Arbeitsmitteln genau zu dokumentieren. Dies kann nicht nur bei der Steuererklärung helfen, sondern auch bei der Planung zukünftiger Anschaffungen. Wer sich unsicher ist, sollte sich an einen Steuerberater wenden, um die bestmögliche Lösung zu finden.
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