BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Einführung der EU-Verordnung zum Waldschutz wird erneut verschoben, da technische Hürden den Fortschritt bremsen. Die Regelung, die Unternehmen verpflichtet, den entwaldungsfreien Ursprung ihrer Produkte nachzuweisen, sollte ursprünglich Ende 2024 in Kraft treten. Nun wird eine weitere Verzögerung in Betracht gezogen, was zu Diskussionen über die Auswirkungen auf Unternehmen und die Entwaldung führt.

Die Europäische Kommission hat die Einführung der umstrittenen Waldschutz-Verordnung erneut verschoben. Ursprünglich war geplant, dass die Regelung Ende 2024 in Kraft tritt. Diese Verordnung verpflichtet große Unternehmen, den entwaldungsfreien Ursprung von Produkten wie Kaffee, Kakao, Soja oder Rindfleisch nachzuweisen. Doch technische Probleme, insbesondere im Zusammenhang mit einem geplanten IT-System, das den aktuellen Anforderungen nicht entspricht, haben zu dieser Verzögerung geführt.
Bundesagrarminister Alois Rainer begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, die Einführung der Verordnung zu verschieben. Er betont, dass die zusätzliche Zeit wichtig sei, um Unternehmen vor überflüssigen Vorschriften zu bewahren. Die Verordnung sieht vor, dass Produkte nur dann innerhalb der EU verkauft werden dürfen, wenn sie keinen Beitrag zur Entwaldung seit 2020 geleistet haben. Diese Regelung könnte erhebliche Auswirkungen auf den Handel haben und erfordert daher eine sorgfältige Implementierung.
Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese lobt den Vorschlag der Verschiebung und fordert zusätzliche Änderungen, um Landwirte in Deutschland von Auflagen zu befreien, da es dort keine Entwaldung gebe. Diese Forderung spiegelt die Bedenken wider, dass die Verordnung in ihrer aktuellen Form möglicherweise nicht alle regionalen Unterschiede berücksichtigt und zu unnötigen Belastungen führen könnte.
Kritik kommt von der SPD-Europaabgeordneten Delara Burkhardt, die die Verschiebung als fadenscheinig einstuft. Sie argumentiert, dass viele Unternehmen bereit seien, die Anforderungen zu erfüllen, und sieht in der Entscheidung auch einen möglichen Einfluss der USA, die Bedenken hinsichtlich der Verordnung geäußert hatten. Diese unterschiedlichen Standpunkte verdeutlichen die Komplexität der Thematik und die Herausforderungen, die mit der Umsetzung einer solchen Verordnung verbunden sind.

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