STUTTGART / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Klage gegen die Lidl Plus-App abgewiesen, was Verbraucherschützer dazu veranlasst, den Fall vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob die Preisgabe personenbezogener Daten als indirekte Kosten für die Nutzung der App betrachtet werden sollte. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Regulierung digitaler Dienste und den Umgang mit Daten als wirtschaftliches Gut haben.

In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Stuttgart die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen Lidl abgewiesen. Die Verbraucherschützer hatten argumentiert, dass die Nutzer der Lidl Plus-App durch die Preisgabe ihrer personenbezogenen Daten indirekte Kosten tragen, obwohl die App als kostenlos beworben wird. Diese Argumentation fand jedoch beim Gericht kein Gehör, da die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen einen Preis ausschließlich in Form eines monetären Betrags definieren.
Die Entscheidung des Gerichts, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zuzulassen, könnte die Diskussion über den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Datennutzungsrichtlinien im Einzelhandel neu beleben. Verbraucherschützer sehen in der Preisgabe von Daten eine Form der Währung und fordern, dass dieser “Preis” klar erläutert wird. Diese Sichtweise könnte die Art und Weise, wie Unternehmen Daten als wirtschaftliches Gut einsetzen, grundlegend verändern.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat bereits angekündigt, den Fall vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Ramona Popp, Vorständin des Verbandes, betont, dass das Prinzip des Handels mit persönlichen Daten als gültige Gegenleistung anerkannt werden sollte. Eine höchstrichterliche Klärung könnte weitreichende Auswirkungen auf die langfristige Verbraucherpolitik und die Handhabe digitaler Geschäftsmodelle haben.
Die Nutzer der Lidl Plus-App, die weltweit über 100 Millionen Menschen umfasst, profitieren derzeit von der bestehenden Handhabung durch den Discounter. Sollte der Fall letztlich vor den Bundesgerichtshof gelangen, könnten die Ergebnisse maßgeblich die zukünftige Regulierung digitaler Dienste prägen und die Art und Weise, wie Unternehmen Daten als wirtschaftliches Gut einsetzen, neu definieren.

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