STUTTGART / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Discounter Lidl hat einen wichtigen Rechtsstreit um seine “Lidl Plus”-App gewonnen. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zugunsten von Lidl und wies die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen ab. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf Datenschutzfragen und die Nutzung von Apps in Deutschland haben.

Der Discounter Lidl hat einen bedeutenden Sieg in einem Rechtsstreit um die Nutzung seiner “Lidl Plus”-App errungen. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) unbegründet sei. Diese Entscheidung könnte die Diskussion um Datenschutz und die Nutzung von Apps in Deutschland nachhaltig beeinflussen.
Der Streit begann im April, als die Verbraucherschützer eine Unterlassungsklage einreichten. Sie argumentierten, dass die App nicht als kostenlos beworben werden dürfe, da Nutzer zwar kein Geld zahlen müssten, jedoch ihre persönlichen Daten preisgeben. Die Verbraucherschützer forderten, dass Lidl einen Gesamtpreis angeben müsse, der die Daten als Gegenleistung berücksichtigt.
Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte jedoch klar, dass nach geltendem Recht ein Preis als ein zu zahlender Geldbetrag definiert ist. Die Angabe eines solchen Preises bei der Anmeldung sei daher nicht erforderlich. Auch der Hinweis auf die kostenlose Nutzung in den Teilnahmebedingungen wurde nicht als irreführend angesehen.
Die “Lidl Plus”-App ist bei den Kunden sehr beliebt, mit über 100 Millionen Nutzern weltweit. Diese Entscheidung könnte den Weg für weitere Diskussionen über den Umgang mit persönlichen Daten und die Transparenz von App-Anbietern ebnen. Es bleibt abzuwarten, ob der Fall vor den Bundesgerichtshof kommt und möglicherweise eine neue Rechtsinterpretation hervorbringt.

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