SAN DIEGO / LONDON (IT BOLTWISE) – QUALCOMM hat im Rechtsstreit mit Arm Holdings einen entscheidenden Sieg errungen. Ein US-Bundesgericht hat die Klage von Arm wegen angeblicher Lizenzverstöße abgewiesen. QUALCOMM feiert dies als vollständigen Erfolg, während Arm Berufung einlegen will.

Der jüngste Gerichtserfolg von QUALCOMM im Rechtsstreit mit Arm Holdings markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Auseinandersetzung um Lizenzvereinbarungen im Chipdesign-Bereich. Ein US-Bundesrichter hat die Klage von Arm, die sich auf einen angeblichen Verstoß gegen eine Architektur-Lizenzvereinbarung durch QUALCOMMs Tochtergesellschaft Nuvia bezog, vollständig abgewiesen. Dies stellt einen weiteren Sieg für QUALCOMM dar, nachdem bereits im Dezember 2024 eine Jury zugunsten des Unternehmens entschieden hatte.
Der Kern des Streits lag in der Behauptung von Arm, dass Nuvia gegen Lizenzvereinbarungen verstoßen habe, was QUALCOMM vehement bestritt. Der Richter bestätigte nun, dass weder QUALCOMM noch Nuvia gegen die Lizenzvereinbarungen verstoßen haben. Diese Entscheidung stärkt QUALCOMMs Position als Innovator im Bereich der CPU-Kernentwicklung, insbesondere im Hinblick auf die im Rahmen der Nuvia-Übernahme erworbene Technologie.
QUALCOMM sieht in diesem Urteil einen vollständigen Sieg und hofft, dass Arm in Zukunft zu fairen und wettbewerbsfähigen Praktiken im Umgang mit dem Arm-Ökosystem zurückkehren wird. Ann Chaplin, General Counsel von QUALCOMM, betonte die Bedeutung des Urteils für das Innovationsrecht des Unternehmens. Trotz des Urteils plant Arm, Berufung einzulegen, da das Unternehmen weiterhin von seiner Position überzeugt ist.
Die Reaktion der Aktienmärkte auf diese Entwicklungen war relativ verhalten. Die Aktien von QUALCOMM fielen nachbörslich leicht um 0,28 Prozent, während die von Arm um 0,49 Prozent sanken. Diese Kursbewegungen spiegeln möglicherweise die Unsicherheit wider, die durch die Ankündigung von Arm, Berufung einzulegen, entstanden ist. Die Entscheidung des Gerichts könnte jedoch langfristige Auswirkungen auf die Lizenzierungsstrategien und Innovationsansätze beider Unternehmen haben.

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