LONDON (IT BOLTWISE) – EBA, EIOPA und ESMA haben eine gemeinsame Stellungnahme zu KI-Risiken im Finanzsektor veröffentlicht. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen, um IKT-Risiken früh zu erkennen und operativ zu begrenzen. Besonders betonen die Aufsichtsbehörden Governance- und Risikomanagementstrukturen sowie die Rolle kritischer IKT-Drittdienstleister im Rahmen von DORA. Damit rückt auch die Cyberresilienz in Verbindung mit modernen KI-Modellen stärker in den Fokus der Aufsicht.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) sowie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) adressieren mit ihrer gemeinsamen Stellungnahme ein Problem, das in vielen Häusern bisher noch in der Entwicklung steckt: Fortschrittliche Künstliche-Intelligenz-Modelle können neue Angriffspunkte schaffen oder bestehende Schwachstellen verstärken. Der Kern der Botschaft ist dabei weniger die „KI an sich“, sondern die Tatsache, dass moderne KI-Workloads und -Prozesse eng mit Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) verflochten sind. Wenn Unternehmen ihre IKT-Risiken nicht systematisch managen, kann KI die Risiken zwar nicht automatisch „verursachen“, aber die Auswirkungskette wird schneller und schwerer zu begrenzen.
Technisch betrachtet läuft der Handlungsbedarf auf einen risikobasierten Aufsichtsansatz hinaus, der über Produktgrenzen hinweg funktioniert. Die drei Aufsichtsbehörden verlangen einen sektorübergreifenden, konsistenten Blick darauf, wie Finanzunternehmen IKT-Risiken frühzeitig erkennen, bewerten und in den Griff bekommen. Gerade bei KI-Systemen ist das Zusammenspiel aus Datenflüssen, Modellbereitstellung, Schnittstellen zu Fachanwendungen und häufig auch externen Komponenten besonders anspruchsvoll. Wer diese Kette als „Black Box“ betrachtet, übersieht leicht, wo ein Kontrollpunkt fehlt – etwa bei Zugriffsrechten, Protokollierung, Testabdeckung oder der Fähigkeit, Störungen trotz laufender Modellnutzung beherrschbar zu halten.
Ein Schwerpunkt der Stellungnahme liegt auf der operativen Resilienz. Dabei geht es nicht nur um reines Incident-Response-Management, sondern um Prävention, Erkennung und Bewältigung von Cyberrisiken, die im Kontext moderner KI-Modelle auftreten können. Praktisch bedeutet das: Unternehmen sollen ihre Cybersicherheitsmaßnahmen so ausrichten, dass sie auch die KI-relevanten Komponenten abdecken – vom Training und Fine-Tuning bis zur Inferenz im Produktionsbetrieb. Zudem rücken die Aufseher die Frage in den Vordergrund, ob Governance- und Risikomanagementstrukturen tatsächlich greifen: also ob klare Verantwortlichkeiten, belastbare Prozesse und eine nachvollziehbare Risikosteuerung vorhanden sind und nicht nur „formal“ existieren.
Besonders deutlich wird die Erwartung an die Aufsicht über kritische IKT-Drittdienstleister im Rahmen des Digital Operational Resilience Act (DORA). Das ist mehr als ein organisatorischer Zusatz, denn viele KI-Ansätze hängen in der Praxis an externen Infrastrukturen, Plattformdiensten oder spezialisierten Service-Providern. Wenn solche Anbieter Teile der Lieferkette für Compute, Datenverarbeitung oder Sicherheitsfunktionen übernehmen, entsteht für Banken, Versicherer oder Wertpapierfirmen ein zusätzlicher Kontroll- und Nachweisdruck: Die Finanzunternehmen müssen demnach auch dort Transparenz schaffen, wo sie nicht selbst „unter der Haube“ arbeiten. Für die Aufsicht wird damit der Bereich der Drittanbietersteuerung zu einem Schlüsselfaktor, um operative Resilienz auch dann zu gewährleisten, wenn die Störung aus dem Ökosystem kommt.
Für den Markt wirkt die Stellungnahme wie ein Beschleuniger für das, was viele Organisationen ohnehin planen, aber oft zeitlich staffeln: KI-Betriebs- und Sicherheitskonzepte müssen mit dem Risikomanagement verzahnt werden. Wer KI einführt, muss nachweisen können, dass Risiken im IKT-Kontext kontrolliert sind und dass kritische Abhängigkeiten mit Blick auf DORA nicht „durchgereicht“ werden. Gleichzeitig spielt die Aufsichtskonsistenz über die Sektoren hinweg eine Rolle: Unterschiedliche Aufsichtslogiken würden zwar die Umsetzung verkomplizieren, ein einheitlicherer Rahmen erleichtert jedoch die Standardisierung von Kontrollen, etwa bei Monitoring, Change-Management oder bei der Bewertung von Cyberrisiken im KI-Betrieb.
Für CIOs, CISO-Teams und die Risikoverantwortlichen ergibt sich daraus ein konkreter Handlungsdruck. Die Stellungnahme fokussiert zwar auf Governance und Risikomanagement, aber in der Umsetzung landet man automatisch bei betrieblichen Nachweisen: Welche Kontrollen greifen, wenn Modelle aktualisiert werden? Wie schnell erkennt das Unternehmen Auffälligkeiten bei KI-Workloads? Und wie wird sichergestellt, dass Drittanbieter-Services in einem DORA-konformen Rahmen bewertet und überwacht werden? Der strategische Nutzen liegt auf der Hand: Eine robuste operative Resilienz macht den KI-Einsatz nicht nur „sicherer“, sondern auch planbarer – und reduziert das Risiko, dass ein Cybervorfall oder ein Systemausfall den Geschäftsbetrieb länger als nötig unterbricht.
Unterm Strich setzen EBA, EIOPA und ESMA mit der gemeinsamen Stellungnahme ein klares Signal: KI-Risiken werden als Teil der IKT-Risiken behandelt und damit in die etablierten Aufsichtspfade für operative Resilienz eingebettet. Für Finanzhäuser heißt das, dass KI-Projekte nicht erst im Krisenfall bewertet werden dürfen, sondern bereits in der Planungs- und Betriebsphase in ein konsistentes Risikoregime integriert werden müssen. Entscheidend wird dabei, ob Unternehmen Prävention, Erkennung und Bewältigung von Cyberrisiken tatsächlich so aufstellen, dass KI-Modelle nicht zu einem blinden Fleck werden, sondern zu einem kontrollierbaren Bestandteil der Systemlandschaft.
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