BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die ostdeutschen Bundesländer können sich auf eine finanzielle Entlastung freuen, da der Bund plant, seinen Anteil an den Rentenkosten aus DDR-Zeiten zu erhöhen. Diese Maßnahme soll die finanzielle Belastung der Länder reduzieren, die weiterhin hohe Beiträge zu den Zusatz- und Sonderrenten leisten müssen. Trotz dieser Erleichterung bleibt die Forderung nach einer vollständigen Kostenübernahme durch den Bund bestehen.

Die ostdeutschen Bundesländer stehen vor einer finanziellen Entlastung, da der Bund plant, seinen Anteil an den Rentenkosten aus DDR-Zeiten zu erhöhen. Diese Maßnahme ist Teil des Haushaltsentwurfs für 2026 und soll den Ländern eine Entlastung von 340 Millionen Euro bringen. Trotz dieser Erleichterung bleibt die Forderung nach einer vollständigen Kostenübernahme durch den Bund bestehen, da die Länder weiterhin hohe Beiträge leisten müssen.
Die Zusatz- und Sonderrenten, die zu DDR-Zeiten für bestimmte Berufsgruppen eingeführt wurden, sind nach der Wiedervereinigung in das bundesdeutsche Rentensystem integriert worden. Diese Renten stellen eine erhebliche finanzielle Belastung für die ostdeutschen Länder dar, die bisher einen großen Teil der Kosten tragen mussten. Der Bundestagsabgeordnete Dietmar Bartsch kritisiert, dass diese Belastung den Ländern als Standortnachteil zu schaffen mache und fordert eine vollständige Übernahme der Kosten durch den Bund.
Bereits 2021 hatte der Bund seinen Anteil an den Rentenkosten von 40 auf 50 Prozent erhöht. Die aktuelle schwarz-rote Koalition plant nun, diesen Anteil um weitere zehn Prozentpunkte zu steigern. Diese Erhöhung soll den Ländern eine deutliche finanzielle Entlastung bringen, da ihre Beiträge für die Versorgungssysteme in den Jahren 2026 und 2027 bei knapp 2,3 Milliarden Euro liegen werden.
Die Aufteilung der Kosten erfolgt nach einer festgelegten Berechnungsformel, wobei Sachsen den größten Anteil trägt, gefolgt von Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Trotz der geplanten Entlastung bleibt die Forderung der Länder nach einer vollständigen Kostenübernahme durch den Bund bestehen, da die Mittel für Investitionen in Bildung, sozialen Zusammenhalt und Zukunft fehlen.

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