BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die AOK meldet einen leichten Anstieg der Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler. Im vergangenen Jahr wurden 16.660 neue Fälle registriert, die vor allem die Orthopädie und Chirurgie betreffen. Die AOK fordert nun eine Stärkung der Patientenrechte, um die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen zu erleichtern.

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) in Deutschland haben im vergangenen Jahr einen leichten Anstieg der Verdachtsmeldungen zu Behandlungsfehlern verzeichnet. Insgesamt wurden 16.660 neue Fälle gemeldet, was einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Diese Zahlen stammen aus Daten des AOK-Bundesverbands, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Besonders häufig betrafen die vermuteten Fehler Behandlungen und Eingriffe in der Orthopädie und Chirurgie.
Die AOK betreut bundesweit rund 27 Millionen Versicherte, und die Zahl der insgesamt noch offenen Verdachtsfälle lag Ende 2024 bei 20.335. Im Jahresverlauf wurden 5.335 Fälle abschließend geprüft, wobei in 28,6 Prozent der Fälle Behandlungs- oder Pflegefehler bestätigt wurden. Diese Quote liegt damit weiterhin auf dem Niveau der Vorjahre.
Der AOK-Bundesverband fordert nun eine Stärkung der Patientenrechte, insbesondere im Umgang mit Behandlungsfehlern und Entschädigungsforderungen. Die Beweislast liegt derzeit bei den Patienten, die einen Fehler und den daraus resultierenden Schaden nachweisen müssen. Die AOK plädiert dafür, dass künftig eine überwiegende Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent ausreichen sollte, um Ansprüche geltend zu machen.
Auch die Verbraucherzentralen kritisieren die derzeitige Situation und fordern gesetzliche Neuregelungen. Laut Ramona Pop, der Chefin des Bundesverbands, sei es für Geschädigte viel zu schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Die Bundesregierung müsse das Patientenrechtegesetz von 2013 grundlegend überarbeiten, um den Schutz der Patienten zu verbessern.
Wenn Versicherte Behandlungsfehler vermuten, können sie sich bei den Krankenkassen oder bei Sachverständigen und Schlichtern der Ärzteschaft melden, die dann medizinische und juristische Gutachten in Auftrag geben. Dies soll den Versicherten helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen und eine gerechte Entschädigung zu erhalten.

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