FRANKFURT / LONDON (IT BOLTWISE) – Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien in Hessen haben die Möglichkeit, ihre Grundsteuerlast erheblich zu senken, wenn sie bestimmte Anträge stellen.
In Hessen haben Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien die Möglichkeit, ihre Grundsteuerlast um bis zu 25 Prozent zu reduzieren. Diese Erleichterung ist jedoch nicht automatisch, sondern muss aktiv beantragt werden. Viele Eigentümer haben bei der Umstellung auf die neue Grundsteuerregelung über das ELSTER-Portal versäumt, die denkmalgeschützte Eigenschaft ihrer Immobilien geltend zu machen. Dies kann jedoch nachträglich korrigiert werden, indem ein entsprechender Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt wird.
Die Reform der Grundsteuer hat in vielen Kommunen zu einer Erhöhung der Steuerlast geführt, was für Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellt. Der Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, Younes Frank Ehrhardt, weist darauf hin, dass die Möglichkeit zur Steuerermäßigung gemäß Paragraf 6, Absatz 3 des Hessischen Steuergesetzes besteht. Diese Regelung sieht vor, dass die Steuerlast um ein Viertel gesenkt werden kann, wenn die Immobilie unter Denkmalschutz steht.
Die Herausforderung besteht darin, dass viele Eigentümer bei der Eingabe ihrer Daten im ELSTER-Portal das entsprechende Kästchen für den Antrag auf Grundsteuerermäßigung übersehen haben. Dies ist besonders problematisch, da die Begünstigung in Hessen nicht automatisch gewährt wird. Es ist daher entscheidend, dass Eigentümer aktiv werden und den Antrag auf Neuveranlagung beim Finanzamt einreichen, um von der Steuerermäßigung zu profitieren.
Die Möglichkeit, die Steuerlast zu senken, ist nicht nur finanziell attraktiv, sondern auch ein Anreiz, den Erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden zu fördern. Diese Immobilien sind oft mit hohen Instandhaltungskosten verbunden, und die Steuererleichterung kann helfen, diese Kosten auszugleichen. Zudem trägt der Erhalt solcher Gebäude zur kulturellen und historischen Vielfalt der Städte bei.
Für die Zukunft ist es wichtig, dass Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien sich der Möglichkeiten und Anforderungen bewusst sind, die mit der Grundsteuerreform einhergehen. Eine rechtzeitige und korrekte Antragstellung kann erhebliche finanzielle Vorteile mit sich bringen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Regelungen in anderen Bundesländern entwickeln und ob ähnliche Erleichterungen eingeführt werden.

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