LONDON (IT BOLTWISE) – Nach einer Berechnung des Instituts Prognos steigen die jährlichen Kosten für eine 80-Quadratmeter-Gasheizung ab 2029 deutlich. Für mäßig gedämmte Wohnungen nennt die Rechnung 330 Euro pro Jahr, später 547 Euro (2035) und bis zu 761 Euro (2045). Zusätzlich verschärft das neue Gebäudemodernisierungsgesetz das Kostenrisiko für Vermieter, weil sie sich an Heizkosten der Mieter anteilig beteiligen müssen. Für viele Gebäude wird damit der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen wirtschaftlich dringlicher.

Die Debatte um Gasheizungen bekommt eine neue Schärfe – nicht aus technischer, sondern aus Kostensicht. Laut einer Berechnung des Beratungsinstituts Prognos, über die in Berichten berichtet wird, müssen Vermieter bei einer typischen 80-Quadratmeter-Wohnung, die nur mittelmäßig gedämmt ist, ab 2029 mit jährlichen Mehrbelastungen rechnen: 330 Euro entsprechen dabei rund 27 Prozent der Gesamtkosten. Die Kurve steigt über die Jahre weiter an und erreicht nach der Rechnung 547 Euro im Jahr (2035). Der langfristige Zielwert liegt noch höher: 2045 werden 761 Euro als Höhepunkt genannt, in einem sehr ungünstigen Szenario sogar 1.194 Euro pro Jahr.
Damit verschiebt sich der Blick vom reinen Brennstoffpreis hin zu einem ganzen Bündel aus Rahmenbedingungen, die sich im Zusammenspiel bemerkbar machen. Entscheidend ist, dass in gedämmten Bestandsgebäuden zwar weniger Energie pro Quadratmeter benötigt wird, die absoluten Kosten aber trotzdem hoch ausfallen können – und in ungedämmten Wohnungen laut den zugrunde gelegten Szenarien noch deutlich höhere Summen drohen. Für Vermieter ist die langfristige Planbarkeit damit schwieriger, weil sich Wirtschaftlichkeitsrechnungen nicht mehr nur an heutigen Investitionskosten orientieren, sondern an einem zunehmend komplexen Kostenmix über die nächsten Jahrzehnte.
Der Kostenhebel kommt dabei politisch und über die Heizkostenverteilung ins Spiel: Hintergrund ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz. Es sieht vor, dass Vermieter sich künftig hälftig an bestimmten Verbrauchskosten der Mieter beteiligen müssen. Ab 2029 sollen Vermieter bei neuen Geräten die Hälfte der Netzentgelte, des CO?-Preises sowie der Kosten für biogene Kraftstoffe tragen. Genau diese Aufteilung macht laut Kritik die entscheidende Differenz: Wer noch auf fossile Systeme setzt, trägt nicht nur betriebliche Kosten, sondern schafft sich auch ein kalkulatorisches Risiko, weil die Kostenbestandteile an Preisentwicklungen gekoppelt sein können.
Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik beim Eigentümerverband Haus & Grund, bringt den Konflikt auf den Punkt. In der Quelle heißt es sinngemäß, dass sich unter diesen Voraussetzungen für einen Vermieter kaum noch eine neue Gasheizung wirtschaftlich betreiben lassen dürfte. Zusätzlich äußert Kodim die Sorge, dass Eigentümer ohne technische oder wirtschaftliche Alternative alte Gasheizungen möglichst lange weiterlaufen lassen, um den Wechsel hinauszuzögern. Für Vermieter, so der Tenor, entsteht dadurch ein zweites Problem: Sie müssten sich perspektivisch möglicherweise massiver an bestimmten Verbrauchskosten der Mieter beteiligen, was die finanziellen Risiken verstärken kann.
Technisch sind Wärmeübergabe und Regelung zwar weiterhin entscheidend, aber die wirtschaftliche Richtung hängt an den Alternativen, die sich jetzt stärker in den Vordergrund schieben. Als Ausweg wird häufig die Wärmepumpe genannt – sie kann den Betrieb deutlich günstiger gestalten, selbst wenn die Anschaffung zunächst teurer ist als bei fossilen Geräten. Der Haken: Wärmepumpen sind nicht in jedem Gebäude ohne weiteres eine „Plug-and-Play“-Lösung. Je nach Bauart, Vorlauftemperaturen und Sanierungsstand können hydraulische Anpassungen, Dämmmaßnahmen oder die Umstellung auf ein Heizsystem mit niedrigeren Temperaturen erforderlich sein. In Gebäuden, in denen diese Voraussetzungen nicht gegeben sind oder teuer nachgerüstet werden müssten, bleibt auch Fernwärme als Option, sofern sie verfügbar und im konkreten Umfeld wirtschaftlich kalkulierbar ist.
Für die Marktseite bedeutet das: Wer Eigentums- und Vermietungsportfolios verwaltet, muss seine Investitionslogik neu kalibrieren. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Timing-Frage. Wenn ab 2029 bei neuen Geräten eine Kostenbeteiligung an Netzentgelten, CO?-Kosten und biogenen Kraftstoffen greift, wird der Entscheidungshorizont für Ersatzinvestitionen kürzer – vor allem bei Objekten, die bislang „bis zum nächsten großen Wartungstermin“ aufschieben wollten. Daneben rückt die Gebäudebestandsanalyse in den Fokus: Nicht jede Immobilie hat die gleiche Dämmqualität, und genau diese Unterschiede bestimmen in den Szenarien den Kostenpfad.
Auch für die Umsetzung in der Praxis ist das Signal klar: Vermieter, die ohnehin sanieren müssen, bekommen einen zusätzlichen Anreiz, Maßnahmen zu bündeln. Wärmepumpe und Wärmenetz-Anschluss sind zwar konkrete Projekte, die Planung beginnt aber meist mit einer Bestandaufnahme – Heizlastberechnung, Zustand von Leitungen und Gebäudetechnik, Abgleich der nötigen Vorlauftemperaturen und die Frage, ob ein stufenweiser Umbau sinnvoller ist als ein komplettes Nachrüsten „auf einmal“. Gerade in einem Umfeld, in dem Preisbestandteile wie CO?-Kosten über die Zeit schwanken können, wird die belastbare Wirtschaftlichkeitsrechnung zur Kernaufgabe. Die aktuellen Zahlen zeigen dabei nicht nur, dass Gasheizungen teurer werden, sondern dass sich die Entscheidung für oder gegen fossile Systeme ab jetzt stärker an Gesamtkosten und Verteilungseffekten orientieren muss.
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