DEN HAAG / LONDON (IT BOLTWISE) – Internationale Gewerkschaften fordern den Internationalen Gerichtshof auf, das Streikrecht als grundlegendes Arbeitnehmerrecht zu schützen. Die Debatte dreht sich um die Frage, ob das Streikrecht unter die Konvention der Vereinigungsfreiheit fällt. Ein Gutachten der Internationalen Arbeitsorganisation soll Klarheit schaffen.

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In Den Haag haben internationale Gewerkschaften den Internationalen Gerichtshof dazu aufgerufen, das Streikrecht als ein fundamentales Recht der Arbeitnehmer zu schützen. Die Vertreter des Internationalen Bundes der Gewerkschaften betonten, dass eine Schwächung dieses Rechts die Position der Arbeitnehmer weltweit erheblich beeinträchtigen würde. Sie argumentierten, dass das Streikrecht entscheidend für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sei und unter die Konvention der Versammlungsfreiheit falle.

Auf der anderen Seite betonten die Rechtsvertreter der Internationalen Arbeitgeber-Organisation, dass das Streikrecht kein absolutes Recht sei. Sie fordern, dass die Bedingungen für Arbeitsniederlegungen in nationalen Gesetzen festgelegt werden sollten. Diese Debatte wird seit Jahren geführt, wobei die Arbeitgeberseite innerhalb der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) den besonderen Schutz des Streikrechts infrage stellt.

Die ILO hat den Internationalen Gerichtshof mit einem Rechtsgutachten beauftragt, um zu klären, ob das Streikrecht unter die Konvention der Vereinigungsfreiheit von 1948 fällt. Dieses Gutachten soll den langjährigen Konflikt zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern lösen. Obwohl die Gutachten des UN-Gerichts nicht bindend sind, gelten sie als wegweisend für zukünftige Gerichtsverfahren.

An den Anhörungen, die über drei Tage angesetzt sind, beteiligen sich 25 Staaten und internationale Organisationen, darunter auch Deutschland. Bereits über 30 Staaten und Organisationen haben sich schriftlich zu der Thematik geäußert. Wann die Richter eine Entscheidung treffen werden, ist derzeit unklar, doch das Ergebnis könnte weitreichende Auswirkungen auf die internationale Arbeitswelt haben.

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UN-Gerichtshof: Streikrecht unter besonderem Schutz?
UN-Gerichtshof: Streikrecht unter besonderem Schutz? (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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