ERLANGEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Jüdische Kultusgemeinde Erlangen hat einen bedeutenden Schritt in Richtung des Baus einer neuen Synagoge gemacht. Der Ministerrat hat beschlossen, ein staatseigenes Grundstück unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, was den langwierigen Verhandlungen ein Ende setzt. Diese Entscheidung wird als starkes Zeichen der Unterstützung für das jüdische Leben in Bayern gewertet.
Die Jüdische Kultusgemeinde Erlangen steht vor einem bedeutenden Meilenstein: Der Bau einer neuen Synagoge rückt in greifbare Nähe. Nach langen Verhandlungen hat der bayerische Ministerrat beschlossen, ein staatseigenes Grundstück an der Bismarckstraße 2 unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Diese Entscheidung wird von der Gemeinde als starkes Zeichen der Unterstützung und Verbundenheit gewertet.
Der bayerische Bauminister Christian Bernreiter betonte die Bedeutung von Orten der Begegnung und des Zusammenhalts für das jüdische Leben. Durch den Verzicht auf den Erbbauzins kann das Grundstück kostenfrei überlassen werden, was einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des jüdischen Lebens in Bayern darstellt. Auch Innenminister Joachim Herrmann zeigte sich erfreut über den Beschluss, der einen vorläufigen Schlusspunkt der Verhandlungen markiert.
Die Vorsitzende der Jüdischen Kultusgemeinde, Ester Limburg-Klaus, äußerte ihre Dankbarkeit gegenüber der Bayerischen Staatsregierung. Sie sieht in der Entscheidung nicht nur einen großen Schritt für das Bauprojekt, sondern auch ein klares Signal der Unterstützung für die jüdische Gemeinschaft in Erlangen. Der Bau der Synagoge ist jedoch ein finanzieller Kraftakt, weshalb die Gemeinde nun die Finanzierung des Projekts sichern muss.
Kultusministerin Anna Stolz unterstrich die Bedeutung von Synagogen als Orte lebendigen Miteinanders und als sichtbares Zeichen der gemeinsamen bayerischen Kultur. Die Überlassung des Grundstücks sei eine wertvolle Unterstützung für die kleine, aber lebendige Gemeinde in Erlangen. Diese Maßnahme stärkt das jüdische Gemeindeleben in Bayern und ergänzt die allgemeine Förderung der jüdischen Gemeinden im Freistaat.
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